An Einfältigkeit oder Dreistigkeit wohl kaum zu überbieten ist die bei heise online publizierte Äußerung des Herrn, der angeblich für die Online-Schnüffeleien der letzten Zeit verantwortlich ist:
„... hatte das Bundeskanzleramt bekannt gegeben, dass die umstrittenen Bespitzelungsmaßnahmen auf Basis einer Dienstvorschrift von Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) bereits durchgeführt würden. Zwischenzeitlich erklärte der frühere Innen- und jetzige Justizstaatssekretär Lutz Diwell, er habe die Anweisung unterzeichnet. Die gegenwärtig gestoppten Online-Durchsuchungen seien damit jedoch weder beabsichtigt noch bezweckt gewesen, beteuerte der SPD-Politiker."
Aha, es sind also Online-Schnüffeleien aufgrund einer Dienstanweisung durchgeführt wurden, mit der diese „weder beabsichtigt noch bezweckt" war. Machen die Herrschaften vom BKA also einfach, was sie wollen, war die Dienstanweisung tatsächlich so missverständlich formuliert oder will der Herr das Volk einfach einmal wieder für dumm verkaufen ???
Donnerstag, 10. Mai 2007
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4 Kommentare:
Für die Akte: Gespitzelt hat nicht das BKA sondern das Bundesamt für Verfassungsschutz BfV.
http://netzpolitik.org/2007/heimlicher-zugriff-auf-it-systeme-unter-einsatz-technischer-mittel/?from=feed bringt noch ein bisschen Licht ins Dunkel...
BKA oder BfV / BKA und BfV - wer weiß das schon genau? Der Vorwurf bleibt der selbe.
Die Schnüffelei dient aber zur Verhinderung von schweren Straftaten!
In Zukunft können wir wohl mit einer Überwachungskamera über'm Schreibtisch rechnen - zur konsequenten Durchsetzung der Rechtschreibreform.
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