„Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Forderung des Bundesinnenministers, verdeckte Online-Durchsuchungen gesetzlich zu erlauben, ab. Die Politik ist aufgefordert, Grundrechtswerte zu vermitteln - nicht aber zu missachten. Insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird aber ausgehöhlt, wenn Persönlichkeit und Intimität der Bürger zur Disposition gestellt werden. Dies ist der Fall, wenn heimlich und ohne weiteres auf private Daten Zugriff genommen werden darf.
„Staats-Hacking darf nicht legitimiert werden", so Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des DAV. Bereits im Jahr 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die akustische Wohnraumüberwachung partiell für verfassungswidrig erklärt und klargestellt, dass Strafverfolger nicht in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen dürfen. Hieran müssen sich alle Forderungen messen lassen, die eine heimliche Online-Durchsuchung geregelt wissen wollen."
Das sollte einem promovierten Volljuristen wie unserem Oberschnüffelminister eigentlich klar sein. Aber leider lässt der Herr ja jeden Respekt vor der Verfassung vermissen, immer nach dem Motto: Ist ein Gesetz verfassungswidrig, muss eben diese geändert werden (und nicht etwa das Gesetz).
Dienstag, 13. Februar 2007
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