Montag, 19. Mai 2008

Online-Kommunikation immer stärker überwacht

Wie bei BITKOM nachzulesen ist, überwachen staatliche Schnüffler Ermittler die Online-Kommunikation immer stärker:


So hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der abgehörten Internet-Rufnummern (Voice over IP) mehr als verdreifacht: In 141 Fällen schnitten die Behörden mit. Auch auf E-Mail-Konten und komplette Internetzugänge griffen die Ermittler deutlich häufiger zu als im Vorjahr – mit Steigerungsraten von 45 und 57 Prozent. ... „Das Internet entwickelt sich derzeit zu einem festen Ziel von Ermittlungen", analysiert Prof. Dieter Kempf vom BITKOM-Präsidium. „Der Staat orientiert sich offensichtlich neu, hin auf moderne Kommunikationsformen."

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 46.486 Rufnummern, E-Mail-Adressen und Internetzugänge neu überwacht. Das ist eine Steigerung um elf Prozent gegenüber 2006. ... Die weitaus meisten Zugriffe gelten nach wie vor Mobiltelefonen. So stieg die Zahl der überwachten Handys 2007 um neun Prozent auf 39.200. Die Zahl der abgehörten Festnetz-Nummern liegt mit 5.078 knapp unter dem Niveau von 2006.

Ergo: Schnauze halten, Brieftauben anschaffen - und hoffen, dass der OSM die nicht auch noch abschießen will.

Donnerstag, 15. Mai 2008

What the f... is 13 GG ?

Eigentlich wenig Neues, was der OSM laut heise wieder zu den Machenschaften an der Schnüffelfront abgesondert hat - aber auch wieder erschreckend in dieser Penetranz:


Schäuble lobt Entwurf zu Online-Razzien als "notwendig" und "richtig"
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2007 am heutigen Donnerstag in Berlin den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verteidigt. "Es muss gewährleistet sein, dass die Sicherheitsbehörden die nötigen Informationen gewinnen und austauschen können", betonte der CDU-Politiker. Dies sei "auf dem Stand der Technik" zu gewährleisten. Das betreffe auch die geplante Lizenz für das BKA zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Schäuble zeigte sich überzeugt, "dass das, was wir bisher erarbeitet haben, notwendig, richtig und verfassungsrechtlich einwandfrei ist".

„Notwendig, richtig und verfassungsrechtlich einwandfrei" - anderer Ansicht das BVerfG - aber das nimmt dieser Herr ja ohnehin allenfalls peripher zur Kenntnis.

Dringend notwendig, völlig richtig und verfassungsrechtlich absolut einwandfrei wäre es allerdings, diesen Herrn schleunigst aus dem Amt zu entfernen - aber das wird eine Kanzlöse, die jetzt schon Angst vor dem Dalai Lama hat, wohl kaum fertig bringen - entsprechende Einsicht (allen Gegenbeispielen zum Trotz) einmal unterstellt.

Zugleich forderte der Innenminister einmal mehr auch für die Staatsschützer Befugnisse zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners. Die Vorlage für das BKA-Gesetz könnte ihm zufolge an diesem Punkt ebenfalls "Maßstab für entsprechende ähnliche Regelungen" beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sein. Der mit dem Bundesjustizministerium ausgearbeitete Referentenentwurf enthalte eine für die Sicherheitsbehörden "rechtlich saubere und sachgerechte Arbeitsgrundlage" zur Ausforschung von IT-Systemen. Es müsse aber auch die Möglichkeit geben, "Wohnungen im Notfall heimlich betreten zu können", stellte Schäuble den noch von den Ländern, dem Bundeskabinett und dem Bundestag zu behandelnden Kompromiss an einer Stelle in Frage. Eine Debatte über den Schutz des Wohnraums in Artikel 13 Grundgesetz werde "uns nicht erspart bleiben".

