Freitag, 18. April 2008

Online-Schnüffelei - Die spinnen, die Minister!

Kaum haben sich die beiden Nullnummern auf Ministersesseln auf einen sogenannten Kompromiss geeinigt, fangen auch die Länderminister an zu spinnen, wie z.B. bei hr-online nachzulesen ist.

Hessens geschäftsführender Innenminister Bouffier (CDU) riskiert erneut Streit im Parlament. Der in Berlin gefundene Kompromiss in Sachen Online-Durchsuchung ist ihm zu lasch. Bouffier will mehr Befugnisse für die Polizei bei der Online-Überwachung. Ermittler sollen auch in Wohnungen eindringen dürfen, um die benötigte Spionagesoftware auf Computern installieren zu können. Nach dem zwischen CDU und SPD im Bund ausgehandelten Kompromiss dürfen "Trojaner" nur von außen, etwa per E-Mail-Anhang, auf die Rechner von Verdächtigen aufgespielt werden. Das ist jedoch relativ schwierig. "Es gibt bestimmte Voraussetzungen, da müssen wir in eine Wohnung hineinkommen", meint deshalb Bouffier. Er legt sich damit erneut mit SPD, Grünen und Linken im Landesparlament an. Die drei Parteien sind gegen weitergehende Befugnisse für Ermittler bei Online-Durchsuchungen. ...
Einen Sonderweg hat auch Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) für sein Land angekündigt. Er nannte es widersprüchlich, dass nach dem Bundes-Kompromiss zum BKA-Gesetz ein Polizei-Techniker jetzt eine Videokamera in der Wohnung eines Verdächtigen installieren könne, aber nicht Computertechnik zum Ausspähen von Daten. Skeptisch sieht den Kompromiss auch Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD): "Da wäre ein Krimineller schon sehr dämlich, wenn er einen E-Mail-Anhang mit einem Bundestrojaner öffnen würde."

EBEN, Herr Minister! Ganz so doof sind die bösen Terroristen nämlich nicht!

Nett auch, was SPON berichtet:

... sieht der Entwurf vor, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes künftig Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür: In den Räumen müssen verdächtige Personen verkehren. Laut dpa-Bericht heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person "richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und
2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird."
Betont wurde immer wieder, dass diese Maßnahmen nur bei "dringender Gefahr" anzuordnen sind.
...
Ministerpräsident Erwin Huber kündigte an, Bayern werde in einem eigenen Gesetz eventuell das Eindringen in Wohnungen erlauben. Die CDU-Innenminister aus Baden-Württemberg und Hessen, Heribert Rech und Volker Bouffier, unterstützen Hubers Initiative.

Nur bei dringender Gefahr, ja, nee, is klar! Die nächste Verfassungsbeschwerde dürfte so sicher sein wie das Amen in der Kirche.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wenn man so was hört, bekommt man doch schon wieder das Kotzen. Angeblich für die Sicherheit.. so sicher fühle ich mich dabei nicht. Demnächst dürfen also irgendwelche Spinner in meine Wohnung rein und sich umschauen: na herzlichen Dank'! Privatsphäre, was ist das? Da bekomm ich echt nen Anfall.