Mittwoch, 31. Oktober 2007

Zypries verteidigt Vorratsdatenspeicherung

dpa via PC WELT:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet trotz teils massiver Kritik mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in der kommenden Woche im Bundestag. "Ich denke, wir werden eine Mehrheit bekommen", sagte sie am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Zypries verteidigte zugleich den Gesetzentwurf, der Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität für sechs Monate flächendeckend zu speichern, wer mit wem per Telefon, Handy oder Mail in Verbindung gestanden und wer wann das Internet genutzt hat.

"Wir speichern ja nicht den Inhalt der Gespräche", sagte Zypries in der ARD. "Wir speichern, wer mit wem gesprochen hat. Das speichern wir aber heute schon." Und auch heute schon bekämen die Ermittlungsbehörden nach einem entsprechenden Richterbeschluss zur Aufklärung von Straftaten Zugang zu diesen Daten. "So wird es in Zukunft auch sein. Die Daten werden nicht beim Staat gespeichert, sondern die Daten bleiben bei den Telekommunikationsunternehmen." Es werde auch nur gespeichert, dass jemand im Internet war, nicht, welche Seiten er aufgerufen hat.

Klar, im Prinzip ändert sich nichts, alles bleibt wie gehabt - eigentlich brauchen wir dieses Gesetz also gar nicht, oder? Bleibt nur zu hoffen, dass das BVerfG auch diesem Unfug schnellstens ein Ende setzt. Noch ist Gelegenheit, sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen, kostelos und risikofrei!

Und überhaupt, wenn die „Daten nicht beim Staat gespeichert" werden, wer ist dann „wir", die wir heute schon speichern ???

Montag, 29. Oktober 2007

Lesetipp !?

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) findet sich ein Artikel, bei dem schon die Verknüpfung von Autor und Thema wie blanker Zynismus wirken:

Schäuble: Aktuelle Sicherheitspolitik im Lichte des Verfassungsrechts, S. 210 ff.

Mehr dazu demnächst. Einen - teils etwas drastisch kommentierten - Vorgeschmack gibt’s bei Radio Utopie.
 

SMS auslesen zu Werbezwecken?

Hier mal etwas über private bzw. gewerbliche Schnüffler: PC Magazin berichtet:

Motorola will SMS auslesen und passende Werbung versenden

Motorola forscht an einem Text-Scanner für SMS. Die Software durchsucht Kurznachrichten auf Schlüsselwörter - passt ein Begriff, soll entsprechende Werbung auf dem Handy landen. Kommt beispielsweise das Wort Hunger oder Essen in einer Kurznachricht vor, erhält der Nutzer Restaurant- oder Supermarktwerbung auf das Mobiltelefon.

Kenneth Keller, Marketing-Chef bei Motorola sagte gegenüber Times Online: "Wir haben hier eine Technik, die es uns nicht nur erlaubt, herauszufinden, wo sich eine Person gerade befindet, sondern auch, was ihre Interessen gerade sind." Die auf dem Handy laufende Software müsse dabei nicht auf die Durchforstung von SMS beschränkt bleiben, sondern ließe sich auch für Telefongespräche einsetzen. Motorola teste die Technik derzeit, sei aber parallel bereits mit Netzbetreibern in Gesprächen.

Datenschützer dürften angesichts dieser Abhörpraktiken Sturm laufen. Zwar verspricht Motorola ein Opt-in-Verfahren, d.h. der Benutzer muss zustimmen, wenn seine persönlichen Gespräche und Nachrichten analysiert werden sollen. Doch Datenschützer befürchten, dass Netzbetreiber diejenigen Nutzer benachteiligen, die ihre Zustimmung verweigern.

Wer wird denn auch so einfältig sein, einer Werbefirma das Auslesen von SMS zu gestatten? Aber vielleicht gibt es in nicht allzu ferner Zukunft ja ein Joint Venture zwischen Motorola und dem BKA, die wollen ja auch nach Schlüsselwörtern suchen ...

Sonntag, 28. Oktober 2007

Bundes-Trojaner spähbereit ?!

SPON berichtet:

Das Bundeskriminalamt hat offenbar einen Computer-Trojaner fertiggestellt, der beliebige Rechner aus der Ferne durchsuchen kann. Das geht aus jetzt enthüllten Schreiben des Innenministeriums hervor. Der Bundes-Trojaner soll sogar Mobilgeräte ausspionieren können.

Das Bundesinnenministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) will mit dem sogenannten Bundes-Trojaner nicht nur Heimcomputer durchsuchen, sondern auch PDAs, Smartphones und Blackberrys. Das geht aus zwei Antwortschreiben des Ministeriums hervor, die das Blog Netzpolitik.org veröffentlicht hat.

Die Dokumente beantworten Anfragen des Bundesjustizministeriums und der SPD-Bundestagsfraktion zu eben jenem Schnüffelprogramm, mit dem Beamte die Computer Verdächtiger ausspähen sollen.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte SPIEGEL ONLINE, dass entsprechende Antworten verschickt wurden - wollte zu den aufgetauchten Dokumenten im Detail aber keine Stellung nehmen.

In den beiden jetzt bekannt gewordenen Schreiben wird klar, wie weit die Programme des Bundeskriminalamts tatsächlich sind und welche Einsatzmöglichkeiten für den Bundes-Trojaner gesehen werden - der in Ministeriums-Englisch "Remote Forensic Software" ("Fernforensische Software", RFS) heißt.

Die Diskussion über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Schnüffelei ist in vollem Gange und seitens des OSM & Co. wird weitergewerkelt, als wenn nichts wäre. „Nicht nur Heimcomputer durchsuchen, sondern auch PDAs, Smartphones und Blackberrys" - aber wohlgemerkt, in höchsten 10 Fällen pro Jahr; alles natürlich streng im Rahmen der FDGO, versteht sich.

Wer’s glaubt, wird selig - oder auch nicht, dafür ausspioniert. Wer sich jetzt nicht wehrt, lebt verkehrt!

Das BVerfG - Lesenswert!

Die Herren Schäuble und Kauder sind ja jüngst wieder durch mangelnden Respekt vor dem BVerfG dumm aufgefallen, indem sie - vordergründig richtig, juristisch im Ergebnis aber unzutreffend, vgl. § 31 BVerfGG - betonten, dass das BVerfG Urteile und keine Gesetze schreibt.

Nicht nur hierzu lesenswert ein Interview beim Deutschlandfunk mit Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Auszug:

Geuther: Dann zu einem solchen konkreten Fall, aber trotzdem noch zur Frage der Gesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht: Bei der heimlichen Online-Durchsuchung hat sich diese Frage konkret gestellt. Da liegt beim Gericht ein Gesetz, das die Kompetenz für einen Landesverfassungsschutz regelt, und der Bund hat dann eine ganze Weile gestritten, ob für eine Regelung für das Bundeskriminalamt das Urteil des Verfassungsgerichts abzuwarten ist. Ist es hier nicht doch so, dass der Gesetzgeber wartet, dass ihm das Bundesverfassungsgericht Gesetze entwirft?

Papier: Wir werden keine Gesetze entwerfen, übrigens auch in diesem Verfahren nicht. Aber richtig ist, dass in Bezug auf dieses konkrete Verfahren, das Sie angesprochen haben, bei dem es also um die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes geht, notwendigerweise gewisse Grundaussagen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität eigener informationstechnischer Systeme gemacht werden müssen vom zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichts. Und dass diese Grundaussagen, die einfach in Bezug auf das anhängige Verfahren notwendig sein werden, natürlich auch für weitere gesetzgeberische Vorhaben auf der Ebene des Bundes oder anderer Länder Bedeutung haben werden, das wird man wohl sagen dürfen.

„... dass diese Grundaussagen ... natürlich auch für weitere gesetzgeberische Vorhaben auf der Ebene des Bundes ... Bedeutung haben werden, das wird man wohl sagen dürfen."

In der Tat - Schade nur, dass hier einige Damen- und insbesondere Herrschaften grundsätzlich nicht zuhören!

(Link gefunden im ravenhorst)

Freitag, 26. Oktober 2007

Online-Schnüffelei dringend erforderlich?

heise berichtet:

NRW-Innenminister: Verfassungsschützer spähten keine privaten Computer aus

Die umstrittene nordrhein-westfälische Verfassungsschutz-Novelle ist nach Angaben der Landesregierung bislang nicht zum Ausspähen privater Computer genutzt worden. Der Zugriff auf sogenannte "informationstechnische Systeme" erfolge nur nach seiner persönlichen Anweisung und Bestätigung einer Landtagskommission, sagte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) am heutigen Donnerstag im Düsseldorfer Parlament. "Bis heute ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden." Die Novelle war Ende 2006 verabschiedet worden. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit aufgrund von Beschwerden gegen das nordrhein-westfälische Gesetz, ob Online-Durchsuchungen grundsätzlich zulässig sind. NRW erlaubt bisher als einziges Bundesland das heimliche Ausspähen privater Computer.

Man beachte: Der OSM wird nicht müde, immer wieder zu betonen, wie dringend man doch die sofortige Einführung der Online-Schnüffelei auf Bundesebene benötige. In einem Bundesland ist die gesetzliche Grundlage vorhanden, wird jedoch seit fast einem Jahr nicht genutzt. Soviel zur Dringlichkeit!

Montag, 22. Oktober 2007

Schäubles absolute Inkompetenz - Das Geständnis

Nach dem ersten Beweis jetzt das Geständnis: Auf die Frage: "Herr Dr. Schäuble, wie können Sie garantieren, dass die Online-Durchsuchung tatsächlich nur in Einzelfällen eingesetzt wird?" sonderte der OSM ein sehens- und insbesondere hörenswertes Statement ab:



Das Gestottere und Genuschel ist wie immer schwer zu verstehen. Eine Passage haben wir dennoch übersetzt, sie ist absolut entlarvend:
„... was immer man unter Online-Durchsuchung versteht - da reden ja auch die Leute alle ganz klug, die keine Ahnung haben. Äh, es ist so aufwendig, dass der Chef des Bundeskriminalamtes, der Herr Ziercke, der versteht ein bisschen was davon, ich versteh’ nichts davon ..."

EBEN !!! Und wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... Dieter Nuhr fragen.

Vorschlag: Vielleicht sollten wir sammeln, das Shirt kaufen und dem OSM schicken ?!!

Link gefunden im law blog.

Bundesweite Demo zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 22.10.2007:
„Bundesweiter Demonstrationsaufruf zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung"

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft unter dem Motto „Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte!" zu bundesweiten Demonstrationen am 6. November 2007 auf, um die von der Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung noch in letzter Minute zu stoppen.

Anlass für die Demonstrationen ist die Abstimmung des Deutschen Bundestags am 9. November über den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung. Das Gesetz soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer wann mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschließlich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Wir fordern die Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.

Deshalb rufen wir alle Bürger auf, am 6. November von 17:00 bis 19:00 Uhr mit friedlichen Protesten vor Rathäusern und Regierungsgebäuden für unsere Grundrechte einzutreten. Die Kundgebungen knüpfen an die Berliner Großdemonstration vom 22. September an, welche mit 15.000 Teilnehmern die größte Bürgerrechtsdemonstration seit der deutschen Wiedervereinigung war. Wir wollen die Unverhältnismäßigkeit einer totalen Protokollierung jeglicher Telekommunikation nun in vielen deutschen Städten deutlich machen und appellieren an die Bevölkerung, mit ideenreichen Aktionen, Reden und schweigenden Mahnwachen die Einhaltung des Grundgesetzes von unserer Regierung einzufordern.

Demonstrationen sind bereits in Planung in Berlin, Bremen, Frankfurt am Main, Bonn, Köln, Leipzig, Karlsruhe, München und Münster. Weitere Städte sowie Einzelheiten werden auf der Internetplattform des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung abrufbar sein. Wir rufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Kundgebungen auf, Grundgesetze, Kerzen, Fackeln oder Grablichter mitzubringen.

MITMACHEN !!!

Sonntag, 21. Oktober 2007

BKA-Gesetz: Wachen die Länder langsam auf?

Der Oberschnüffelminister posaunte laut heise mal wieder seine Forderung nach der angeblich ach so unverzichtbaren Online-Schnüffelei hinaus: „Online-Durchsuchungen seien eine geeignete Maßnahme, Terroranschläge zu verhindern" - selten so gelacht. Unterstützt wurde er von der Kanzlöse, die mit Sicherheit genau so wenig wie ihr Oberschnüffler weiß, wovon genau sie eigentlich redet.

Demgegenüber scheinen selbst CDU-regierte Länder langsam aufzuwachen: In schriftlichen Stellungnahmen rügen die Länder demnach vor allem, dass das BKA zu stark in die Belange der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe, wie heise berichtet. Das lässt doch jedenfalls ein bisschen hoffen!

Dass das unselige Gesetz ohnehin wohl kaum noch vor der Entscheidung des BVerfG zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes NRW Anfang nächsten Jahres durchgebracht werden kann, verschweigen der OSM und die Kanzlöse wohlweislich ebenso wie die Tatsache, dass bereits hinreichend deutlich geworden ist, dass das BVerfG die Sache recht kritisch sieht. Allerdings interessiert den OSM die Meinung des BVerfG erklärtermaßen ohnehin nur minimal - wenn überhaupt.

Freitag, 19. Oktober 2007

Online-Durchsuchungen ab 2008 in Österreich ?

PC WELT berichtet:

Österreich hat den Weg für den Einsatz staatlicher Überwachungsmethoden auf den Computern von Privatanwendern geebnet. Unter eng gefassten Rahmenbedingungen werden ab dem kommenden Jahr Online-Durchsuchungen möglich sein. Die Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der bei konkretem Tatverdacht eine Online-Durchsuchung von Computern erlauben soll. Allerdings sind dafür strengere Voraussetzungen festgelegt, als dies in Deutschland beabsichtigt ist.

Es muss ein konkreter Tatverdacht auf terroristische oder andere, sehr schwere Verbrechen vorliegen, die mit eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren belegt sind. Eine richterliche Genehmigung muss die Anordnung eines Staatsanwalt zur Online-Durchsuchung bestätigen. Ferner muss eine Kontrolle der Maßnahme durch einen hinzu zu ziehenden Rechtsschutzbeauftragten erfolgen.

Nach der Diskussion des Entwurfs im Ministerrat soll eine Expertengruppe noch technische und rechtliche Details abklären. Spätester Termin für die Einführung der Online-Durchsuchung soll der Herbst 2008 sein. Verfassungsrechtler warnen, der Gesetzentwurf sei womöglich verfassungswidrig. Österreich sei sehr nah dran am Überwachungsstaat.

„...sehr nah dran am Überwachungsstaat" - dann sind wir wohl deutlich näher dran.

Donnerstag, 18. Oktober 2007

Krankendaten bei Google

PC Magazin berichtet:

Kurz nachdem Microsoft verkündet hat, Gesundheitsdaten zentral zu sammeln, will auch Google in diesem Segment aktiv werden. Zudem will der Suchmaschinengigant künftig zahl-reiche Informationen zu Gesundheitsthemen bereitstellen.

Auf einem geschützten Speichermedium sollen persönliche Gesundheitsdaten abgelegt werden, die etwa einem anderen Arzt vorgelegt werden können, der dann mehr Informatio-nen über den Patienten erhält. Bis das Projekt voll einsatzfähig ist, wird es aber wohl noch einige Jahre dauern, meinte Marissa Mayer von Google nach einem Reuters-Bericht. Nach Angaben von InformationWeek.com soll der Dienst Anfang 2008 starten.

Anfang Oktober 2007 hatte Microsoft bereits den Start von HealthVault verkündet. Microsoft will persönliche Gesundheitsdaten verschlüsselt in einer zentralen Datenbank speichern und so die Arztbehandlung vereinfachen.

Persönliche Gesundheitsdaten auf einem geschützten Speichermedium, na klar! Wie lange der Schutz Hackerangriffen wohl standhalten wird?

Dienstag, 16. Oktober 2007

Schnell noch einen Pass besorgen

heise informiert:

Der Chaos Computer Club (CCC) hat auf die nur noch wenige Tage bestehende Möglichkeit zur Beantragung biometrischer Reisepässe ohne Fingerabdruckerfassung verwiesen. Vom 1. November an starte ein "Risikoexperiment an der Bevölkerung", in dessen Rahmen allen reisewilligen Bürgern zwei Fingerabdrücke auf den Meldeämtern abgenommen würden. "Nach Beginn der Speicherung des digitalen Gesichtsbildes auf einem Funkchip vor zwei Jahren wird damit das Projekt biometrische Vollerfassung der Gesamtbevölkerung fortgesetzt", heißt es bei der Hackervereinigung. Sie geht davon aus, dass die neuen Regelungen für den ePass einer verfassungsrechtlichen Prüfung in Karlsruhe unterzogen werden. Auch Besitzer eines noch gültigen Passes könnten die Zeit bis dahin überbrücken und noch rasch ein Reisedokument ohne "erkennungsdienstliche Behandlung" verlangen. So könne man sich vorerst noch der "biometrischen Datensammelwut der deutschen Behörden entziehen". ...

Zugleich erhebt der Club erneut grundsätzliche Zweifel an dem IT-Großprojekt: "Der Sicherheitsgewinn durch die biometrischen Ausweisdokumente ist selbst nach Aussage der Bundesregierung nicht messbar." Die Einführung der "Risikotechnologie" sei offenbar vorwiegend durch die privatwirtschaftlichen Interessen nicht nur ehemaliger Regierungsmitglieder motiviert, verweist der neue CCC-Sprecher Dirk Engling etwa auf die Aktivitäten von Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bei Biometriefirmen. Dies sei eigentlich ein Fall für die Korruptionsliste von Transparency International.

Sind Daten denn auch sicher?

Es wird immer wieder angeführt, dass etwaig erhobene Daten nur für die Zwecke gebraucht und verarbeitet werden, für die sich auch erhoben wurden und man sich keine Sorgen machen müsse. Und auch um die Sicherheit der Daten müsse man sich keine Sorgen machen, denn schliesslich sei Papa Staat ja der Gute.

Ein Blick ins Ausland gefällig? In Irland gibt es schon länger eine Datenspeicherung. Nach dem Inquirer hat sich nun folgendes zugetragen:

Es gibt jemanden, der in der Data Protection Section of the Department of Family and Social Affairs als Angestellter arbeitet. Derjenige hat erhobene Daten an seinen kriminellen Bruder weitergegeben, der diese dann unter Anderem für Erpressungen benutzt hat. Das ist für mich schon hinreichend Argument, gegen die Sammel- und Speicherwut.

Damit aber noch nicht genug:

He later admitted to officials that it is common practice amongst civil servants to check up on the financial status of friends, family and acquaintances.

und:

Other records accessed out of "curiosity" were those of a politician, pop star and a "notorious criminal".


Ach so, es ist für Angestellte normal und verbreitet, dass aus bloßer Neugier der finanzielle Status von Freunden, Familienangehörigen und den Bekannten abgeklärt und geschaut wird, was für Daten über Politiker, Popstars und mutmaßliche Kriminelle erhoben und gespeichert worden sind.


Wer will öffentlich behaupten, dass derartiges bei einer Vorratsdatenspeicherung nicht der Fall sein könnte und die Daten vor unbefugtem Zugriff durch Regierungsangestellte und -mitarbeiter sicher wären und nicht einfach so in den Daten herumgeschnüffelt werden kann?

Anti-Staatstrojaner-Software?

PC Welt berichtet:

BufferZone Security Pro garantiert vollkommene Sicherheit: egal ob beim Download von Dateien oder bei Mail-Anhängen. BufferZones Virtualisierung erstellt eine isolierte Zone, die das Betriebssystem und vertrauliche Dateien von unbekannten Programmen, Downloads und Dateien trennt. Im Unterscheid zu Antiviren- und Anti-Spyware Software benötigt BufferZone keine Updates, um effektiv schützen zu können.

Und das Beste: Die Software gibt’s auch noch kostenlos - allerdings nur heute.

Samstag, 13. Oktober 2007

Schäuble - unbelehrbar und arrogant

Ein weiteres Beispiel der Unbelehrbarkeit des OSM und seines mangelnden Respekts vor dem BVerfG findet sich in der Netzeitung:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts an Online-Durchsuchungen für unbegründet und fordert eine umgehende Einführung der umstrittenen Ermittlungsmethode. «Terroristen nehmen keine Rücksicht auf unsere Debatten. Daher mein Drängen, die Online-Durchsuchung für Terror-Computer schnellstmöglich in das Gesetz zu nehmen», erklärte der CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für «Bild am Sonntag». Bei der Terrorbekämpfung spielten nicht nur die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden eine Rolle, sondern auch der Faktor Zeit, betonte Schäuble: «Wir brauchen gute Instrumente - und wir brauchen sie schnell.»

Zu den Einwänden der Karlsruher Verfassungsrichter gegen die Regelung zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen sagte der Minister: «Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze.» Und der erste Verhandlungstag habe gezeigt, dass es kein grundsätzliches Verbot von Online-Ermittlungen gebe.

Mit ersterer Äußerung befindet er sich in guter (?) Gesellschaft des Vorschwätzenden der CDU/CSU-Fraktion Volker Kauder, der jüngst ähnlichen Dünnsinn verzapft hatte. Wie ein Kommentator bereits zutreffend anmerkte: „Der gute Mann sollte mal ins Gesetz schauen. § 31 Abs. 2 BVerfGG: "... hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts GESETZESKRAFT".

Letztere Behauptung lassen wir mal unkommentiert.

Schäuble - Sieger ohne Preis

Der FoeBuD e.V. als Veranstalter der BigBrotherAwards berichtet:

BigBrotherAwards - die Oscars für Datenkraken - für 2007 sind vergeben

Nein - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat keinen BigBrotherAward erhalten! Er war Spitzenreiter bei den Nominierungen dieses Jahres, was zugleich zeigt: er braucht einfach keinen Preis mehr, um auf seine Taten aufmerksam zu machen. Denn er hat als Wiedergänger des Überwachungsstaates bereits höchstselbst die Bürger in Angst und Schrecken versetzt: in Angst um unseren demokratischen Rechtsstaat. *)

Im vollbesetzten Historischen Saal der Ravensberger Spinnerei in Bielefeld kürte die Jury am Freitag Abend die diesjährigen BigBrotherAward-Preisträger:

- Die Novartis Pharma GmbH für die Bespitzelung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeitswelt);
- Generalbundesanwältin Monika Harms für die Antiterror-Maßnahmen gegen Gegner des G8-Gipfels, insbesondere für die Geruchsproben und die systematischen Briefkontrollen (Behörden und Verwaltung);
- Die Behörde für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg für die Einrichtung eines Schülerzentralregisters mit den (Neben-)Zweck, ausländische Familien ohne Aufenthaltserlaubnis aufzuspüren (Regional);
- Der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, für die Einführung einer lebenslangen Steuer-Identifikationsnummer für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland (Politik);
- Die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, für den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten (Kommunikation);
- Die PTV Planung Transport Verkehr AG für ihr System zur individuellen Berechnung der Kfz-Versicherung mittels eines Gerätes, das Fahrroute und Fahrverhalten aufzeichnet und an die Versicherung meldet (Technik);
- Die Deutsche Bahn AG, da sie systematisch anonymes Reisen faktisch unmöglich macht u.a. durch Videoüberwachung, Schalterschließungen, personalisierte Fahrkarten und einen versteckten RFID-Chip in der Bahncard 100 (Wirtschaft);
- Die internationalen Hotelketten Mariott, Hyatt, Intercontinental etc. für die Erfassung und zentrale Speicherung höchst persönlicher Daten ihrer Gäste ohne deren Wissen (Verbraucherschutz).

Eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung, alle Laudatiotexte, Fotos und (in einigen Tagen auch einen Videomitschnitt) gibt es unter www.bigbrotherawards.de

Bei der Abstimmung zum Publikumspreis wählten die Besucherinnen und Besucher der BigBrotherAwards-Gala mit knappem Vorsprung Generalbundesanwältin Monika Harms zum bösartigsten / fragwürdigsten Preisträger. Interessanterweise verteilten sich Stimmen verteilten fast gleichmäßig auf alle acht "Gewinner" - ähnlich wie der Jury fiel auch dem Publikum die Entscheidung schwer.

Die BigBrotherAwards sind vergeben - die Arbeit geht weiter. Wir bleiben dran - an den Preisträgern, an den noch unerkannten Datenkraken und natürlich insgesamt am Thema Datenschutz und Bürgerrechte.

Die geplante Vorratsdatenspeicherung -Preisträger in der Kategorie "Kommunikation" -ist nun schon seit über einem Jahr ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Das Gesetz soll nach Willen der Regierung innerhalb der nächsten Wochen vom Bundestag beschlossen werden. Doch der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung wächst auf allen Ebenen. Im September gingen in Berlin bei unserer Demonstration "Freiheit statt Angst" mehr als 15.000 Menschen auf die Straße, um gegen Überwachung zu protestieren. Und 20.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich schon bereit erklärt, die Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.

Sie können uns helfen! Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, dass wir uns weiter für Datenschutz und Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft einsetzen können. Der FoeBuD wirkt, wirken Sie mit!

Rena Tangens und padeluun für die Aktiven des FoeBuD e.V.
Online spenden: https://www.foebud.org/spende
oder:
FoeBuD e.V. Konto: 2129799 Sparkasse Bielefeld BLZ 48050161

Dass der OSM Spitzenreiter wurde, wird niemanden wirklich wundern. Dass aber daneben zwei weitere Minister und die Generalbundesanwältin zu den Preisträgern gehörten, sollte zu denken geben - leider wird es die direkt Betroffenen wohl eher nicht kümmern.

*) S. auch heise.

Donnerstag, 11. Oktober 2007

Die Mehrzahl der Bundesministerien speichert IP-Adressen ...

... meldet heise heute:

Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass trotz gegenläufiger Urteile des Berliner Amts- und Landgerichts die "überwiegende Anzahl" der Bundesministerien und nachgeordneter Behörden IP-Adressen der Surfer aufbewahre. Es gebe Gründe für die Speicherung von Daten, betonte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), am gestrigen Mittwoch auf Anfrage der Grünen im Bundestag. "Sie wird zum einen unter Sicherheitsgesichtspunkten zur Ermöglichung effizienter Reaktionen auf Angriffe aus dem Internet für erforderlich gehalten."

„Zur Ermöglichung effizienter Reaktionen auf Angriffe aus dem Internet" - da ist sie wieder, die diffuse Angst vor dem Internet, dem allmächtigen Universalmedium und Tummelplatz aller Terroristen, Kinderschänder und sonstiger böser Leute. Dass von dort natürlich auch permanent mit Angriffen zu rechnen ist, versteht sich doch, oder? Haben uns nicht gerade erst böse Chinesen attackiert?

Oder doch nur die denkbar dümmlichste Erklärung für einen klaren Gesetzesverstoß, immer nach dem bewährten Motto: Legal, illegal, sch...egal ?!!!

BVerfG, 1 BvR 2378/98 vom o3.o3.2004 - nochmals gelesen

"Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diesen Bereich darf die akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung (Art. 13 Abs. 3 GG) nicht eingreifen. Eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Strafverfolgungsinteresse findet insoweit nicht statt."

Ist doch eigentlich erfrischend eindeutig, oder?

Die komplette Entscheidung findet sich hier.

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Wenig Chancen für Online-Razzien ...

... meint FOCUS. Hoffentlich! Jedenfalls ziemlich peinlich, wie sich die Vertreter der Online-Schnüffelei in der heutigen Verhandlung vor dem BVerfG präsentiert haben:

„Der Passauer Professor und Spezialist für Internetrecht, Dirk Heckmann, vertrat die nordrhein-westfälische Landesregierung, von der sich daneben nur ein Staatssekretär nach Karlsruhe traute."

Aha, die Herrschaften verzapfen also ein ziemlich offensichtlich verfassungswidriges Gesetz, haben aber nicht den Mut, vor dem BVerfG hierfür gerade zu stehen.

„Heckmann versuchte, den Richtern weiszumachen, das Verfassungsschutzgesetz des Landes ziele nur auf die Internetkommunikation, nicht auf die PCs verdächtiger Nutzer. „Es geht nicht um das Auslesen gesamter Festplatten-Inhalte", erklärte er."

So ärgerlich hat die Öffentlichkeit Hans-Jürgen Papier, den Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts, selten erlebt. „Mir sind gewisse Zweifel gekommen, ob wir das gleiche Gesetz vorliegen haben", antwortete Papier voll Sarkasmus. „Wollen Sie leugnen, dass nicht die heimliche Infiltration von Computern das Ziel sein sollte?", hakte Papier ärgerlich nach.

Die Verhandlung lief noch keine Stunde, da fiel Papiers K.o.-Bemerkung. So etwas wie heute habe er schon in der Verhandlung über das Luftsicherheitsgesetz erlebt, als ihm der Bundesinnenminister erzählen wollte, darin gehe es nicht um das Abschießen von durch Terroristen gekaperten Passagierflugzeugen.

Merke: Man sollte nicht versuchen, Verfassungsrichter für ebenso dumm zu verkaufen, wie man es mit dem Volk seit Monaten versucht!

Bezeichnend auch die Meldung bei tariftip.de:

Keine Antwort gaben die Experten auf die Frage, wie man einen Computernutzer ausspähen will, der für das Internet einen vom Hauptsystem getrennten Computer benutzt oder am Computer mit einer Live-CD wie beispielsweise Knoppix arbeitet, bei der das Betriebssystem von CD läuft. Carl-Friedrich Stuckenburg, Dozent für internationales Strafrecht, befasste sich mit der Frage, wie die gezielte oder versehentliche Online-Durchsuchung von Rechnern im Ausland juristisch bewertet werden kann. Die Frage könne relevant werden, etwa wenn ein observierter Laptop auf Reisen gehe oder ein deutscher Rechner mit einer belgischen UMTS-Karte ins Internet gehe.

Keine Antwort - kein Wunder, diese Fragen dürfte sich auch kaum sinnvoll beantworten lassen.

P.S. Lesenswert - oder eher erschreckend - auch, was laut FOCUS davon unabhängig schon heute so alles schnüffeltechnisch veranstaltet wird.

