Mittwoch, 30. Januar 2008

Der Zuständigkeitsstreit beim BVerfG ist zu Ende

Grade kam die Meldung, dass die Zuständigkeitsfragen rund um die Beschwerden zur VDS geklärt sind.

Zuständig ist:

Es sind beide Senate!

Zur Pressemeldung.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Naja, man kann aber schon sagen, dass der erste Senat die beiden wichtigen Verfahren bekommen hat...

Anonym hat gesagt…

Wolfgang Hoffmann-Riem wird als Berichterstatter bei seinem letzten Fall vor der Pensionierung dem Rechtsstaat sicherlich noch einen guten Dienst erweisen und der Vorratsdatenspeicherung bzw. den Gesetzgebungsorganen die verfassungsmäßigen Grenzen aufzeigen ...

Anonym hat gesagt…

Ist doch nur fair - dann dürfen beide Senate jeweils einen Teil der Gesetze abschießen. "Geteilte Freude ist doppelte Freude!", sagte meine Mama immer.