Samstag, 13. Oktober 2007

Schäuble - unbelehrbar und arrogant

Ein weiteres Beispiel der Unbelehrbarkeit des OSM und seines mangelnden Respekts vor dem BVerfG findet sich in der Netzeitung:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts an Online-Durchsuchungen für unbegründet und fordert eine umgehende Einführung der umstrittenen Ermittlungsmethode. «Terroristen nehmen keine Rücksicht auf unsere Debatten. Daher mein Drängen, die Online-Durchsuchung für Terror-Computer schnellstmöglich in das Gesetz zu nehmen», erklärte der CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für «Bild am Sonntag». Bei der Terrorbekämpfung spielten nicht nur die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden eine Rolle, sondern auch der Faktor Zeit, betonte Schäuble: «Wir brauchen gute Instrumente - und wir brauchen sie schnell.»

Zu den Einwänden der Karlsruher Verfassungsrichter gegen die Regelung zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen sagte der Minister: «Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze.» Und der erste Verhandlungstag habe gezeigt, dass es kein grundsätzliches Verbot von Online-Ermittlungen gebe.

Mit ersterer Äußerung befindet er sich in guter (?) Gesellschaft des Vorschwätzenden der CDU/CSU-Fraktion Volker Kauder, der jüngst ähnlichen Dünnsinn verzapft hatte. Wie ein Kommentator bereits zutreffend anmerkte: „Der gute Mann sollte mal ins Gesetz schauen. § 31 Abs. 2 BVerfGG: "... hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts GESETZESKRAFT".

Letztere Behauptung lassen wir mal unkommentiert.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Steht denn irgendwo etwa, dass der §31 Abs. 2 BVerfGG UNVERÄNDERLICH ist?
Wollte Schäuble nicht sogar Art. 13 GG für die Online-Durchsuchung ändern? Da ist doch das BVerfGG doch keine Hürde...

Anonym hat gesagt…

blariog.net: Manueller Trackback:
Cerfassungsfeinde
[...]
J. Melchior äußert sich im Schnüffelblog unter der Überschrift "Schäuble - unbelehrbar und arrogant" zu den Aussagen.

Anonym hat gesagt…

Wir lernen durch die unendliche Weissheit des OSM: "Schon nach dem ersten Verhandlungstag steht das Ergebnis fest!" Und deshalb "muss" das Gesetz auch schnellstmöglich verabschiedet werden.
Ja, nee, ist klar.