"Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeworfen, die sicherheitspolitische Bedeutung von Online-Durchsuchungen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht genügend zu berücksichtigen: "Das Internet ist längst zum Tummelplatz für Kriminelle und Terroristen geworden. Über Computer verbreiten islamistische Extremisten ihre Propaganda, werden Terroranschläge und Amokläufe angedroht und detaillierte Bombenbauanleitungen versandt. Das Netz ist zum wohl häufigst genutzten Verbreitungsmedium krimineller kinderpornographischer Darstellungen geworden. Wenn sich Zypries angesichts dieser Entwicklung und gegen den Rat aus der polizeilichen Praxis weigert, den Strafverfolgungsbehörden die erforderlichen Befugnisse zur Aufklärung schwerster Straftaten an die Hand zu geben, kapituliert sie vor der Internetkriminaliät. Niemand will den gläsernen Bürger. Wir dürfen das Internet aber nicht Kriminellen überlassen.
Genauso wie die Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung schwerer Kriminalität befugt sind, mit Hausdurchsuchungen und akustischer Überwachung in den geschützten Bereich von Wohnungen einzugreifen, müssen solche Befugnisse auch bei Dateien auf Computern möglich sein. Die Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger, die mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung entstanden ist, muss schnellstmöglich geschlossen werden. Dazu ist es erforderlich, möglichst schnell einen Katalog von Straftaten zu erarbeiten, bei denen unter Beachtung rechtsstaatlicher Sicherungsmaßnahmen die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung geschaffen wird. Ich appelliere dringend an die Bundesjustizministerin nicht aus ideologischen Gründen der notwendigen Rechtsetzung im Wege zu stehen."
Eine Kommentierung dieser PM wird später kommen. Ich muß jetzt ersteinmal einen Kaffee trinken, um mich wieder abzuregen.
1 Kommentar:
Selten so viel Unsinn in einem so kurzen Text gelesen! Offensichtlich geht es nicht einmal mehr primär um Terrorismusbekämpfung, worauf Herr Dr. iur (!) Schäuble noch zurückgriff, sondern um jegliche Art von Kriminalität. Genau wie BKA-Chef Jörg Ziercke zählt Herr Dr. iur (!) Beckstein hier alle möglichen denkbaren negativen Verwendungsmöglichkeiten des Internets auf, um hiermit die Forderung nach Zulassung der „Online-Durchsuchung" zu untermauern.
Seiten, auf denen „islamistische Propaganda" verbreitet wird, Bombenbauanleitungen, Kinderpornographie oder die sonstige strafbare Inhalte publizieren, sind auch so im Netz erreichbar, ohne dass es einer „Online-Durchsuchung" bedürfte. Ob diese allerdings überhaupt dem deutschen Strafrecht unterliegen und aus diesem Grunde eine Durchsuchung durch deutsche Behörden überhaupt zulässig wäre, ist noch eine ganz andere Frage, die Beckstein wohlweislich nicht einmal erwähnt.
Das Internet als „Tummelplatz für Kriminelle und Terroristen", zu bezeichnen, das wir nicht „Kriminellen überlassen", dürfen ist schlichte Polemik ohne jede Substanz. Es stehen Milliarden von Seiten im Netz, die völlig legal sind. Ein kleiner Bruchteil mit illegalem Inhalt rechtfertigt nicht die Diskreditierung des Internets insgesamt. Oder sind die Telefonnetze auch „Tummelplätze für Kriminelle und Terroristen"?
Es geht hier auch nicht um „ideologische Gründe", lieber Herr Beckstein, sondern um ganz erhebliche Eingriffe in fundamentale Grundrechte der Bürger, bei denen eben nicht jeder Zweck die Mittel heiligt. Auch Ihnen sei die Lektüre des „Volkszählungsurteils" BVerfGE 65, 1 sehr zur Lektüre empfohlen!
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