128. Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, das Vorabentscheidungsersuchen wie folgt zu beantworten:
Es ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn Mitgliedstaaten die Weitergabe von personenbezogenen Verkehrsdaten zum Zweck der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausschließen.
Das verspricht eine interessante Abendlektüre zu werden.
1 Kommentar:
... oder bei Heise.
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