Freitag, 19. September 2008

Arbeitstreffen beim EDV-Gerichtstag

Der ein oder andere hat vielleicht am Rande mitbekommen, dass ich heute beim 17. EDV-Gerichtstag war. Grund meiner Reise nach Saarbrücken war ein angesetztes Arbeitstreffen. Nein, leider nicht zwischen RA Melchior und mir, sondern im Rahmen der Vortragsreihe "Anwaltskanzlei 2010" des Deutschen Anwaltsinstitutes, wo ich einer der vier Vortragenden bin, die aus allen Himmelsrichtungen (Berlin, Frankfurt, Kiel, Köln) angereist waren. Wir haben uns nach der auf dem Campus gehaltenen Vorstellung des Themas 2010 (mit internationalem Einschlag) mit dem federführenden Techniker des DAI zusammengesetzt, um unsere bislang gehaltenen Vorträge noch weiter zu analysieren und uns gemeinsam über weitere Verbesserungen des Vortrages Gedanken zu machen.

Ein bereits jetzt im Vortrag vorhandener Schwerpunkt wird künftig (voraussichtlich) noch deutlicher herausgearbeitet werden: die Wichtigkeit, dass der Anwalt seinen Mandanten auch den Service bietet, mit einer forgeschrittenen elektronischen Signtur sicher und vertraulich kommunizieren zu können. Es ist angezeigt, dass sich die Anwaltschaft ausgiebig mit dem Thema beschäftigt!

Ein klassisches Beispiel für eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist PGP/GnuPG. Die notwendige Vorbereitung und Einrichtung, der Schlüsselimport und die Hintergründe, warum das (höchstwahrscheinlich) sicher ist, werden künftig in den Vorträgen vorgestellt werden.

Further back on Topic: Im Jahr 2009 wird es wieder einen EDV-Gerichtstag geben. Ein Vorschlag, der als Thema im Raum steht: Selbstdatenschutz. Das Thema hört sich so interessant sein, dass ich die Webseite des EDVGT im Auge behalten werde... Ob ich nächstes Jahr meinen Geburtstag in Saarbrücken verbringen werde, muß sich dann noch zeigen...

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Also wenn man schon einen Link zu GPG setzt in dem Artikel, dann kann man auch den nach PGP reinsetzen. Warum wurde das nicht gemacht? https://www.pgp.com

Dominik Boecker hat gesagt…

Weil GnuPG auch im kommerziellen Umfeld lizenzrechtlich weitestgehend unbedenklich eingesetzt werden kann. Bei PGP ist das im kommerziellen Umfeld anders. Deswegen auch kein Link dorthin...