Donnerstag, 8. Mai 2008

39.200 Mobiltelefone abgehört ...

... berichtet onlinekosten.de:

Gab es 1998 noch 6.391 richterliche Anordnungen zur Überwachung eines Mobilfunkanschlusses, waren es rund neun Jahre später bereits 39.200 (s. Grafik). Die Bundesnetzagentur erklärt den Anstieg mit der wachsenden Zahl der Mobilfunkteilnehmer. Alleine im letzten Jahr hätte sie um 13 Prozent zugenommen. Bei den Festnetzanschlüssen würde die Häufigkeit der Überwachungsmaßnahmen hingegen beinahe stagnieren, sodass 2006 sogar ein leichter Rückgang beobachtet werden konnte. Insgesamt wurden von den Gerichten 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telefone und Handys sowie 7.603 Verlängerungsanordnungen erlassen.

Das erinnert mich an einen Mandanten, der ganz zufällig in das Visier der Überwacher geriet und im Ergebnis 2 ½ Jahre in „öffentlich-rechtlicher Verwahrung" darüber nachdenken durfte, dass es wohl doch nicht so schlau ist, Drogendeals per Handy abzusprechen.

Nachtrag: S. auch bei Gully:
Im vergangenen Jahr ordneten deutsche Gerichte die Überwachung von 56.404 Telefonanschlüssen an, so berichtet die Bundesnetzagentur. Es handelt sich im einen Rekordstand, der neun Prozent über dem Wert von 2006 steht. Die Anordnungen betrafen 39.200 Rufnummern von Mobiltelefonanschlüssen und 5.078 Rufnummern von Festnetzanschlüssen.

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