Ein überzeugendes Beispiel liefert hierfür eine studierte (doch, tatsächlich!) Volljuristin, Bayerns Justizministerin Beate Merk, nach einem Bericht von heise:
„Die umstrittene Online-Durchsuchung ist nach Auffassung von Bayerns Justizministerin Beate Merk auch im Kampf gegen die Kinderpornografie unverzichtbar. Die CSU-Politikerin verlangte am Donnerstag in München erneut eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen nicht nur zur Prävention, sondern auch zur Strafverfolgung. "Die Kinderpornografie muss mit allen verfassungsrechtlich möglichen Mitteln bekämpft werden." Auch in der Terrorabwehr sei die Online-Durchsuchung unerlässlich.
Terroristen träfen nicht nur Verabredungen online, sondern auch die Rekrutierung laufe über das Internet. "Sie nutzen alle Kommunikationstechnologien." Mit Blick auf die Forderungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu einer Verschärfung der Terrorgesetze verlangte Merk, auch Sympathie-Bekundungen für Terrorgruppen wieder unter Strafe zu stellen.
Es würden keine Computer unbescholtener Bürger durchsucht. Für jede Aktion müsse ein Anfangsverdacht bestehen und ein Antrag beim zuständigen Richter gestellt werden. Erst dann könne auf dem entsprechenden Computer ein Trojaner eingesetzt werden, der die Überwachung von Inhalten und Online-Kontakten ermögliche. Der Richter müsse wie bei der Telefonüberwachung auch entscheiden, welche Inhalte privat seien und welche für Ermittlungen verwendet werden dürften. ..."
Wichtig, wichtig - und ein erschreckendes Beispiel völliger Ahnungslosigkeit sowohl in technischer als auch in juristischer Hinsicht - oder aber bewusster Volksverdummung:
Mal wieder das Totschlagsargument „Kampf gegen Kinderpornografie" - Na klar, da muss man doch dafür sein, oder? Um die zu bekämpfen, braucht man unbedingt die heimliche Online-Durchsuchung. Ist doch klar: Hat man erst einmal einen Verdacht gegen einen potentiellen Kinderschänder, geht man einfach online, schnüffelt einige 10.000 Dateien auf dessen Festplatte durch und schon hat man das Ferkel! Dass das ein bisschen dauert, u.a. weil gerade qualitativ hochwertige Bilddateien etwas größer sind und auch erheblichen Traffic produziert, der selbst dem Dümmsten irgendwann auffällt, kann doch kein ernsthaftes Hindernis sein, oder?
Und dann die bösen Terroristen, die sich nicht nur telefonisch, sondern auch online zu konspirativem Treiben verabreden - Auch da hilft natürlich die Online-Durchsuchung von Festplatten ungemein, zumal die Oberschurken sicherlich ihre PCs in Deutschland im Geltungsbereich deutscher Gesetze stehen haben. Da wird sich doch wohl eine Datei namens „Bombenbauanleitung.txt" oder ähnliches finden lassen! Wenn überhaupt, nützt hier nicht die - jedenfalls bisher unter dem Stichwort „Online-Durchsuchung" verstandene - Durchsuchung von Festplatten, sondern nur eine Überwachung der gesamten Kommunikation per Internet. Wenn man aber das meint, sollte man es auch offen sagen und sich nicht hinter einem Schlagwort verstecken!
Ist doch aber alles nicht so schlimm, weil „keine Computer unbescholtener Bürger durchsucht" werden! Ach, wirklich? Unbescholten, liebe Frau Volljuristin Merk, ist nach unserem (glücklicherweise noch) geltenden Recht jeder, der nicht rechtskräftig verurteilt ist. Sollen also nur PCs von bereits Verurteilten untersucht werden? (Abgesehen davon, dass auch das dann wieder „Unbescholtene" treffen würde, da es dann ja um ein neues Delikt ginge.)
Aber nein, man beachte die Voraussetzung: Es muss „ein Anfangsverdacht bestehen", um PCs zu durchsuchen. Besteht also ein solcher „Anfangsverdacht", ist der Bürger eben nicht mehr „unbescholten", so einfach ist das!
Wie viel Dünnsinn will die Politik den Bürgern zu dieser Thematik eigentlich noch zumuten?
1 Kommentar:
Und das s.g. Richterband hat sie so ganz nebenbei auch wieder ins Gespräch gebracht. So tuend, als sei das bei der Telefonüberwachung nicht erst in der Diskussion sondern bereits Alltag.
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