Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung haben ihre Warnungen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht konkretisiert. In einer Stellungnahme untermauern die drei Organisationen den bereits zuvor geäußerten Vorwurf, dass die Vorratsdatenspeicherung kaum oder gar keinen Nutzen bringt, mit Daten.
Kronzeuge der Vorwürfe ist ausgerechnet eine Studie des Bundeskriminalamts, nach der die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55 % im besten Fall auf 55,006 %" erhöhen kann. In Irland und in einigen anderen Staaten, in denen es bereits eine Vorratsdatenspeicherung gibt, hatte sie keinen merkbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate. Aus diesen und aus anderen Gründen sei nicht zu erwarten, betonen die Organisationen, dass damit weniger Verbrechen geschehen würden und die Sicherheit der Bevölkerung gestärkt würde.
... Der bisherige Entwurf wurde unter anderem vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als nicht vor Gericht haltbar kritisiert. Die drei zivilgesellschaftlichen Organisationen warnen den Bundestag zudem eindringlich vor der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in deutsches Recht, da die Brüsseler Vorgaben offensichtlich von schweren, gegen das Gemeinschaftsrecht und die Grundrechtsordnung verstoßenden Fehlern behaftet seien.
Nicht nur, das die Vorratsdatenspeicherung formal und verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist, sie ist also auch ersichtlich sinnlos und uneffektiv - und zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung ohnehin kaum zu gebrauchen.
Zudem kommen unabsehbare Datenmengen und Kosten auf die Branche zu, wie seinerzeit das Erste berichtete:
„Schätzungen gehen von mehreren hundert Millionen Euro aus, welche die Vorratsdatenspeicherung kosten wird. Es müssen unfassbare Datenmengen zunächst auf die Festplatten der Provider geschaufelt und dann auf Magnetbänder umgespielt werden. Außerdem müssen diese Daten so aufbereitet werden, dass Ermittler im Zweifelsfall etwas damit anfangen können."
Gerade erst fragten wir „Das GG ändern für 10 bis 20 Fälle pro Jahr ???" Nun stellt sich auch die Frage: „Vorratsdatenspeicherung für eine 0,006 Prozentpunkte höhere Aufklärungsquote?"
Die Antwort in beiden Fällen ist klar: NEIN!
4 Kommentare:
Nein! Wirklich Nein? - Politiker, die ihre Lebensaufgabe (oder den Auftrag von Dritten) darin sehen (unter gesellschaftlichen Nützlichkeiterwägungen) sinnfreie Gesetze auf den Weg zu bringen, verbringen vermutlich einen Gutteil ihrer Zeit damit kostenträchtige Vorhaben mit viel Tamtam zu promoten. Auch von der Vorratsdatenspeicherung profitieren sicher eine Reihe von Firmen und Menschen. Die Technik muss entwickelt, installiert und betrieben werden. Datenspeicher müssen gekauft, Sicherungen angefertigt werden. Programme für die Auswertung werden benötigt, müssen geschult, angepaßt, weiter entwickelt und wieder geschult werden. Das Alles setzt erhebliche Geldströme in Bewegung, denn wundersamer Weise wird, schon der Sicherheit wegen, von nahezu allem eine Spezialversion bzw. Individuallösung benötigt, selbst wen Vieles prinzipiell verfügbar ist. Das kostet natürlich, wobei ebenso wundersam de Preise für den Bund und die Länder ebenso exklusiv wie die Produkte sind. Und nicht zuletzt nützt das auch der Politik, bzw. eher den Politikern. Haben doch Vertreter des neoliberalen Mainstreams schon des Öfteren kolportiert, es sei wichtig und richtig weitere "Reformen" auch gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen. Als besonders tatkräftig, durchsetzungsstark udn erfolgreich empfiehlt sich demnach der, der das blödeste, überflüssigste und schädlichste Gesetzesvorhaben gegen jeden Vernunft und den Widerstand möglichst großer Gruppen durchsetzt. Und erfolgreiche Politiker werden nicht nur wider gewählt, man dient ihnen auch ein ums andere Mal die Übernahme mächtigerer und besser dotierter Funktionen an. Auch das eine Antriebsfeder, die man nicht unterschätzen sollte. Wo dabei das Volk bleibt? Naja, wo es immer ist: im A....
Moin moin,
nicht das mich das überrascht. Wer sich mit Daten vollmüllt, soll sich bitte nicht beschweren, daß es gar nix aber auch gar nix bringt. Von der Stasi lernen, heißt verlieren lernen. Wie der Volksmund schon sagt: "Die sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht!"
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Fiel mir gerade neulich mal ein:
Man könnte doch ins Gesetz schreiben, dass die Provider die Daten ausdrucken und in Papierform ins Innenministerium liefern müssen. Dann braucht man keine Spezialisten und komplizierte Auswertungsprogramme.
Mögen sie ersticken!
Auch, wenn man das automatisiert, kann es munter schiefgehen. Um nicht zu sagen: Es wird erst recht schiefgehen.
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