Nachdem der Zuständigkeitsstreit beim BVerfG beendet ist, steht eine Entscheidung über die Eilanträge gegen die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten im März an, wie heise berichtet.
Und noch eine gute Nachricht bei heise: Das ansonsten gerade im IT-Bereich berühmt-berüchtigte LG Hamburg setzt hohe Hürden bei der E-Mail-Überwachung.
Donnerstag, 14. Februar 2008
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen