Donnerstag, 5. April 2007

Es ist zum Göbeln !!!

Wenn zutrifft, was die Linkszeitung berichtet, ist ein nicht ganz unbedeutender CDU-Politiker entweder völlig durchgeknallt oder versucht mit Gewalt, das Volk zu verdummen:

„Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern."

>>Aus seiner Vita: Ralf Göbel, geboren 19.07.1961, 2. Juristisches Staatsexamen 1989. Stellvertretender Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Obmann der CDU/CSU im Innenausschuss, Berichterstatter im Innenausschuss für die Themen Öffentlicher Dienst, Bundespolizei, Europol, internationale polizeiliche Zusammenarbeit sowie BOS-Digitalfunk, Mitbegründer des Parlamentarischen Weinforums<<

Das lasse man sich einmal auf der Zunge zergehen: Eine grundgesetzliche Regelung eines - wohlgemerkt derzeit absolut illegalen - Grundrechtseingriffes erweitert den Grundrechtsschutz der Bürger, da sie das regelt - und somit erlaubt - was jetzt (noch) verboten ist.

Merkt der gute Mann eigentlich überhaupt noch irgend etwas ??? Er ist, wie auch sein offensichtliches Idol W.i.b.a.S. - man glaubt es kaum - Volljurist. Gesetze und insbesondere das GG dürften ihm also nicht fremd sein. Er sollte sich auch noch daran erinnern, dass das Grundgesetz - und so auch Art. 13 GG - Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat enthält. Grundrechtsschutz ist also nichts anderes als Schutz des Bürgers vor staatlichen Eingriffen (Staatsrecht 1. Semester).

Für Interessierte: Man vergleiche einmal die Urfassung des Art. 13 GG, die aus drei kurzen Absätzen bestand, mit dem traurigen Monstrum, das nach der Änderung im Jahre 1998 daraus entstanden ist. Lediglich Absatz 1 und 2 blieben unverändert. Es folgten ein völlig aufgeweichter Absatz 3 sowie vier weitere Absätze, die weit davon entfernt sind, den Grundrechtsschutz zu erweitern. Man kann sich vorstellen, was bei der von W.i.b.a.S. geplanten „Ergänzung" dieses Artikels herauskommt - eine völlige Entwertung des letzten verbliebenen Schutzes dieses Artikels.

Alls Weitere hat übrigens das BVerfG bereits in seinem Urteil 1 BvR 2378/98 vom o3.o3.2004 gesagt:

1. ...

2. Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diesen Bereich darf die akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung (Art. 13 Abs. 3 GG) nicht eingreifen. Eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Strafverfolgungsinteresse findet insoweit nicht statt.

3. ...

4. Die auf die Überwachung von Wohnraum gerichtete gesetzliche Ermächtigung muss Sicherungen der Unantastbarkeit der Menschenwürde enthalten sowie den tatbestandlichen Anforderungen des Art. 13 Abs. 3 GG und den übrigen Vorgaben der Verfassung entsprechen.

5. Führt die auf eine solche Ermächtigung gestützte akustische Wohnraumüberwachung gleichwohl zur Erhebung von Informationen aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung, muss sie abgebrochen werden und Aufzeichnungen müssen gelöscht werden; jede Verwertung solcher Informationen ist ausgeschlossen.

6. ...


Dem ist nur wenig hinzuzufügen.

6 Kommentare:

RA Munzinger hat gesagt…

So langsam beginne ich mich zu fragen, ob ich noch in der richtigen Partei (CDU) bin. Für meinen Teil kann ich sagen, dass die harte Linie von W.i.b.a.S. nicht von mir geteilt wird. Es wird wohl Zeit in die innerparteiliche Opposition zu treten .

Andreas Schwartmann hat gesagt…

Wofür steht "WibaS"?

RA Munzinger hat gesagt…

Wolfgang
ich
bin
anständig
Schäuble
Nach dem Motto: "Wer nichts zu verbergen hat (und so anständig ist, wie ich,) braucht staatliche Überwachungsmaßnahmen nicht zu fürchten.

Anonym hat gesagt…

Die Schreibweise des Namens ist richtig? Es fehlen keine Buchstaben? Ein "b", ein "s"??

@andreas: Das habe ich inzwischen auch gelernt. Einer der Betreiber dieser Seite hat mich persönlich unterrichtet.

@ra munzinger: Das lässt mich noch hoffen. Hoffentlich haben wenigstens einige MdBs dieser Partei nicht vergessen wofür das "D" im Namen ihrer Partei steht. Und ein Rückrat haben sie dann hoffentlich auch.
Der Gerd

Anonym hat gesagt…

Traurig wie tief sich manche Politiker sinken lassen nur um ihre Pfründe zu sichern.

Anonym hat gesagt…

@gerd

der erste kommentar ist mehr als geschmacklos - da kann man mal sehen, welche art widerlichster aussagen ungestraft im internet veröffentlicht werden dürfen!
dies ist unwürdig, unsachlich und unintelligent - unabhängig von der kundgabe einer eigenen meinung.

schäm dich.

es bleibe ansonsten jedem selbst überlassen, was er über dieses thema denkt - nur der dialog belebt das (politische) geschäft!