Donnerstag, 8. März 2007

Uniwagnis-Datei - Noch nie gehört!?

Hier soll ja nicht nur auf obrigkeitliche Datenhamster hingewiesen werden, auch die Privatwirtschaft hat da so einiges zu bieten:

Die sog. Uniwagnis-Datei ist eine Datenbank mit potentiellen Risikokunden aller Branchen der Versicherungswirtschaft:

"Unehrliche Kunden sind ein echtes Risiko für jede Versicherung. Sie erschleichen sich mit falschen Angaben Leistungen, die alle Versicherten mitbezahlen müssen. Doch die Versicherungen schlagen immer härter zurück - auch mit dem Einsatz elektronischer Überwachungssysteme. Mit Hilfe der Datenbank Uniwagnis können Sachbearbeiter auf einen Informationspool zugreifen, mit dem sie Daten ihres vermeintlich schwarzen Schafs mit denen anderer Versicherer vergleichen können". (Quelle: stern)

Wie heise online berichtet, einer der Gewinner des Big Brother Awards 2006:

„In der Kategorie Verbraucher und Verbraucherschutz darf sich die gesamte deutsche Versicherungswirtschaft über den Erhalt des Big Brother Awards freuen. Die Uniwagnis-Datei, die mit "phonetischer Verschlüsselung" so arbeitet, dass bis jetzt 10 Millionen angebliche Versicherungsbetrüger gespeichert sind, ist eine Datei, in der man nach Recherchen der Jury schnell landen kann. Es reiche aus, wenn man als Zeuge bei einem Unfall ausgesagt hat, der später von einer Versicherung als Betrug klassifiziert wird. Noch "besser" ergehe es Inhabern von Rechtsschutzversicherungen: Wer drei Mal nachfragt, ob er in einem bestimmten Fall Rechtsschutz bekommt, wandere in die Uniwagnis-Datei, selbst wenn er den Rechtsschutz nicht beantragt hat."

Man beachte: Mit Stand 2006 waren ca. 10 Millionen Eintragungen. Im Januar 2002 äußerte der GdV hierzu noch Folgendes: „... sind derzeit über 3 Millionen Datensätze in UNIWAGNIS gespeichert. Der Codepool hat sich seit 1998 nahezu verdreifacht. Ein weiteres Indiz dafür, dass die Versicherer reagiert haben und Schadenmeldungen kritischer betrachten als zuvor."

Codepool von 1998 bis Ende 2001 / Anfang 2002 „nahezu verdreifacht", bis 2006 wiederum - wenn das so weiter geht, kann demnächst der überwiegende Teil der Bundesbürger erfasst sein (außer einem natürlich, der ist ja nach eigenem Bekunden „anständig"). ...

Mehr dazu auch beim ULD S-H.

P.S. Dass Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers in der Uniwagnis-Datei die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers (Angaben zu Vorschäden) unberührt lassen, hat der BGH gerade in einem aktuellen Urteil (IV ZR 106/06 vom 17.o1.2007) entschieden.

1 Kommentar:

Theiss hat gesagt…

Das der Mensch mittlerweile durchleuchtet wird ist ja nciht neu, aber manchmal sind auch einfach die Begründungen dreist. Jeder muss überprüft werden, damit wir die drei schwarzen Schafe finden. Ich verstehe nicht wie die Politik so etwas dulden kann. Man sollte doch meinen Frau Aigner lege der verbrauchermaxschutz wirklich am Herzen so wie sie meist redet. In meinen Augen gehören solche Anbieter dann verboten.