"Entsprechende ähnliche Regelungen", "Debatte über den Schutz des Wohnraums in Artikel 13 Grundgesetz" - Das lässt sich durchaus einfacher und deutlicher formulieren:

Jeder Behördianer, der sich von Amts wegen mit potentiellen Verdächtigen beschäftigt, sollte dieselben auch ausgiebig ausspionieren dürfen, woran ihn Art. 13 GG selbstverständlich nicht hindern kann/darf (also schaffen wir den Artikel am Besten gleich ab, bevor wir noch weiter verschlimmbessern, wie beim letzten Mal).

EU-Datenschützer tadelt Schäubles Polizei-Superdatenbank ...

... wie heise berichtet:


Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat das Vorantreiben der EU-weiten Ausdehnung des Prümer Vertrags zur Vernetzung von Polizeidaten durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble scharf kritisiert. Der CDU-Politiker habe die Dynamik der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 genutzt, um "etwas durchzusetzen, was in dieser Form nicht hätte beschlossen werden sollen", rügte der Hüter der Privatsphäre der Europäer. Schäuble hatte Anfang vergangenen Jahres die Überführung des maßgeblich von Deutschland ausgearbeiteten Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft forciert. In dessen Rahmen sollen Ermittler in den angeschlossenen Ländern DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten elektronisch einfacher austauschen und die entsprechenden Datenbanken vernetzen können.

Falls der geplante EU-weite Informationsaustausch zwischen den Polizeien erst einmal funktioniere, "wird das ein Albtraum nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Strafverfolgungsbehörden selbst", beklagte Hustinx laut Agenturmeldungen bei der Vorstellung seines Jahresberichtes 2007 am heutigen Donnerstag in Brüssel. Bei Fahndungen würden alle genetischen Spuren am Tatort erfasst. Nicht nur Verbrecher seien betroffen. Wer etwa ein Glas Wasser an einer Autobahnraststätte trinke, an der später ein Raubüberfall stattfinde, dessen DNA könne in einer Polizei-Datenbank enden. Die mit der Vereinbarung verknüpften Datenschutzbestimmungen bezeichnete der Datenschützer nach diversen Stellungnahmen gegen den Vertrag als hoch kompliziertes Flickwerk. Die Harmonisierung der Befugnisse der Strafverfolger treffe bislang auf rein nationale Schutzrechte. ...

Ein Sprecher des Innenministeriums wies die Schelte dagegen als "nicht nachvollziehbar" zurück. Der Prümer Vertrag biete ein "ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechtsschutz".

Ja, nee, is klar, kommt nur darauf an, wie man Grundrechte definiert - oder das, was von ihnen übrig bleibt, wenn man den OSM & Co. weiter werkeln lässt, beratungsresistent wie immer. Aber vielleicht hat der wackere Sprecher ja doch Recht: Die (angeblichen) Sicherheitsinteressen sind so gewichtig, dass dahinter der Grundrechtsschutz weitestgehend zurücktreten muss - streng im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, versteht sich.

Mittwoch, 14. Mai 2008

(Nicht nur) LIDL könnte begeistert sein ...

... über ein neues Projekt von Fujitsu, von dem Golem berichtet:


Lückenlose Bewegungsmuster für Sicherheits- und Marketingzwecke
Fujitsu entwickelte ... eine Bewegungserkennung, die mehrere Personen und ihre Bewegungen erfassen und diese aufzeichnen kann. Digitale Überwachungskameras, die eine lückenlose Abdeckung des gesamten Raums erlauben, arbeiten dabei Hand in Hand mit einer Software, die Individuen erkennt und ihre Bewegungen als Pfade speichert.

Im Testbetrieb werden 16 Kameras eingesetzt, die einen Mini-Supermarkt mit 50 Quadratmetern Grundfläche lückenlos überwachen. Dabei wurden alle 243 Testpersonen und ihre Bewegungsmuster nach Herstellerangaben zu 100 Prozent erkannt. Im Gegensatz zu bisherigen Lösungen wertet Fujitsus Technik das Gesamtbild aller Kameras gleichzeitig aus und beackert nicht jedes Bild für sich allein. Die Kamerabilder werden über einen einzelnen PC ausgewertet, der mit einem Pentium 4 mit 3 GHz bestückt ist. Er erfasst von jeder Kamera 30 Bilder pro Sekunde und erkennt die Personen und ihre Bewegungen in Echtzeit.

