Montag, 6. August 2007

Was soll das, Herr Dr. iur Struck?

Erst nennt er den OSM einen Amokläufer dann wieder hält er einen Einigung mit dem potentiellen Staatsterroristen nicht für ausgeschlossen, sowohl was die „vorbeugende Festsetzung potenzieller Gefährder" angeht als auch die unselige Online-Schnüffelei, wie bei heise zu lesen ist:
Eine Einigung im Kern der Sache hat SPD-Fraktionschef Peter Struck aber nicht mehr ausgeschlossen. ... Doch zugleich nannte Struck als Bedingung für die Einführung der Lizenz zur umstrittenen Netzbespitzelung für das Bundeskriminalamt (BKA) die so genannte Richterband-Lösung, die auch die Union ins Spiel gebracht hat. Dabei sollen alle zu erhaltenden Kommunikationsinhalte zunächst von den Ermittlern aufgezeichnet werden und ein Richter dann über ihre Verwertbarkeit entscheiden.

Auch wenn sich beide Seiten damit einander angenähert haben, wies Struck die Forderung des Innenministers zurück, die Novelle des BKA-Gesetzes einschließlich der verdeckten Ausforschung von Festplatten privater PCs vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema zu verabschieden: "Es wäre doch absurd, jetzt ein Gesetz zum Bundeskriminalamt inklusive Online-Durchsuchungen zu beschließen, um kurz darauf aus Karlsruhe einen Kriterienkatalog an die Hand zu bekommen, der dies rechtlich sauber regelt."

Eben! Die Online-Schnüffelei vor einer Entscheidung des BVerfG gesetzlich regeln zu wollen, ist nichts als blinder Aktionismus und würde mit ziemlicher Sicherheit nur dazu führen, das Gesetz nach der Entscheidung wieder ändern zu müssen. Bis dahin sollte man theoretische Planspielchen einfach lassen, auch das Geschwafel vom sog. „Richterband".

Und überhaupt - warum ist es eigentlich so schwer zu bereifen, dass es einen Bereich der Privatsphäre gibt, der den Staat nichts, aber auch gar nichts angeht und schlicht und ergreifend tabu ist? Schade, dass hier wieder einmal ein promovierter Volljurist dumm auffällt und dazu noch den Unfug vom sog. „Richterband" für akzeptabel hält. Tabu ist tabu und nicht „im Prinzip tabu unter Freigabevorbehalt"!

Zudem - daran kann nicht oft genug daran erinnert werden - es geht hier um einen extremen Grundrechtseingriff, der auch nach Angaben seiner Befürworter nur in einigen wenigen Fällen erforderlich sein soll - und dafür will man die FDGO über Bord werfen?

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"Auch Du, mein Sohn Brutus..."
Und dabei haben wir nicht einmal die Iden des August.

Anonym hat gesagt…

"Na sehen 'se, 's geht doch!"