Mittwoch, 18. April 2007

Der 4. November 1950 und der 3. September 1953

sind zwei Tage, an die man WibaS bei Gelegenheit dringend erinnern muß.

Das erste Datum ist das, an dem 'etwas' unterzeichnet wurde und am 3. September 1953 trat das Unterzeichnete in Kraft.

Es handelt sich dabei nach Art. 25 GG um in Deutschland zwingendes Recht.

Art. 6 Abs. 2 lautet: "Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist."

Bei dem Unterschriebenen handelt es sich um die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

WibaS sieht das anders: 'Schäuble spricht im neuen stern davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne. "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."'

Das einzige, was in meinen Augen falsch ist, ist, dass WibaS noch Innenminister ist und für solcherlei Unerträglichkeiten auch noch eine öffentliche Plattform geboten bekommt.

WibaS versucht stetig an den Grundpfeilern des Deutschen Rechtssystems zu sägen, zum Glück ohne Erfolg (und hoffentlich bleibt das auch so!).

3 Kommentare:

J. Melchior hat gesagt…

Ohne Erfolg? Hm, ein erster Erfolg dürfte die heute beschlossene Vorrastdatenspeicherung sein.

Dominik Boecker hat gesagt…

Man kann WibaS sicher für einiges verantwortlich machen, aber wenn mich mein Gedächtnis nicht völlig trügt, war WS nicht die treibende Kraft hinter diesem Vorhaben. Insoweit trägt er kein Päckchen auf dem Rücken herum...

J. Melchior hat gesagt…

Schon klar, die Zypries war's, vgl.oben unter "Zypries - Volksverdummung á la Schäuble & Co", aber es passt in eine Gesamtstrategie, vgl. hier:

http://ra-melchior.blog.de/2007/04/18/schauble_wer_sturm_sat~2116958