In der aktuellen DAV-Depesche macht der Deutsche Anwaltverein nochmals seinen ablehnenden Standpunkt deutlich.
Er ist der Auffassung: "Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird ausgehöhlt, wenn Persönlichkeit und Intimität der Bürger zur Disposition gestellt werden. Dies ist der Fall, wenn heimlich und ohne weiteres auf private Daten Zugriff genommen werden darf."
Das unterschreibe ich sofort!
Dominik Boecker
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen