Zwei Autofahrer aus Bayern und Niedersachsen wehren sich vor Gericht gegen den anlass-losen Massenabgleich ihrer Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt hatte, haben auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz und Hamburg den Massenabgleich ausgesetzt. Nur der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) und Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) haben sich bislang gewei-gert, die Massenkontrollen des Straßenverkehrs in ihren Ländern einzustellen. Mit den nun beim Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Regensburg eingereichten Klagen sollen auch diese Länder gezwungen werden, die Grundrechte der Autofahrer zu beachten und den Kfz-Massenabgleich einzustellen.
So viel zum Verfassungsverständnis dieser Herren Innenminister.
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