Freitag, 15. Juni 2007

Noch 16 Tage: Die Personenkennziffer - Der Einstieg in die Totalüberwachung ?!

Folgende Nachricht des wrs-Verlages sei insbesondere allen denen zur Lektüre empfohlen, die - wie leider die überwiegende Mehrheit des Volkes - offensichtlich völlig uninformiert ist, wohl nicht zuletzt wegen des diesbezüglich wieder einmal festzustellende völligen Versagens der Medien (ob z.B. das unsägliche Blondchen P.H. sich gerade inner- oder außerhalb des Knastes befindet, ist anscheinend deutlich interessanter):

Ab Juli kommt die eindeutige Personenkennziffer für alle Bürger

Von der Öffentlichkeit (leider einmal wieder, Anm. d. Red.) weitgehend unbemerkt wird zum 1. Juli 2007 die eindeutige, lebenslang gültige Personenkennziffer für jeden Bürger eingeführt. Nachdem der Bundesrat der Steueridentifikationsverordnung zugestimmt hat, wird das Bundeszentralamt für Steuern ab Juli damit beginnen, allen rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen eine solche ID-Nummer zuzuweisen.

Im Zuge der Einführung der eindeutigen Steueridentifikationsnummer werden erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik alle bisher dezentral bei rund 5.200 Meldestellen geführten Datenbestände in einer Behörde gesammelt. Das dafür zuständige Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de), das dem Bundesfinanzministerium angegliedert ist, wird diese Nummern vergeben, die die bislang von den einzelnen Bundesländern vergebenen Steuernummern ersetzen sollen. Die neue elfstellige Personenkennziffer enthält neben Angaben zum Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse und Namen. Im Einzelnen werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) folgende Daten zu natürlichen Personen gespeichert:

- Identifikationsnummer
- Wirtschafts-Identifikationsnummern
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensnamen/Künstlernamen
- Tag und Ort der Geburt
- Geschlecht
- gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
- zuständige Finanzbehörden
- Sterbetag.

Die Daten können bis zu 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gespeichert werden.

Im Zuge des Vergabeprozesses und dem erstmaligen Abgleich aller Meldedaten aus Deutschland erwartet die Bundesregierung einige Schwierigkeiten, zumal die Meldebehörden angewiesen sind, Unrichtigkeiten bei den Datenbeständen bei dieser Gelegenheit zu beseitigen. Experten gehen daher davon aus, dass es drei bis vier Jahre dauern dürfte, bis alle Bürger mit der neuen Nummer erfasst sind. Die ersten Bescheide mit den neuen ID-Nummern sollen ab Oktober verschickt werden.

Ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger

Datenschützer sehen die neue Personenkennziffer sehr kritisch. Sie weisen u.a. darauf hin, dass mit diesem eindeutigen Merkmal der Einstieg in eine Totalüberwachung möglich sei. So sehen die Datenschützer die Gefahr, dass diese Identifikationsnummer entgegen der im Gesetz beschlossenen Zweckbindung auch in anderen Behörden gespeichert werden könne. Ebenso sei es möglich, dass diese Nummern den Kommunikationspartnern der Finanzbehörde bekannt werden, die diese Daten dann etwa für wirtschaftliche Zwecke nutzen könnten. Zwar sehen die aktuellen Bestimmungen vor, dass nur die Finanzämter Daten beim BZSt abrufen dürften, während andere Behörden nur in Ausnahmesituationen darauf zugreifen können. Nach den Erfahrungen der jüngsten Zeit sei aber damit zu rechnen sein, dass schon bald weitere Lockerungen bei diesen Nutzungseinschränkungen getroffen werden.


Der letzte Satz kann nicht deutlich genug betont werden, vgl. das Gezerre um die - derzeit gesetzlich noch nicht erlaubte - Nutzung der Mautdaten (Dafür, dass diese nicht dennoch schon stattfindet, würde ich nicht einmal einen Finger in’s Feuer legen).

9 Kommentare:

Dominik Boecker hat gesagt…

"(Dafür, dass diese nicht dennoch schon stattfindet, würde ich nicht einmal einen Finger in’s Feuer legen)"

Ich würde dafür gar nichts, nicht einmal einen bereits abgeschnittenen Fingernagel in Feuer legen wollen.

Anonym hat gesagt…

Auch auf dieser Ebene wird etwas vorbereitet - es nennt sich Zensusvorbereitungsgesetz (Drucksache 16/5525 - http://dip.bundestag.de/btd/16/055/1605525.pdf) wahrscheinlich war das andere Wort bereits "belegt". Interessant sind hierbei sicherlich die Verknüpfungen der jeweiligen Register Anschriften / Gebäude mit den Angaben der Meldebehörden und der Agentur für Arbeit. Natürlich ist eine allumfassende Löschung beabsichtigt § 15 - und dass bei so schönen Datensätzen. Ach ja Kosten - ca 176 Mio.

Anonym hat gesagt…

Wie lange wird es wohl noch dauern, bis jeder Bürger von Geburt an einen Chip eingepflanzt bekommt?

Zu den Kosten: 176 Mio. beziehen sich auf die Einrichtung nicht auf die laufenden Kosten, denn diese dürften um ein vielfaches höher liegen.

Die Medien sind derzeit leider dem Klimawahn verfallen und ziehen es vor, erst einmal dieses Thema gewinnbringend auszuschlachten.

Wie auch immer, stoppen lassen sich diese Kontroll-Wahnsinnigen nicht, denn dafür ist es jetzt bereits zu spät.

Anonym hat gesagt…

Bitte schaut euch doch mal kurz das hier an:

Ich unter corax vs Peter H. aus B.

http://www.spreeblick.com/2007/06/13/erregungsstorung/


Was macht man da? Bin ich Don Windmühlangreifer?

Naja, bald wählen ja Schachcomputer weil die Wähler ja eh kein Schach können, siehe momentane Situation: "Patt" und die Gewählten können auch kein Schach, die können bloß schachern, siehe Uhl.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/90897

Pax

Anonym hat gesagt…

Angaben zur Blutgruppe wären wenigstens sinnvoll.
Ralf

Anonym hat gesagt…

...ob z.B. das unsägliche Blondchen P.H. sich gerade inner- oder außerhalb des Knastes befindet, ist anscheinend deutlich interessanter)...

Das ist gezielte Desinformation der Bürger und die Medien sind wissentlich und willentlich Vollzugsgehilfen....

Anonym hat gesagt…

Wenn dann diese Nummer so gut funktioniert wie die neue Gesundheitskarte, welche alle Daten des Patienten inne hat, dann darf ich wohl davon ausgehen, dass meine Steuern vom Nachbarn übernommen werden. :-)

Anonym hat gesagt…

So ganz taufrisch ist das aber nicht! Die Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV stand vor einem halben Jahr (28. November 2006) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2726)

J. Melchior hat gesagt…

Das ist ja u.a. genaus das Problem: Wie hier schon berichtet, ist dieses Ermächtigungsgesetz schon diverse Monate alt, wird aber von Öffentlichkeit und insbesondere Medien komplett ignoriert. Und hinterher will wieder keiner was gewusst haben.