"Wer sich solche Bilder über einen längeren Zeitraum anschaut, der hat ein weitergehendes Interesse", sagt ein Sprecher der Paderborner Staatsanwaltschaft in der Neuen Westfälischen.
Das ist a) zum einen eine reine Mutmaßung und kein Beweis und b) ist die Aussage entweder bewußt unklar oder schlicht irreführend. Wenn ich ein Bild aufgerufen habe, dann ist im Regelfall einfach nicht festellbar, wie lange oder wie kurz und ob überhaupt (Stichwort: Preloading) ich mir ein Bild angeschaut habe. So nicht weitere Umstände hinzukommen - wozu sich die Aussage ausschweigt - ist die Aussage des Sprechers der StA - vorsichtig formuliert - schlicht Blödsinn.
Es scheint mir noch die Kategorie "Widdewiddewitt und Drei macht Neune! Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt..." zu fehlen...
2 Kommentare:
Also ich lese daraus einfach, dass man sich die gleichen Bilder mehrmals ueber einen laengeren Zeitraum (Wochen, Monate) angeschaut hat.
Ohne Link zu dem Protokoll ist es doppeldeutig.
Welches Protokoll? HTTP?
Und es sind nicht nur Graphik-Dateien, die man mal absichtlich, häufig aber ungefragt auf seinen Rechner produziert bekommt. Da kommt noch jede Menge Stoff auf uns zu.
Ich hab' gerade einen Blick in meinen SPAM-Ordner geworfen. Das reicht locker für 50 Selbstanzeigen. Täglich.
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