Montag, 19. März 2007

Bundesregierung will umstrittene Abhörbefugnisse des Zolls neu fassen

heise online berichtet:

„Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des umstrittenen Zollfahndungsdienstgesetzes vorgelegt. Mit der Initiative sollen nach langer Verzögerung insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowohl beim "großen" als auch beim "kleinen", mit Hilfe der Tele-kommunikationsüberwachung erfolgenden, Lauschangriff berücksichtigt werden. In diesen Bereichen will Berlin die Befugnisse der Zollfahnder entsprechend enger fassen."

Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung berücksichtigen, Befugnisse der Zollfahnder enger fassen - da wird Wolfgang-ich-bin-anständig-Schäuble aber wohl gar nicht einverstanden sein, oder ?

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich wäre da nicht so optimistisch. Wahrscheinlich bedeutet dass nur statt einer Unterschrift zwei Unterschriften auf irgendeinem Dokument welches im Falle des Falles wahrscheinlich nicht auffindbar ist.