Mittwoch, 27. Februar 2008

Online-Schnüffelei gekippt !!!

Aktuelle Pressemitteilung des BVerfG:

Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl. Pressemitteilung Nr. 82/2007 vom 27. Juli 2007) sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Erstmal dreifach Hurra, Weiteres später!

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nicht zu früh freuen:
"Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Koalition will Online-Durchsuchungen bald umsetzen
[...] Schäuble sagte in Berlin, das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt."

J. Melchior hat gesagt…

Sorry, aber den OSM halte ich nun für den denkbar ungeeignetesten Kommentator. Man muss das Urteil mal in aller Ruhe lesen und dann weiter sehen. Im Übrigen bleiben nach wie vor die Wähler aufgerufen, den Schnüffelfans eine deutliche Absage zu erteilen.

Anonym hat gesagt…

Also ich sehe das Urteil durchaus positiv. Die Hürden die das BVerfG aufgestellt hat sind so hoch, dass die Maßnahme in der Praxis keine Rolle spielen wird. Und sofern Herr Schäuble das Urteil für einen Sieg hält, so ist dies aus meiner Sicht eher ein Pyrrhussieg.

Und mal nebenbei: Seit heute haben wir ein neues Grundrecht :-)

Anonym hat gesagt…

Ich finde das Urteil prima. Nichts gegen die begründete Durchsuchung von Privat - Räumen, aber bitte nicht einfach so auf vagen Verdacht hin. Vorverdachtsermittlung muss manchmal sein, aber nicht auf Kosten der Rechte derer, die damit beschützt werden sollen.

An Durchsuchungen online und offline werden nun in etwa die gleichen Anforderungen gestellt. Und ein extra-großen YAWP! für ein neues Grundrecht - auf das wir ein kleines Stück weiterkommen auf dem Weg, den juristischen-legislativen Wust namens "Online-Recht" in etwas zu verwandeln, was eines Rechtsstaates würdig ist.

Habe auch schon zum Thema geblogged:
http://www.doktor-seltsam.de/2008-02-27-001