Dienstag, 13. Februar 2007

Guter Trojaner <-> böser Trojaner und das Pippilotta-Prinzip

Auf dem 10. europäischen Polizeikongress soll BKA-Chef Jörg Ziercke gesagt haben, dass "explodierenden Botnetze in Millionenhöhe", bei denen über Trojaner fremde Rechner zweckentfremdet werden, um Spam zu verschicken, besonders problematisch sein sollen.

Mir stellen sich an dieser Stelle zwei Fragen: SPAM ist keine Straftat und ich sehe nicht, dass das BKA für diesen Bereich überhaupt zuständig sein könnte.

Aber die Klärung dieser Frage möchte ich mal außen vor lassen: wenn Trojaner, die fremde Rechner zweckentfremden, ein Problem sind, ist es dann nicht auch ein Problem, wenn das BKA - über den Weg wird derzeit kräftig spekuliert; das Stichwort "Bundestrojaner" fällt immer wieder - auch fremde Rechner zweckentfremden kann? Oder soll das Spielchen guter Trojaner, böser Trojaner aufgemacht werden? Wer definiert dann was?

Wenn das Trojanerartig aufgezogen werden wird: Verfolgt sich das BKA dann künftig selbst? Abteilung gegen Abteilung? In Anlehnung an den CTF-Wettbewerb der UCSB?

Etwas Weiteres halte ich auch noch für Festhaltenswert: "Als bis dato größten Fahndungserfolg nennt Ziercke die Verhaftung von acht türkischstämmigen Jugendlichen, die durch Internet-Videos radikalisiert nach der Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in Dänemark ein Attentat auf die Sängerin Nena planten." Ist das diese "Anschlagsplanung" geweisen: Aufklärung bei der ARD und Aufklärung beim Tagesspiegel?

Mal abgesehen davon, dass ein 54-jähriger kein Jugendlicher ist: Ist es wirklich ein Erfolg, wenn 8 Leute festgenommen werden, deren Wohnungen durchsucht werden, aber nichts, was einen Haftbefehl rechtfertigen würde, gefunden wird und die Festgenommenen deswegen wieder frei kommen?

Für das Pippilotta-Prinzip sollte nach meiner Überzeugung in einem derart sensiblen Bereich kein Platz sein.

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