Sonntag, 1. Juli 2007

1. Juli 2007 - Ein schlechter Tag

Heute ist ein schlechter Tag für den Datenschutz: Ab heute kommt die sog. „Steueridentifikationsnummer". Nur hoffnungslose Optimisten und Gutmenschen können wirklich glauben, dass diese Nummer lediglich zu steuerlichen Zwecken genutzt wird. Realistischer veranlagte Naturen sehen hier eher den Einstieg in die Totalüberwachung.

So hat auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) das Verfahren zur Einführung und die Missbrauchsmöglichkeiten der neuen eindeutigen Steuernummer scharf kritisiert, wie bei heise zu lesen ist:

"Wegen der steuerrechtlichen Relevanz vieler Alltagsvorgänge von geschäftlichen Transaktionen bis zum einfachen Bezahlen einer Rechnung wird die neue Steuer-ID allgegenwärtig sein", warnt ULD-Leiter Thilo Weichert. "Hierüber können dann nicht nur Finanzämter, sondern Banken, Auskunfteien, Adressenhändler, Versandhändler und sonstige Unternehmen ihre Datenbestände zusammenführen." Dies sei zwar verboten. Den Datenschutzaufsichtsbehörden werde es aber "praktisch nicht möglich sein", einen solchen Missbrauch in Form der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile zu verhindern.

Nicht minder problematisch ist für Weichert die "beiläufige Schaffung" eines Bevölkerungsregisters beim BZSt selbst: "Es ist offensichtlich, dass der neue Datenbestand der Nukleus eines Bundesmelderegisters werden soll, das großen – vor allem behördlichen – Begehrlichkeiten ausgesetzt sein wird." Es bedürfe einer politischen Debatte, welche Daten auf Bundesebene zusammengeführt werden und wer diese nutzen könne. Anderenfalls werde der zentrale Meldedatenbestand zu wuchern beginnen und die informationelle Gewaltenteilung zwischen Behörden unter die Räder kommen.

Mit der Personenkennziffer (PKZ), die im Rahmen einer Salamitaktik über verschiedene Gesetze und Verordnungen "verschleiernd" vorangetrieben worden sei, würden zahlreiche "Verkettungsmöglichkeiten" persönlicher Informationen geschaffen. So wird laut Weichert generell "das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung an die Kette gelegt". Die erstmalige Zusammenführung der dezentral geführten Datenbestände über die rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen komme einer Zäsur in der nationalen Datenschutzgeschichte gleich: Seit den 70er Jahren habe der – nunmehr gekündigte – Konsens bestanden, dass ein zentrales Melderegister und eine PKZ verfassungswidrig seien.


Die Zeitung für Aachen kritisiert zudem den völlig unnötigen Aufwand, der hier getrieben wird:

Die stetige Aushöhlung des Datenschutzes ist dagegen mit Sicherheit der falsche Weg, die völlig verfehlte Steuerpolitik der letzten Jahre zu korrigieren. Angesichts der neoliberalen Ausrichtung der Gesetzgebung erscheint es durchaus als realistisch, dass die so gesammelten Daten nicht nur zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung genutzt werden könnten, sondern eventuell auch ARGE's und Sozialämter die Möglichkeit bekämen, darauf zurückzugreifen, um den Druck auf Erwerbslose oder Niedriglöhner nochmals erhöhen zu können.

Die einfachste Lösung, Vermögen so zu besteuern, wie es beispielsweise in den U.S.A. oder Großbritannien üblich ist, kommt für die Bundesrepublik unter rot- schwarz natürlich nicht in Frage. Stattdessen sollen die durch die stetigen Steuergeschenke an Vermögende hervorgerufenen Steuerlöcher auf andere Art gestopft werden. Mit einem unglaublichen Aufwand wird gegenwärtig beispielsweise die Überwachung des Handels von Amateuren beim online Auktionshaus eBay- ausgebaut. Dem Finanzministerium erscheint das wichtiger, als endlich eine für die gesamte EU vereinheitlichte Steuergesetzgebung anzuregen und zu erarbeiten, die sich auch wieder auf gerechte Vermögensbesteuerung besinnt.