Mit der Motion-Sensing-Technik lässt sich eine Überwachung Orwell'schen Ausmaßes realisieren ... Noch ist die Bewegungserkennung nicht ausgereift. ... Anfang 2009 will Fujitsu erste kommerzielle Lösungen auf den Markt bringen.

Das auch das Bundesschnüffelinnenministerium bereits starkes Interesse bekundet hat, ist natürlich nur ein Gerücht. ...

Donnerstag, 8. Mai 2008

Jeder zweite Surfer sorglos

Wie magnus.de berichtet, halten 57 Prozent ihre Daten im Netz für sicher oder sehr sicher (schön blöd!). Das ergab eine repräsentative Umfrage des Hightech-Verbandes Bitkom in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa, bei der rund 1.000 Bürger befragt wurden.

Das wird den OSM aber freuen, nur - die pösen Terroristen dürften eher nicht zu dem Kreis der Sorglosen gehören.

39.200 Mobiltelefone abgehört ...

... berichtet onlinekosten.de:


Gab es 1998 noch 6.391 richterliche Anordnungen zur Überwachung eines Mobilfunkanschlusses, waren es rund neun Jahre später bereits 39.200 (s. Grafik). Die Bundesnetzagentur erklärt den Anstieg mit der wachsenden Zahl der Mobilfunkteilnehmer. Alleine im letzten Jahr hätte sie um 13 Prozent zugenommen. Bei den Festnetzanschlüssen würde die Häufigkeit der Überwachungsmaßnahmen hingegen beinahe stagnieren, sodass 2006 sogar ein leichter Rückgang beobachtet werden konnte. Insgesamt wurden von den Gerichten 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telefone und Handys sowie 7.603 Verlängerungsanordnungen erlassen.

Das erinnert mich an einen Mandanten, der ganz zufällig in das Visier der Überwacher geriet und im Ergebnis 2 ½ Jahre in „öffentlich-rechtlicher Verwahrung" darüber nachdenken durfte, dass es wohl doch nicht so schlau ist, Drogendeals per Handy abzusprechen.

Nachtrag: S. auch bei Gully:
Im vergangenen Jahr ordneten deutsche Gerichte die Überwachung von 56.404 Telefonanschlüssen an, so berichtet die Bundesnetzagentur. Es handelt sich im einen Rekordstand, der neun Prozent über dem Wert von 2006 steht. Die Anordnungen betrafen 39.200 Rufnummern von Mobiltelefonanschlüssen und 5.078 Rufnummern von Festnetzanschlüssen.

Dienstag, 6. Mai 2008

Fiese Kekse

Magnus.de berichtet über die neue Generation der ach so beliebten (?) Cookies:


Sie haben denselben Zweck wie Browser-Cookies, sind aber weitaus gefährlicher: Flash-Cookies. Wir zeigen, wie Sie die versteckten Datensammler stoppen.

Geht es um den Datenschutz, so fallen vielen Anwendern Cookies ein. Doch nicht nur die Browser setzen Cookies, sondern auch das Flash-Plug-in. Das ist insofern brisant, da inzwi-schen fast alle Werbebanner auf Flash basieren. Außerdem gibt es auf jedem Rechner nur einen gemeinsamen Speicherort für Flash-Cookies, auf den alle Browser zugreifen. Sprich, der Anwender ist identifizierbar, ganz egal, welchen Browser er verwendet. Ferner dürfen die Flash-Kekse standardmäßig 25 Mal so groß sein wie die des Browsers: nämlich hundert Kilobyte.

Lesenswert!

Montag, 5. Mai 2008

COFEE-Coup?

Microschrott hat einen neuen Coup gelandet, wie CHIP berichtet:


Microsoft will Strafverfolgungsbehörden weltweit im Kampf gegen Internetkriminalität stärker unterstützen. Dazu wurde das Programm COFEE entwickelt, mit dem Polizisten die Rechner von Verdächtigen untersuchen.

