Mittwoch, 12. Dezember 2007

Volksverdummung a la OSM

Wie pr-inside bedrichtet, verteidigt der OSM (natürlich) die Vorratsdatenspeicherung:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen die anhaltende Kritik verteidigt. «Die Menschen sind bei neuen Dingen immer etwas unsicher», antwortete der CDU-Politiker am Mittwoch im ARD-»Morgenmagazin» auf Zuschauerfragen. «Sie glauben ja wirklich, dass alle Telefone flächendeckend abgehört werden. Dies werde nur dann erfolgen, wenn ein begründeter Verdacht bestehe, sagte Schäuble. Ansonsten würden allein die Verbindungsdaten gespeichert. «Das liefert der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden Anhaltspunkte, um Anschläge zu verhindern.» Der Minister versicherte, dass alle Telefon-, Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nach der gesetzlich vorgesehenen Frist vernichtet würden. «Da können sie ganz sicher sein. Sechs Monate werden sie gespeichert und danach müssen sie gelöscht werden», sagte Schäuble.

Die Vorratsdatenspeicherung soll also Anhaltspunkte liefern, um Anschläge zu verhindern. Schlichter Unsinn!

Zur Erinnerung: Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass die Provider verpflichtet sind, alle Telefon-, Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern - und eben nicht staatliche Stellen, wie auch Frau Zypries betonte. Um also mit diesen Daten überhaupt etwas anfangen zu können, müssten die Strafverfolgungsbehörden diese also erst einmal dort abrufen und auswerten. Bestenfalls wird sich hieraus ergeben, wer - wann - mit wem - in den letzten sechs Monaten kommunikativ in Kontakt stand.

Der Inhalt der Kommunikation wird nicht gespeichert. Möge der OSM also einmal konkret erklären, wie er anhand bloßer Kenntnis der Daten früherer Verbindungen Anschläge verhindern will. Praktische Beisiele sind jedenfalls - soweit ersichtlich - nicht vorhanden. Demgegenüber dürften haltlose Verdächtigungen erheblich zunehmen, wie das Beispiel des Berliner Stadtsoziologen Andrej H. zeigt.

Schöne Neue Welt !

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Apropos Beispiel: RA Schwarz aus Bochum geht mit einem guten solchen voran.