Samstag, 30. Juni 2007

Schmierentheater !

Der Kollege Boecker hatte ja schon auf den FR-Artikel hingewiesen, wonach der Oberschnüffelminister seine Online-Schnüffelei für nicht verhandelbar hält und diese nun offensichtlich mit der Brechstange durchzudrücken versucht. Dort findet sich auch die Passage:

Als "dummes Gerede" bezeichnete der Bundesinnenminister den Vorwurf, sein Vorstoß zur Online-Ausspähungen von Verdächtigen sei unvereinbar mit dem Grundgesetz. "Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird", sagte Schäuble. In der Diskussion über die Online-Durchsuchung hatten Zypries und Rechtspolitiker von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei mehrfach Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angemeldet.

ch, wirklich? Und wie lässt sich diese Äußerung mit der aus „Unionskreisen" vereinbaren die noch vor wenigen Tagen bei WELT ONLINE lesen war:

... Schäuble ist nach WELT-ONLINE-Informationen bereit, der SPD eine Brücke zu bauen. So besteht er nicht mehr auf einer Grundgesetzänderung. Sollten die Sozialdemokraten ihn davon überzeugen, dass Online-Durchsuchungen im geltenden Verfassungsrahmen möglich sind, werde er dies akzeptieren, hieß es in.

iel durchgeknallter geht es kaum noch: Erst dauert es Wochen, wenn nicht gar Monate, bis der Oberschnüffelminister begreift, dass seine Schnüffelphantasien mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen sind, was ihn sodann veranlasst, schönfärberisch von erforderlichen „Ergänzungen" des Grundgesetzes zu schwafeln. Dann muss er angeblich gerade von der SPD davon überzeugt werden, dass das alles doch gar nicht so schlimm und durchaus auch ohne Verfassungsänderung zu machen ist. Und nun reagiert er geradezu beleidigt, wenn „Zypries und Rechtspolitiker von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei mehrfach Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit" äußern.

Stoff für eine Fernsehklamotte, würde es hier nicht um Pläne gehen, die unsere Verfassung und unseren Staat entscheidend verändern können - und zwar zum Negativen!

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Alle Juristen die das Thema beschäftigt finden in der NJW 17/2007 einen sehr ausführlichen Artikel zum Thema. Wirklich lesenswert.