Ob es wohl Zufall ist, dass heute der Strich- bzw. EAN-Code seinen 30. Geburtstag feiert? Da wäre es doch fast naheliegend, den Bürgern zukünftig gleich die „Steueridentifikationsnummer" per Strichcode aufzutätowieren. Allerdings sind sich Experten einig, dass die Tage des Codes ohnehin gezählt sind und dieser über kurz oder lang durch die beliebten RFID-Chips ersetzt werden wird. Dass den Bürgern allerdings stattdessen irgendwann flächedeckend dieser Chip implantiert wird, ist natürlich nur ein böses Gerücht ...

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nur 'mal so gefragt: wer oder was zwingt mich eigentlich die Steuernummer anderen Stellen als gegenüber dem Finanzamt anzugeben? Ich sehe jedenfalls keine Veranlassung Banken, Versicherungen, Versandhäusern oder anderen Firmen meine Steuernummern mitzuteilen. Die Konsolidierung von persönlichen Daten aber ist schon lange möglich, z. B. anhand der Sozialversicherungsnummer. Krankenkasse, LVA und BfA nutzen diese munter zum Adress- und Datenabgleich. Das Finanzamt kennt auch heute schon den Vornamen, den Nachnamen, die gegenwärtige Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, bei gemeinsamer Veranlagung den Ehepartner, die Kontonummer, die Steuernummer. Genau das versetzt sie ja wohl in die Lage für jeden Bürger einen eindeutigen Schlüssel zu generieren. Darüber an andere Daten zu gelangen ist recht einfach. Man sollte sich also nicht einbilden, man wäre ohne diese neue Nummer Teil einer praktisch anonymen Masse. Schon wenige der genannten Angaben genügen bereits für eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt. Es gelingt dann auch recht einfach z. B. an die Namen sämtlicher Familienmitglieder heranzukommen, an die Telefonnummer usw; Schufa, Kfz-Bundesamt und andere Register liefern fast auf Knopfdruck weitere Daten, auch ohne eindeutiges Personenkennzeichen. Wenn man also über den möglichen Mißbrauch dieser Nummer nachdenkt, dann sollte man sich auch klar machen, dass es diese Möglichkeiten schon heute gibt. Und wenn man Politik und Behörden in den letzten Jahren ein wenig beobachtet hat, dann würde es mich wirklich sehr wundern, wenn dieser nicht bereits massenhaft genutzt wird. Der Unterschied besteht vielleicht nur darin, dass man dies nun jedem mitteilt.

Anonym hat gesagt…

Die Einführung einer eindeutigen Steuernummer umgeht die im Passgesetz festgelegten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese sollten verhindern, daß eine globale Zuordnung von Daten zu jedem Bürger der BRD möglich ist. Der Grund, daß diese Bestimmungen sich im Passgesetz finden ist offensichtlich: die Personalausweisnummer ist aufgrund ihrer Eindeutigkeit ein hervorragender Primärschlüssel und wurde deshalb vom Gesetzgeber besonders geschützt. Genau dieser Schutz wird nun durch die Schaffung der "eindeutigen Steuernummer" ausgehebelt. Btw.: wie passt eigentlich die zentrale elektronische Speicherung der Passphotos mit der im Passgesetz §16 (2) formulierten Datenweitergabeverbot
sowie der in Passgesetz §16 ((3) geforderten Löschung der personenbezogenen Daten nach Ausweiserstellung zusammen?
http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__16.html

Anonym hat gesagt…

"Nur 'mal so gefragt: wer oder was zwingt mich eigentlich die Steuernummer anderen Stellen als gegenüber dem Finanzamt anzugeben?"

"...anzunehmen?" wäre doch die richtige Frage? Wo steht, dass ich mich auf eine Nummer reduzieren lassen muss?

Ich werde in jedem Schriftverkehr lediglich Name Geburtsdatum und Ort angeben, jede vorgedruckte Nummer für den "internen Gebrauch" durchxxxxxsn.

ICH bin KEINE! Nummer!
Weil, ICH bin NICHT in Auschwitz!