heise online berichtet:
„Umstrittene Datenbank-Fahndung läuft an
Am morgigen Donnerstag startet peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird nach dem "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" errichtet, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten.
Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate. Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im "Produktionsbetrieb" zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden."
Weitere Informationen hierzu bei c’t. Beachtlich oder auch erschreckend ist schon die dortige Liste der Anti-Terror-Datei zusammengeführte Datenbanken sowie die nur theoretische Sicherheit des Systems:
Der Zugriff auf die beim BKA errichtete Anti-Terror-Datei soll über ein mehrstufiges Sicherheitssystem erfolgen. „Kritiker der Anti-Terror-Datei weisen darauf hin, dass die abgestufte Technik der verdeckten Speicherung eine Ausnahmeregelung kennt: Wenn die Gefahr im Verzuge und Eile geboten ist, können die Daten für den direkten Zugriff durch alle Berechtigten freigeschaltet werden. In solchen Fällen können Datenschutzbeauftragte nachträglich die Verhältnismäßigkeit der Aktion prüfen, bei der die Trennung zwischen Polizei- und Geheimdaten kurzfristig ausgesetzt wurde."
Es freut einen ja auch immer wieder ungemein, nachträglich bestätigt zu erhalten, dass man rechtswidrig behördlichen Zugriffen ausgesetzt war, vgl. jüngst das sog. „Cicero-Urteil" des BVerfG ...
... und „Trennung zwischen Polizei- und Geheimdaten kurzfristig ausgesetzt" - glaubt das jemand wirklich ?
Mittwoch, 28. Februar 2007
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