Mittwoch, 4. Juli 2007

"Ich habe nicht zu verbergen" - ja bitte :-)

Es gibt ein Gesetz, das Politiker verpflichtet, Ihre Nebeneinkünfte offenzulegen, sobald diese die Summe vom 1.000 € im Monat oder 10.000 € im Jahr übersteigen. Weitere Infos zur Gesetzgebungshistorie und weiterführende Dokumente.

Gegen dieses Gesetz hatten einige Abgeordnete geklagt, um der Verpflichtung zur Veröffentlichung nicht nachkommen zu müssen.

Nach dem Bericht von SpOn hat das BVerfG die Klage abgewiesen.

Ein kleines Stückchen Transparenz.

Ich bin auf die Angaben einiger Berufspolitiker gespannt und werde dort sehr sehr sehr genau hinschauen. Hoffentlich veröffentlicht der Präsident des Bundestages die Informationen zeitnah nach Zustellung der Entscheidung.

JFTR und zur Info an SpON: Eine der Kanzleien für die ein MdB arbeitet heißt nicht Mayer, Brown, Rowe & May, sondern Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP.

13 Kommentare:

J. Melchior hat gesagt…

Interessant auch, dass der Vollzug dieses Gesetzes bis zu dieser Entscheidung des BVerfG ausgesetzt worden ist, wohingegen der Oberschnüffelminister ein ebensolches Verfahren hinsichtlich seiner Online-Schnüffelpläne nicht für tragbar hält. Schon merkwürdig, oder?

Anonym hat gesagt…

Auf Bundestag.de ist angekündigt, daß die Veröffentlichung bis Freitag erfolgen soll.
Das bezeichnet man heutzutage mit dem blödsinnigen Wort "zeitnah".

Dominik Boecker hat gesagt…

Die Entscheidungsgründe sind da: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html

Das BVerfG hat sich kurz gefasst... ;-) Es sind nur 389 Absätze.

Dominik Boecker hat gesagt…

Link auf die Entscheidung

Das dürfte jetzt auch anklickbar sein..

Anonym hat gesagt…

@j. Melchior:
das habe ich heute früh auch dem Spiegel.de gemailt.
Interessierte aber keinen.

Die Stern-Blogs haben das Thema und den Rechtsbruch der Bundestagspräsidenten u.a. in http://www.stern.de/blog/6_hans-martin_tillack/archive/1059_ig_bundestag_gmbh__co.html
angenommen.

In den heutigen Artikeln leider aber auch dort kein Wort davon...

RAe Lampmann, Behn & Rosenbaum hat gesagt…

Ich gehe vor dem Hintergrund des Titels dieses BLOGs davon aus, dass die offensichtliche Freude über diese Entscheidung ironisch gemeint ist.

Ansonsten müsste man sich fragen, wie ernst man die Verfasser des "Schnüffelblogs" generell nehmen soll, wenn sie einerseits nach Geheimhaltung und Datenschutz schreien und auf der anderen Seite fast schon schadenfroh an bestimmte Bevölkerungsgruppen völlig entgegengesetzte Maßstäbe anlegen wollen.

Anonym hat gesagt…

Geil, hoffentlich stehen die Daten bald auf http://www.abgeordnetenwatch.de/ oder in in Wikipedia.

J. Melchior hat gesagt…

@ RAe Lampmann, Behn & Rosenbaum:

Nana, liebe Kollegen, nun mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! Die ständig zunehmende Datensammelei und die rasende Fahrt in den Überwachungsstaat sind die eine Geschichte, die Frage, ob es ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit gibt, etwas mehr über die Nebeneinkünfte ihrer politischen Vertreter zu erfahren, eine andere.

Anonym hat gesagt…

Außerdem sind unsere Einkünfte auch vom Staat einsehbar, also warum soll es bei unseren politischen Vertretern anders sein?

Dominik Boecker hat gesagt…

Von meiner Seite aus ist in dem Beitrag keinerlei Ironie vorhanden.

Es geht nämlich - wider der Annahme - nicht um eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, sondern darum, dass der Bürger (nach meiner unmaßgeblien Auffassung) ein Anrecht darauf hat, zu wissen, was, warum und aus welcher Motivation heraus in diesem Staat passiert, bzw. passieren soll.

Das Offenlegen der Nebeneinnahmen erscheint mir durchaus geeignet zu sein, ist ein gutes Stück Transparenz herbeizuführen, das dem Ansehen des Staates aktuell außerordentlich gut tut.

RAe Lampmann, Behn & Rosenbaum hat gesagt…

Dann liegt es vielleicht an der unterschiedlichen Auffassung von "Staat".

Was mich stört ist, die Einteilung in "die Politiker", "die da oben" und der "kleine Mann" und "wir hier unten".

Wo soll den der Unterschied sein?

Gesetzgeber, Staat schafft Regelung, um die Daten anderer offen zu legen.

Das finde ich grundsätzlich schlecht und der Schnüffelblog doch auch.

Mehr Überwachung hat immer positive und negative Effekte.

Die Onlinedurchsuchung könnte zur Fassung von mehr Straftätern führen, das Offenlegen von Nebeneinkünften von Abgeordneten vielleicht zu weniger Abhängigkeiten.

Die Frage ist, ob man den Schritt grundsätzlich gehen möchte.

Man kann sich aber nicht die Rosinen picken, wie es einem gerade passt.

Arno Lampmann (von mir ist übrigens auch der erste Beitrag, ich habe schon Ärger von meinen Kollegen in der Kanzlei bekommen, dass ich meinen Namen nicht genannt habe.)

Anonym hat gesagt…

Und los gehts:

http://www.bundestag.de/mdb/bio/index.html

Auch wenn der Andrang grade groß ist, warten lohnt sich.

Dominik Boecker hat gesagt…

HHK Lampmann,

es geht nicht um ein irgendwiegeartetes Über-/Unterordnungsverhältnis. In meinen Augen geht es darum, dass der Staat in Form der Legislative, namentlich einiger(!) Vertreter gerne hätte, dass eine fast unbestimmte Vielzahl von Daten über die Bürger gesammelt werden.

Durch das als verfassungsgemäß beurteilte Gesetz, "schmecken" einige Politiker, wie es ist, wenn ihre personenbezogenen Daten zwangsweise öffentlich gemacht werden. Die, die jetzt im BT sitzen, hatten keine Wahl. Jeder, der sich künftig dort hinwählen läßt, dem ist (und muß) klar sein, dass er sich zum Teil offenbart; so wie sich eine Vielzahl von Bürgern auch freillig (zB im Internet) offenbart.

Ich gehe davon aus, dass diesen Politkern der Wert der Privatssphäre noch klarer wird und sie sich (mehr als bisher) für den Erhalt dieser Werte einsetzen.

MfkG
Dominik Boecker