Wie der Kollege Udo Vetter in seinem law blog berichtet,
hat der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz ohne richterliche Genehmigung (!) über das Internet die Festplatten von Personal-Computern (PC) durchsuchen darf.
Eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen dieses in der Tat unerträgliche Ermächtigungsgesetz ist bei Telepolis veröffentlicht.
Es bleibt nur zu hoffen, das diese Beschwerden erfolgreich verlaufen!

Samstag, 3. März 2007
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