Mittwoch, 25. April 2007

Online-durchsuchung auf Grundlage einer Dienstvorschrift?

Bei dieser Überschrift muß eigentlich jeder zusammenzucken. Kann eine Dienstvorschrift eine geeignete Grundlage für staatliches Handeln sein?

Die Bundesregierung ist dieser Auffassung: PM der FDP-Fraktion

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nunja, dies steht imerhin so im Gesetz, §8 II BverfSchG (http://bundesrecht.juris.de/bverfschg/__8.html):

"Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, der das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet"

Insofern sehe ich da nur sehr wenige Probleme und auch keinen Grund, der Regierung einen Vorwurf zu machen: Vielmehr sollte man sich überlegen, ob dieses Gesetz in dieser Form so erhalten werden muss. Fakt dabei ist aber, dass es nicht erst seit 1 Woche so da steht.

J. Melchior hat gesagt…

Es geht weniger darum, was „im Gesetz steht" (vgl. i.Ü. auch §§ 8a und 9 BVerfSchG), sondern darum, ob dieses als Rechtsgrundlage für die Online-Schnüffelei ausreicht - was nicht nur meiner Meinung nach eindeutig nicht der Fall ist und nicht zuletzt nicht einmal von unserem Oberschnüffelminister so gesehen wird - anderenfalls hätte er diese Aktionen wohl kaum gestoppt.