tag:blogger.com,1999:blog-3257238014260182697.post8207083215212340770..comments2023-05-09T12:38:12.643+02:00Comments on Schnüffelblog: Beckstein: "Zypries darf nicht tatenlos vor Internetkriminalität kapitulieren"J. Melchiorhttp://www.blogger.com/profile/11750550247452498528noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-3257238014260182697.post-25281895028489404562007-02-19T15:57:00.000+01:002007-02-19T15:57:00.000+01:00Selten so viel Unsinn in einem so kurzen Text gele...Selten so viel Unsinn in einem so kurzen Text gelesen! Offensichtlich geht es nicht einmal mehr primär um Terrorismusbekämpfung, worauf Herr Dr. iur (!) Schäuble noch zurückgriff, sondern um jegliche Art von Kriminalität. Genau wie BKA-Chef Jörg Ziercke zählt Herr Dr. iur (!) Beckstein hier alle möglichen denkbaren negativen Verwendungsmöglichkeiten des Internets auf, um hiermit die Forderung nach Zulassung der „Online-Durchsuchung" zu untermauern. <BR/><BR/>Seiten, auf denen „islamistische Propaganda" verbreitet wird, Bombenbauanleitungen, Kinderpornographie oder die sonstige strafbare Inhalte publizieren, sind auch so im Netz erreichbar, ohne dass es einer „Online-Durchsuchung" bedürfte. Ob diese allerdings überhaupt dem deutschen Strafrecht unterliegen und aus diesem Grunde eine Durchsuchung durch deutsche Behörden überhaupt zulässig wäre, ist noch eine ganz andere Frage, die Beckstein wohlweislich nicht einmal erwähnt. <BR/><BR/>Das Internet als „Tummelplatz für Kriminelle und Terroristen", zu bezeichnen, das wir nicht „Kriminellen überlassen", dürfen ist schlichte Polemik ohne jede Substanz. Es stehen Milliarden von Seiten im Netz, die völlig legal sind. Ein kleiner Bruchteil mit illegalem Inhalt rechtfertigt nicht die Diskreditierung des Internets insgesamt. Oder sind die Telefonnetze auch „Tummelplätze für Kriminelle und Terroristen"?<BR/><BR/>Es geht hier auch nicht um „ideologische Gründe", lieber Herr Beckstein, sondern um ganz erhebliche Eingriffe in fundamentale Grundrechte der Bürger, bei denen eben nicht jeder Zweck die Mittel heiligt. Auch Ihnen sei die Lektüre des „Volkszählungsurteils" BVerfGE 65, 1 sehr zur Lektüre empfohlen!J. Melchiorhttps://www.blogger.com/profile/11750550247452498528noreply@blogger.com