Montag, 18. Juni 2007

Deutschland einig Schnüffelland ?!

Wie bei WELT-ONLINE zu lesen ist, verhandelt die Koalitionsrunde am 19. Juni 2007 die sog. „Online-Durchsuchung":

„Dürfen Fahnder unerkannt auf privaten Festplatten herumschnüffeln? Innenminister Wolfgang Schäuble will es ihnen erlauben und befasst nun erstmals die Regierung mit dem Thema. Ein Kompromiss zwischen CDU und SPD scheint in greifbarer Nähe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Innenexperten wollen morgen klären, ob das Bundeskriminalamt (BKA) Online-Durchsuchungen als Mittel zur Gefahrenabwehr im Anti-Terror-Kampf einsetzen darf und ob eine Grundgesetzänderung nötig ist. Auf Letzterem besteht Schäuble nach WELT-ONLINE-Informationen nicht mehr. Sollte die SPD ihn davon überzeugen, dass Online-Durchsuchungen im geltenden Verfassungsrahmen möglich sind, werde er dies akzeptieren, hieß es in Unionskreisen."

Das ist ja wohl der Gipfel der Unverfrorenheit! Erst musste der Oberschnüffelminister mühsam davon überzeugt werden, dass sein Vorhaben mit dem Grundgesetz schlicht nicht vereinbar ist und überhaupt erst nach einer Grundgesetzänderung (nicht -ergänzung, Herr Oberschnüffelminister!) möglich wäre. Und dann soll gerade „die SPD ihn davon überzeugen, dass Online-Durchsuchungen im geltenden Verfassungsrahmen möglich sind" ???

Auszug aus einem WELT-ONLINE-Interview vom o6. Mai 2007 mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit der treffenden (?) Überschrift „Zypries warnt vor Aufweichen der Verfassung" (Ach, wirklich?)

W.O.: Schäuble will das Gesetz im Sommer fertig haben. Machen Sie da mit?

Zypries: Für mich geht Sorgfalt vor Schnelligkeit. Immerhin geht es um erhebliche Grundrechtseingriffe. (Hört, hört!)

W.O.: In Schäubles Gesetzentwurf sind notwendige Verfassungsänderungen in den Artikeln 2, 10 und 13 eingeräumt.

Zypries: Eins nach dem andern. Erst müssen mich die Sicherheitsbehörden überzeugen, dass eine Online-Durchsuchung erforderlich und technisch möglich ist. Dann kann man prüfen, ob und wie eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung aussehen kann. Dabei spielen auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eine Rolle, das den Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt hat. Auf Festplatten werden heute oft höchstpersönliche Dinge gespeichert. Das müssen wir berücksichtigen.

- Aber anscheinend war das alles nur heiße Luft. Dass Frau Zypries umzukippen droht, wurde bereits 2 Tage (!) nach diesem Interview deutlich, vgl. hier.

Kurze Zusammenfassung: „Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht in der geplanten Online-Durchsuchung von Computern keine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung. Es gehe nicht darum, den Menschen vollständig auszuspionieren, sagte die SPD-Politikerin. Für die Online-Durchsuchung müssten zunächst aber klare gesetzliche Grundlagen geschaffen werden."

Soviel zur Halbwertszeit eines Politiker(innen)worts. Mir ist schlecht!

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich halte es durchaus für möglich, eine Online-Durchsuchung ohne Grundgesetz-Änderung zu machen. Schließlich sind die elementaren Grundrechte jetzt schon weitgehend einschränkbar.
Ich denke eher, dass die Änderung von Art.13 von BMI Schäuble angekündigt wurde, um hintenrum den Lauschangriff mit "Richterband" zu ermöglichen, ohne dass das im Gesetzgebungsverfahren auffällt. Sichwort "Paper-Clipping"

Anonym hat gesagt…

Hm, Schäuble sieht (laut Welt-Online) eine Änderung von Artikel 2 GG vor?

Ist das nicht auch derselbe Artikel, auf dem in Verbindung mit Art. 1 GG das Volkszählungsurteil, also die Grundlage der Datenschutzanforderung basiert?

Wäre interessant, was da genau in dem Entwurf drinsteht.