Nein, ich meine dabei nicht das durchaus durchwachsene Wetter, sondern:
"(...) Denn nach Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe b des Übereinkommens sind die darin vorgesehenen Befugnisse und Verfahren – mithin auch die in Artikel 16 vorgesehene Speicherungsanordnung nebst der in Artikel 17 vorgegebenen Erhebungsbefugnis für die zuständigen Behörden – insbesondere auch hinsichtlich solcher Straftaten vorzusehen, die in den Artikeln 2 bis 11 des Übereinkommens umschrieben sind (dazu zählen z. B. Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte, Artikel 10 des Übereinkommens) oder (...) "
heißt es in dem neuen "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG". Link auf den Entwurf.
Damit hat sich die Bundesregierung den Empfehlungen des Bundesrates weitgehend angeschlossen, die auf Vorrat gespeicherten Daten, auch Rechteinhabern zur Durchsetzung Ihrer (tatsächlichen oder vermeintlichen) Ansprüche zugänglich zu machen.
"Selbst zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken will die Bundesregierung die Nutzung der Vorratsdaten zulassen."
Heißt es dazu in der PM des AK Vorratsdatenspeicherung.
Just heute wird der neue Vorschlag im Bundestag "verhandelt". Nach der Tagesordnung sind dafür grade einmal 30 Minuten vorgesehen (Top 31).
Freitag, 6. Juli 2007
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1 Kommentar:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,493094,00.html
Ein weiterer Dammbruch!
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