Sonntag, 18. Februar 2007

Auch Monika Harms und Uwe Schünemann wollen spionieren

PC Welt berichtet:

„Generalbundesanwältin befürwortet Online-Durchsuchungen
Die Generalbundesanwältin Monika Harms unterstützt die Forderung von Bundesinnenministerium und Polizeibehörden nach einer gesetzlichen Regelung für so genannte heimliche Online-Durchsuchungen.Der Tageszeitung „Die Welt" sagte sie: „Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterher hecheln". ... Laut Harms könne es an der grundsätzlichen Notwendigkeit heimlicher Ermittlungsmaßnahmen jedoch keinen Zweifel geben. „Die haben wir auch im Bereich der Überwachung der Telekommunikation oder bei Observationen. Wir brauchen sie auch, weil diese Ermittlungen, wenn sie öffentlich werden, nutzlos sind."

Auch Deutschlands oberste Strafverfolgerin scheint das grundsätzliche Problem nicht zu sehen oder nicht sehen zu wollen: Nicht alles was wünschenswert oder angeblich erforderlich ist, ist auch legal bzw. verfassungskonform. Es wird höchste Zeit, dass das BVerfG diesen Leuten einmal wieder ihre Grenzen aufzeigt!

Ebenfalls bei PC Welt findet sich auch Folgendes:

„CDU-Innenminister Schünemann will unbeschränkten Computer-Zugriff
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat einen unbeschränkten Online-Zugriff auf Computer verdächtiger Personen gefordert.

Heimliche Online-Durchsuchungen seien ein unerlässliches Instrument für die Strafverfolgung. "Wenn wir diese Methode nicht nutzen, hätten wir in der Strafverfolgung eine weltweite Lücke." Die Folge wäre ein großer Rückstand der Sicherheitsbehörden, sagte Schünemann am Mittwoch der "Netzeitung". ... Bei einer zu schaffenden gesetzlichen Regelung darf es nach Auffassung Schünemanns keine Beschränkung für das Abgreifen von Daten durch die Strafverfolger geben. "Nur weil das Internet ein neuer Kommunikationsweg ist, darf der Zugriff nicht eingeschränkt werden."

Zudem würden die Daten nach den Regeln des Datenschutzes behandelt. Schünemann: "Wenn nichts vorliegt, wird wieder gelöscht." Für einen heimlichen PC-Check sei überdies ein richterlicher Beschluss nötig - ähnlich wie bei einer Hausdurchsuchung. "In der Regel werden die Betroffenen nach der Festplatten-Durchsuchung auch informiert", versicherte der Innenminister.

„In der Regel ..." - sehr interessant! Darf man das so verstehen, dass Festplatten-Durchsuchungen auch jetzt schon durchgeführt werden? Und überhaupt - macht eine solche nachträgliche Information diesen unerträglichen Grundrechtseingriff weniger erheblich?

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