Der Oberschnüffelminister wird ja nicht müde, nahezu täglich mit permanenter Ignoranz verfassungsrechtlicher Bedenken die Legalisierung der sog. „Online-Durchsuchung" zu fordern.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist die Dokumentation der „Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die "Online-Durchsuchung" im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen (VSG NRW)" interessant, die bei hrr-strafrecht.de veröffentlicht ist.
Dort finden sich u.a. auch die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Online-Durchsuchung vom März 2007 und der legendäre Beschluss des BGH StB 18/06 vom 31.o1.2007, mit dem die Schnüffelei (jedenfalls vorläufig) gestoppt wurde sowie ein Aufsatz von Buermeyer: "Online-Durchsuchung". Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme.
(Link gefunden bei lawgical)
Mittwoch, 13. Juni 2007
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1 Kommentar:
Anscheinend wird das Spitzelblog von den Behörden gar nicht wahrgenommen. Jedenfalls habe ich hier nix gefunden ... wollt ihr nicht mitmachen?
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