Montag, 26. Mai 2008

Die VDS - näher betrachtet

Was alles auf die Bürger zukommt, wenn die unselige Vorratsdatenspeicherung denn kommt - und wie man sich ggf. schützen kann, erklärt PC WELT.
Besonders übel (u.a.):
Internet-Kommunikation: Hier sieht der Gesetzgeber einen besonderen Bedarf an Daten. Der Provider muss nicht nur Benutzerkennung oder Rufnummer, Anschlusskennung bei DSL, Name und Anschrift des Teilnehmers, Datum und Uhrzeit von An- und Abmeldung beim Internet-Zugangsdienst sowie die IP-Adresse speichern, sondern auch den genutzten Internet-Dienst. Hier lässt sich festhalten, ob der Anwender im WWW war, per FTP Dateien verschoben hat, gechattet oder gemailt hat, ob er in Tauschbörsen oder im Usenet unterwegs war. Dieser Umstand ist von größter Bedeutung - und ebenso die Frage, welche Behörden in welchem Zusammenhang die Daten nutzen können (strafrechtlich oder auch zivilrechtlich, etwa bei Urheberrechtsverstößen durch Jugendliche).

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das wundert mich jetzt. Denn es war doch nie die Rede von den benutzten Diensten. Wie kommt die PCWelt plötzlich darauf? Stimmt es tatsächlich?

Anonym hat gesagt…

Wirklich? Mich wundert hier schon lange gar nichts mehr!

Anonym hat gesagt…

Es zeigen sich schon erste Konsequenzen.

Und @anonym (1): Selbst wenn - die Dienste sind nur Konventionen. Gut, als "normaler" Nutzer bist Du darauf angewiesen, dass sich alle an die Konventionen halten, da Du sonst nicht mit anderen kommunizieren kannst - es ist aber fuer eine geschlossene Gruppe problemlos moeglich, sich auf ein nur geringfuegig anderes Protokoll zu einigen, dass - jedenfalls im Rahmen der VDS - nicht mehr gespeichert wird.

Die VDS, das ist nur wegen denen Terrorischten, weisste.