Freitag, 13. Juli 2007

Das GG ändern für „10 bis 20 Fälle pro Jahr" ???

Angesichts der neuesten Äußerungen des BKA-Chefs Jörg Ziercke zur Online-Schnüffelei fragt man sich wirklich, ob dieser und andere Herren - und mindestens auch eine Dame - noch alle Nadeln auf der Tanne haben:

In einem taz-Interview am 26. März 2007 behauptete Ziercke hinsichtlich der Online-Schnüffelei noch, 99,99 Prozent der Menschen in Deutschland würden damit nichts zu tun haben.

Die BRD hat ca. 82.310.000 Einwohner. Wenn 99,99 % - also 82.301.769 Einwohner - „damit nichts zu tun haben", verbleiben (immerhin) 8.231 mögliche Fälle.

Nun - im Juli 2007 - sagte er laut heise online, er rechne bei der heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs mit zehn bis 20 Fällen pro Jahr, sollte das BKA-Gesetz die neue Maßnahme zulassen.

Erst 8.231 mögliche Schnüffelfälle, jetzt („nur" noch) 10 bis 20! Einmal ganz abgesehen von allen praktischen und technischen Bedenken - für 10 bis 20 Fälle pro Jahr will man wirklich ernsthaft die Verfassung ändern ??? Wie weit ab von jeglicher Realität sind u.a. die Herren Ziercke und Schäuble und die Frau Merkel eigentlich schon?

Aber eingestandenermaßen sagt Herr Ziercke ja „ ... auch nur, was mein Mitarbeiter aufschreibt" - und der Mitarbeiter hat wahrscheinlich übersehen, dass „99,99 Prozent der Menschen in Deutschland" eben doch etwas mehr sind als 10 - 20.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Falsch! Bei der Online-Durchsuchung geht es nicht nur um Terror sondern auch um Kinderpornografie. Sagt MdB Dr. Karl Lamers:

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=6033&fragen=p475ng

Da werden doch wohl mehr als 10 - 20 Fälle zustande kommen.
Der Gerd

Mausflaus hat gesagt…

irgendwann gehts sicher auch nicht mal mehr um kinderpornographie, sondern um illegale downloads, drogenhandel und was weiß ich alles. wenn erstmal anerkannt ist dass online-durchsuchungen rechtens sind findet man sicher noch viele andere sachen die man damit verfolgen kann.

J. Melchior hat gesagt…

@ Maus: Genau das ist der Punkt: Ist diese Tür erst einmal offen, macht sie keiner wieder zu. Eine auch nur einen Spalt breit geöffnete Tür wird bekanntlich irgendwann ganz aufgestoßen.

Anonym hat gesagt…

Und irgendwann geht es dann um die schlimmste Straftat die es gibt: Gedankenverbrechen!