Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet heute den Eingang der 5.000sten schriftlichen Vollmacht zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die von CDU/CSU und SPD geplante Protokollierung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. „Vorratsdatenspeicherung"). Seit November 2006 ruft der Arbeitskreis zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde auf.
vgl. auch heise:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spricht von einem großen Erfolg seines im November gestarteten Aufrufs zur vorsorglichen Massenklage gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Telefon-, E-Mail- und Internetnutzung über sechs Monate hinweg. "Waschkörbeweise" gehen demzufolge Vollmachten zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale und verdachtsunabhängige Überwachungsmaßnahme beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernehmen wird. Insgesamt seien inzwischen 5000 entsprechende Schreiben bei ihm eingegangen. Im Vergleich zum Februar hat sich die Zahl der besorgten Bürger, die sich an der Aktion beteiligen wollen, somit noch einmal verdoppelt.
Kosten fallen den Teilnehmern an der bislang einmaligen Erhebung einer "Massenverfassungsbeschwerde" gemäß der Zusicherung der zivilgesellschaftlichen Widerstandskämpfer nicht an. Die Eingabe an das Bundesverfassungsgericht soll gestartet werden, sobald der momentan im Bundestag debattierte Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden vom Parlament verabschiedet und in Kraft getreten ist.
Das ist doch einmal eine erfreuliche Nachricht - Der Widerstand wächst! Es bleibt zu hoffen, dass sich weiterhin noch zahlreiche Bürger noch an dieser Aktion beteiligen!
7 Kommentare:
Das ist ehrlich gesagt so lachhaft. So etwas wie eine Massenklage gibt es vor dem BVerfG gar nicht.
Rechtstechnisch handelt es sich bei den angekündigten Verfassungsbeschwerden jeweils um Individualverfassungsbeschwerden.
Der AK VDS und der Bevollmächtigte gehen nur (IMO völlig zu Recht) davon aus, dass das BVerfG die zu einem Verfahren verbinden und gemeinsam verhandeln wird.
Das BVerfG macht es in den Verfassungsbeschwerden (6 Beschwerdeführer, aber nur zwei vom BVerfG vergebene Aktenzeichen) zu dem Verfassungsschutzgesetz NRW grade vor: Pressemeldung des BVerfG
Was daran "so lachhaft" sein soll, erschliesst sich Dir vermutlich nur selbst. :-)
Lachhaft? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - und sollte es auch tun, bevor er/sie - dazu noch anonym - hier solche sinnfreien Kommentare verzapft!
In der Überschrift steht tatsächlich "Sammelklage". Da denkt man gerne an die "Class Action Lawsuits" unserer amerikanischen Freunde.
Ist doch völlig egal, was in der Überschrift oder sonstwo drinsteht und wer sich was dabei denken könnte.
Es ist eine schlichte, laienverständliche Beschreibung dessen, was da passiert.
Ähm. Das erste Wort in der Überschrift ist "Sammelklage", laut Text soll man "sich der Verfassungsbeschwerde an[zu]schließen" und weiter unten geht's um die "Teilnehmer an der Verfassungsbeschwerde" und erst weiter unten erfahren wir, daß "es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine "normale" Verfassungsbeschwerde" handelt - als ob es doch eine Sammelklage gäbe. Ein bischen laienmißverständlich ist es schon ...
Aber jetzt lassen wir (Laien und RAe) RA Starostik mal machen und wünschen ihm eine glückliche Hand.
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