Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten
Dem Rechtsausschuss des Bundesrates geht der vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht weit genug. Vor allem bei den Bestimmungen zum Zugriff auf die demnach sechs Monate verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungsdaten, die das Parlament bereits deutlich gegenüber den EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ausdehnte, sieht das federführende Gremium der Länderkammer noch Korrekturbedarf. So sollen die Länderchefs bei der Plenarsitzung am kommenden Freitag eine Entschließung fassen, wonach auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist.
Heute Terrorabwehr, morgen Urheberrechtsverletzungen - und was kommt übermorgen?
Peter Schaar hat es klar erkannt:
Mit den Daten über Internet- und Telefonnutzung würden hochsensible Angaben gespeichert, "die vielfältige Missbrauchsrisiken mit sich bringen" sagte das Grünen-Mitglied Schaar am Sonntag bei einem Gastauftritt vor dem Grünen-Parteitag in Nürnberg. Es stehe ein Paradigmenwechsel weg vom konkreten Verdacht hin zu "verdachts- und anlasslosem Speichern" an.
1 Kommentar:
Reaktion in einem www-Forum in dem sich hauptsächlich Jugendliche tummeln, auf einen entsprechenden Link zur Pressemeldung, sinngemäß: "Also das macht mir jetzt langsam doch Angst"
Na bitte. Klappt doch! Ein Bisschen was zu verbergen haben wir eben doch alle. Wieder ein paar Leute mehr denen allmählich die Augen aufgehen.
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