Sonntag, 19. August 2007

Online-Schnüffelei als Allzweckwaffe ?!

Manchem CDU-Politiker ist auch nichts peinlich: War’s gerade noch u.a. die wohlfeile Kinderpornografie, müssen laut heise jetzt auch die (mutmaßlichen) Mafia-Morde in Duisburg zur Legalisierung der Online-Schnüffelei herhalten - aber nur vordergründig:

Mit verdeckten Online-Durchsuchungen gegen die Mafia?
Die der Mafia zugeschriebenen jüngsten Mordfälle in Duisburg haben den Streit um die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden weiter angeheizt. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, Deutschland brauche eine Gesetzgebung, die optimale Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung biete. Dazu gehöre auch die von vor allem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte verdeckte Online-Durchsuchung von PCs. "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", betonte Pofalla im Duktus des geplanten CDU-Grundsatzprogramms.

Jedenfalls wird hier sehr schön das eigentliche Prinzip klar: Erst wird die Online-Schnüffelei als unverzichtbares Mittel gegen die allgegenwärtigen bösen islamistischen Terroristen in’s Gespräch gebracht, dann als Waffe gegen Kinderpornografie gepriesen, und dann werden - nur noch vor dem Hintergrund mutmaßlicher Mafia-Morde - „optimale Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung" gefordert, wozu selbstverständlich auch die Online-Schnüffelei gehört. So einfach ist das!

P.S: Verbrechen ist bekanntlich jedes Delikt, das im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist, vgl. § 12 StGB.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das war zu erwarten, dass Thema kommt jetzt bei jeder sich bietenden Gelegenheit hoch. Ziel: den technisch unbedarften solange einreden, dass die Onlinedurchsuchung unbedingt notwendig ist, weil sonst alles ganz furchtbar wird.

Zwei Fragen bleiben. Glauben Herrschaften wie der Herr Pofalla den Unsinn den sie erzählen? Und wie hat die Polizei eigentlich in der Vergangenheit Straftaten etc. aufgeklärt und verhindert. Wenn man die ganzen Scharfmacher quer durch die Parteien so reden hört müssten wir ja mittlerweile konsequenterweise Mangels Onlinedurchsuchung in völliger Anarchie und Gewalt leben.

Anonym hat gesagt…

"Verbrechensbekämpfung" ist ein politischer Begriff und zugegebenerweise juristisch gesehen unpräzise bzw. falsch. "Vergehens- und Verbrechensbekämpfung" wäre auf der anderen Seite zu sperrig.

Es sieht wohl so aus, dass die "Online-Durchsuchung" (wenn überhaupt) analog zu §100a StPO formuliert wird und da wäre "Mafia" (§129 StGB) und "Kinder- und Jugendpornografie", wenn sie gewerbsmäßig(!) betrieben wird, (§184b StGB(3)) allerdings mit drin.

Es sei aber auch darin erinnert, dass zur Zeit eine Änderung des §184b im Gange ist, der das Alter des möglichen Opfers von unter 14 auf unter 18 Jahre heraufsetzt und nicht nur Darstellung sexueller Handlungen, sondern bereits das "geschlechtsbezogene Posing" unter Strafe stellt. Die Anwendbarkeit wird also stark ausgedehnt.

Anonym hat gesagt…

Wie erfolgreich war denn seinerzeit der Spruch »Ceterum censeo Carthaginesem esse delendam«? Und wie übersetzt man "Online-Durchsuchung" auf lateinisch?