Montag, 23. Juli 2007

Ermächtigung zum Kontenschnüffeln

Wie den Stuttgarter Nachrichten zu entnehmen ist, bleiben auch die Hartz-IV-Empfänger von der ständig zunehmenden staatlichen Schnüffelei nicht verschont:

Hartz-IV-Empfängern droht künftig bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch zusätzlich eine Kontenabfrage. Das Recht dafür räumt den zuständigen Jobcentern die Unternehmenssteuerreform ein. Nach Informationen unserer Zeitung erwartet die Regierung, dass das Instrument rege genutzt wird: „Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen", sagt ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Bisher wird die Kontoabfrage vor allem von Finanzämtern, dem Zoll und der Polizei genutzt, um Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen. Auch einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern von Leistungsempfängern abfragen. Jobcentern, die Ansprüche von Langzeitarbeitslosen auf Arbeitslosengeld II prüfen, waren solche Abfragen bisher ausdrücklich untersagt. Nach der Gesetzesänderung fürchten Betroffene Willkür gegenüber Hartz-IV-Empfängern. Dafür sorge unter anderem die Formulierung im Gesetz, wonach die Behörde vor einer Kontoabfrage nicht zwingend bei dem Betroffenen nachforschen muss, sondern sich auch darauf berufen kann, dass „ein vorheriges Auskunftsersuchen keinen Erfolg verspricht".


Wenn man bedenkt, wie leichtfertig erfahrungsgemäß behördlicherseits von derartigen Ermächtigungen Gebrauch gemacht wird, dürfte in der Tat mit einem erheblichen „Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen" zu rechnen sein.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Irgendwo habe ich gelesen, dass im vergangenen Jahr bereits 13 Millionen Abfragen von Behörden gestellt wurden.
Naja, jetzt kommen eben noch ein paar Millionen dazu!

Deren Schnüffelwahn kennt keine Grenzen!