COFEE steht für "Computer Online Forensic Evidence Extractor" und passt auf einen USB-Stick. Dieser wird am entsprechenden Port des Rechners angeschlossen und soll innerhalb von 20 Minuten digitale Beweise sammeln. Dabei sollen rund 150 Programmbefehle ausgeführt werden, für die die Beamten ohne COFEE im Kriminallabor mehrer Stunden benötigen. Mit der Software sollen die Polizisten gleich vor Ort Spuren sichern noch bevor Rechner heruntergefahren und Beweise eventuell vernichtet werden. Dazu gehören etwa Kennwörter, Festplatteninhalte oder Surfspuren des Benutzers.

Laut Microsoft arbeiten schon 2.000 Beamte in über 15 Ländern, darunter auch Deutschland, mit COFEE.

Wie CHIP weiter meint, ist COFEE für die Polizisten vor Ort ist eine praktische Sache:

Ein verdächtiger Rechner muss nicht von Spezialisten abgebaut und mitgenommen werden, sondern kann direkt vor Ort nach Informationen durchforstet werden.

Direkt vor Ort - da wären wir wieder bei den Einbruchsphantasien des OSM. Da kann er sich die Online-Schnüffelei dann doch sparen, oder?

Ein Grund mehr, sich von Microschrott zu verabschieden.

Dienstag, 29. April 2008

Experten kritisieren neue Vorstöße zu Online-Durchsuchungen ...

... berichtet heise:


Kein gutes Haar an neuen Plänen zu Netzbespitzelungen ließen Juristen und Techniker auf einer Tagung zu den Konsequenzen der Karlsruher Entscheidung über heimliche Online-Durchsuchungen am heutigen Montag in Berlin. Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ausspähung informationstechnischer Systeme mitgeklagt hatte, warf der Politik einen "Mangel an Ernsthaftigkeit" vor. Die Regierungen in Berlin und in Bayern "verspielen die Glaubwürdigkeit", warnte auch der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann auf der von der Humanistischen Union (HU) und der Friedrich-Naumann-Stiftung organisierten Veranstaltung. Mit der jetzt offenbar erfolgten Einigung im Regierungslager könne "man gegen gut ausgebildete Terroristen nichts ausrichten".

Logisch, nur: Wer ohnehin schon nicht weiß, wie man in einen Computer „hineinkommt" und wer nicht weiß, was ein Browser ist, wird auch das nicht verstehen.

Sonntag, 27. April 2008

Der OSM läßt nach "Sprengstoffgrundstoff"-Käufern schnüffeln

Wie SPON berichtet, sollen Käufer von Chemikalien polizeilich überprüft werden:


Privatkunden, die bestimmte Chemikalien kaufen wollen, müssen damit rechnen, heimlich von der Polizei überprüft zu werden. Eine entsprechende Vereinbarung schloss das Bundesinnenministerium mit Handelsverbänden. Mit dieser Überprüfung sollen potentielle Bombenbastler aufgespürt werden. Alle beteiligten Firmen sollen verdächtige Kunden an die Landeskriminalämter melden. Eine entsprechende Meldung des SPIEGEL bestätigte das Bundesinnenministerium. ...

Während bislang nur Käufer von höherkonzentriertem Wasserstoffperoxid, Natriumchlorat, Kaliumchlorat und Kaliumperchlorat betroffen sind, will Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Vereinbarung möglichst schnell auf neun sogenannte Sprengstoffgrundstoffe ausdehnen. Das jedoch lehnen die Verbände ab. Ihrer Meinung nach werde zudem nur ein geringer Teil der Händler erfasst. "Manche der Stoffe gibt es schließlich auch im Baumarkt oder beim Friseur", kritisiert Ralph Alberti, Geschäftsführer des Verbands Chemiehandel. ...

So wirklich neu ist die Idee anscheinend nicht, die Bayern machen das schon länger, was immer ein „Sprengstoffgrundstoff" auch sein mag. Ob ich mir vielleicht schon beim nächsten Kauf von Holzkohle Gedanken machen sollte?

(s. auch hier)