Montag, 12. Februar 2007

Können (noch nicht einmal erhobene) Daten Begehrlichkeiten wecken?

Man möge mir diese rhetorische Frage verzeihen:

"Damit auch eine Täuschung über die Identität der kontrollierten Person mittels eines echten Passes, der unrichtige Angaben enthält, aufgedeckt werden könne, müssten die erhobenen biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck) durch den kontrollierenden Beamten mit geeigneten Referenzdatenbanken automatisiert abgeglichen werden. Als Referenzdateien kämen erkennungsdienstliche Dateien der Polizeien des Bundes und der Länder in Betracht." (der Tippfehler ist aus dem Original übernommen)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften: Drucksache: 16/07 Tagesordnungspunkt 28 der 830. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 16. Februar 2007.

Update 13.02.07, 16:40: conz merkt dankenswerterweise an, dass die Daten (teilweise) bereits seit November 2005 erhoben werden, also schon eine Menge an Daten vorhanden sind.

2 Kommentare:

Dominik Boecker hat gesagt…

Danke für Deine Anmerkung! Ich werde ein kleines Update machen.

Anonym hat gesagt…

Es ist in der Tat erstaunlich, wie schnell und vor allem offen diese Forderung daherkommt.
Andererseits, wer das TAZ-Interview von Herrn Schäuble gelesen hat, der weiß, daß es inzwischen "wurscht" ist, warum und wie etwas eingeführt wurde/ wird ... am Ende dürfen alle, die es wünschen damit arbeiten.

VG, Daniel