Donnerstag, 9. September 2010

Steuer-ID-Nummer - der Kampf geht weiter

Wie die Süddeutsche berichtet, wurden Klagen gegen die Steuer-ID-Nummer abgewiesen:
Die schon millionenfach vergebene Steuer- Identifikationsnummer ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln rechtlich bedenklich, verstößt aber nicht gegen die Verfassung.

Das entschieden die Richter am Donnerstag in einem Musterprozess. Es gebe «erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID». Aber: Der Fall werde nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil das Finanzgericht dazu eindeutig von einer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein müsste. ... Eine Revision beim Bundesfinanzhof in München ist aber zugelassen.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt - zumal die Finanzrichter die „Knackpunkte" durchaus richtig gesehen haben:
Die Richter betonten verfassungsmäßige Zweifel, da mit der Steuer-ID letztlich alle Bürger zentral durch den Staat erfasst werden könnten. Über die Vernetzung von mehreren Daten-pools könne ein großer zentraler Datenbestand entstehen. «Hieraus könnte sich künftig auch die Gefahr der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ergeben.» Das Gericht rügte zu-dem eine «gewisse Vorratsdatenspeicherung», weil schon Babys und Kindern eine Nummer zugeteilt werde.
Also: Weg damit!

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