Donnerstag, 20. August 2009

Umgehen von Kinderporno-Sperren strafbar?

Der ja auch schon im Rahmen der unseligen Diskussion über die noch unseligere Online-Schnüffelei nicht gerade durch besondere Sachkompetenz in Erscheinung getretene BKA-Päsi Jörg Ziercke beglückt die Nation laut heise wieder mit fragwürdigen Auffassungen, aber auch interessanten Einzelheiten:

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat vor den Gefahren eines Missachtens der geplanten staatlichen Warnhinweise vor kinderpornographischen Webseiten gewarnt. "Die bewusste Umgehung des Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko", sagte der Chef der Wiesbadener Polizeibehörde Ende vergangener Woche auf einer Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Mainz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann. Laut einem MP3-Mitschnitt der gut zweistündigen Debatte verdeutlicht nach Ansicht Zierckes der Staat "allen" durch das Zeichen: "Ab hier machen Sie sich strafbar." Logisch sei dabei, dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt und damit der Vorsatz des Besitzverschaffens von Kinderpornos nachweisbar werden könne.

„Logisch ..., dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt ... werden könne" - also findet die doch angeblich nicht mehr geplante Erfassung der IP-Adressen von Besuchern der „Stopp-Schild-Seiten" doch statt?!! Ist ja interessant.

Lesenswert dazu der Kommentar bei kieslichdaily.de !

5 Kommentare:

Siegfried hat gesagt…

manueller Pingback: http://www.rorkvell.de/news/2009/Stopp,_kriminell.html.de

Fawkes hat gesagt…

Bevor wir uns über die Aussage aufregen, dass ein Umgehen des Zugriffs strafbar sein könnte, wollen wir doch erst einmal fragen, ob die Nutzung eines alternativen Proxy-Servers überhaupt eine Umgehung darstellt.

Ich tendiere zum nein in dieser Frage, daher lässt mich die rechtliche Einschätzung eines BKA-Beamten (auch wenn er der Präsident des BKA ist) ziemlich kalt.

M. Boettcher hat gesagt…

„Logisch ..., dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt ... werden könne"

Wieso ist das logisch? Man kann nicht umgehen, was sich nicht "in den Weg stellt". Mit den richtigen DNS-Einstellungen kommt kein Stoppschild, das umgangen werden kann. Den "Straftatbestand" DNS-Server-Konfiguration kennt das Gesetz nicht.

"also findet die doch angeblich nicht mehr geplante Erfassung der IP-Adressen von Besuchern der „Stopp-Schild-Seiten" doch statt?!! Ist ja interessant."

Sie wird sicher stattfinden, bedroht aber nur diejenigen, die die Stoppschildseite aufrufen. Nur deren IPs können dabei erfasst werden.

Sobald die URL von Stopp-Schildern bekannt ist, sollten m. E. möglichst viele Internet-Nutzer dieses per wget einige hundert Mal täglich direkt aufrufen. Im Rauschen dieser Zugriffe geht jede Analyse unter.

Anonym hat gesagt…

In dem Mitschnitt wird deutlich das es hauptsächlich darum geht Vorsatz zu Dokumentieren. Ich hatte spontan das Gefühl das es ein Problem ist einem beliebigen Websurfer zu unterstellen er habe sich Strafbar gemacht beim betrachten der Webseite. Also versucht man nun so es zu dokumentieren das es Absicht war.

Anonym hat gesagt…

Technisches Unverständnis kann zu solch einer Aussage verführen. Wer einen anderen DNS Server benutzt kann doch gar nicht erst erfasst werden. Wer bestraft eigentlich? Will er einen Polizeistaat?