Dienstag, 3. Juli 2007

Scheinargumente bei Zeit-online?

Sehr löblich und interessant (zumindest in meinen Augen) ist ein aktueller Versuch in der Zeit, Pro und Kontra-Argumentationen zu einem Themenbereich in den Kommentierungen zu machen.

Falk Lüke hat dabei vorgelegt und endet mit der Aussage: "Innenpolitiker und Sicherheitsexperten wollen die Freiheit zu Tode sichern."

Heute Morgen erschien die Erwiderung "Überwachung tut not" von Gero von Randow.

Ich finde diesen Kommentar des Chefredakteurs von Zeit-online nicht sonderlich gelungen und greife mir einen ziemlich zentralen Absatz von ihm, nämlich den den zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung, heraus:

Ein paar Probleme indes sind vertrackt. Wie soll die Forderung des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden, dass der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ vor Überwachung geschützt wird? Darüber ist zu diskutieren. Vielleicht ist gar nicht ausgemacht, ob die Kommunikation übers Netz, selbst wenn sie verschlüsselt wurde, zu diesem Kernbereich gehört. Da muss man auch ein bisschen auf die soziale Wirklichkeit gucken: Wer, der ins Netz geht, weiß denn nicht, dass darin letztlich alles öffentlich ist?


Natürlich ist das Netz und alles, was darin veröffentlicht ist, öffentlich zugänglich. Aber der Besucher des Netzes, ist es nicht zwingend. Wenn ich - wie vorhin - ein bisschen auf der Webseite lese, findet das nicht in der Öffentlichkeit statt. Wenn ich zu Hause die Printausgabe der Zeit lese, ist das sicherlich keine Öffentlichkeit; warum sollte es im Internet anders sein?


Und es geht auch nicht um die Überwachung des Internets als solches (wie man es euphemistisch auch formulieren könnte), sondern (zumindest kann man die Forderungen und Befugnisse durchaus so verstehen - siehe das Verfassungsschutzgesetz NRW) darum, dass die alle Festplatten durchsucht werden dürfen, die über das Netz erreichbar sind, also auch die desjenigen, der selber nichts publiziert, sondern (halbaktiv) konsumiert.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Zunächst sollte Herr von Randow erstmal recherchieren, wie die Leute wirklich heißen, über die er schreibt. Unser BKA-Chef heißt Ziercke, nicht Zielcke. Für einen Schreibfehler liegen die Tasten doch zu weit auseinander.
Und dann sollte Herr von Randow sich einmal darüber klar werden, dass Schäuble bislang keiner Ausnahmeregelung für Journalisten zugestimmt hat. Kann er auch nicht, denn sonst hätten wir demnächst wahrscheinlich die potentiellen Terroristen dort, wo sie sich am Sichersten fühlen - nämlich in den Zeitungsverlagen, evtl. als Volontäre oder Praktikanten.

Du wirst aber noch sehen, dass die Medien noch auf die Barrikaden gehen werden, sobald offen gesagt wird, dass auch sie jederzeit Opfer der Online-Durchsuchung werden könnten.