Das BVerfG und die Online-Schnüffelei

Das BVerfG verhandelt heute in einer Sache, die für die zukünftige Politik wohl richtungweisende Bedeutung haben wird - und die Medien schweigen weitgehend,. Einiges lässt sich aber doch finden, z.B. beim ZDF:

IT-Experten skeptisch
Die Karlsruher Verfassungsrichter wollten es genauer wissen und haben fünf IT-Experten gebeten, ihnen Theorie und Praxis der geplanten Online-Durchsuchungen zu erklären. Sicherheitsexperte Dirk Fox kommt in seiner Stellungnahme zu einem ernüchternden Ergebnis. Es seien ihm "keine Möglichkeiten bekannt, eine Online-Durchsuchung so zu gestalten, dass ein Zielsystem nicht wirksam davor geschützt werden kann", erklärt der Experte.

"Der Betreiber des Zielsystems kann durch geeignete Maßnahmen entweder die Installation ("Einnistung") der Durchsuchungssoftware auf seinem System verhindern oder durch Sicherheitssoftware die Arbeit der Durchsuchungssoftware aufdecken oder zumindest erheblich behindern", sagt Fox. Ähnlich skeptisch zeigt sich etwa auch Gutachter Andreas Pfitzmann, Leiter der Datenschutz-Forschungsgruppe an der TU Dresden.

Auch bei der Frage, wie gerichtsverwertbar die Beweise sind, die per Online-Durchsuchung gewonnen werden können, bleiben die Experten skeptisch. Daten können verändert oder gelöscht werden, wenn die Durchsuchungssoftware in den Rechner eindringt und sich installiert. Zudem könne nicht bewiesen werden, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich den PC bedient, also etwa belastende E-Mails geschrieben habe, sagt Sicherheitsexperte Fox.

Wie schon so oft gesagt - nicht nur juristisch, auch technisch mehr als fragwürdig!

Schlicht gelogen dürfte sein, was sich bei REUTERS findet:

Heckmann (der Vertreter der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen) erklärte, die Behörden wollten nicht auf die gesamte Festplatte zugreifen. Ziel seien lediglich die auf der Festplatte gespeicherten Kommunikationsdaten etwa zu E-Mails.

Wer soll das denn glauben ???

Das Interview mit Herrn WirrerWiefelspütz live aus Karlsruhe bei drradio lassen wir mal unkommentiert, es spricht für sich:

"ch bin seit Monaten der Auffassung, dass dieses Gesetz evident verfassungswidrig ist, weil Mindestschutzstandards für die Online-Durchsuchung nicht gegeben sind in diesem Gesetz. Das ist mit Händen zu greifen."

So, so, hört, hört, aber:

"Sehen Sie, ich persönlich - Dieter Wiefelspütz - bin seit geraumer Zeit der Überzeugung, dass wir die Online-Durchsuchung benötigen, unter strengsten rechtstaatlichen Hürden und Sicherungen."

Ach, also doch!

Und am Ende das Highlight: Die aktuelle "Live"-Berichterstattung von gulli:

Entsprechend kritisch reagierte das Gericht: Auf Heckmanns Ausführungen, welche Maßnahmen das Gesetz nicht beinhalte, kam die wörtliche Rückfrage "Reden wir eigentlich vom gleichen Gesetz?"

Tja, s.o. ...

Dienstag, 9. Oktober 2007

BioPerso - Kippt die SPD schon wieder um?!

Anscheinend gibt die SPD ihren Widerstand gegen den biometrischen Personalausweis auf, wie der Tagesspiegel und heise berichten. Neben dem digitalen Gesichtsbild sollen so auch zwei Fingerabdrücke in die elektronischen Ausweise auf einen kontaktlos auslesbaren Funkchip integriert werden.

Die Zitate der Herren Politiker hiezu sprechen für sich:

„SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält die Aufnahme der Fingerabdrücke in die kaum zu umgehenden Ausweise für verantwortbar, wenn darüber hinaus "definitiv und auf gar keinen Fall eine Speicherung vorgesehen ist". Der digitale Personalausweis sei ein "faszinierendes Modernisierungsprojekt". Angesichts der Vorteile, die dem Bürger mit dem neuen Dokument etwa bei der Erledigung von Meldeangelegenheiten oder der Altersprüfung im Internet vom privaten PC aus erwachsen könnten, werde er das Projekt mittragen."

„Definitiv und auf gar keinen Fall eine Speicherung vorgesehen" - ja, nee, is klar (was nicht ist, kann wird ja noch werden. Wie einfältig kann der Mann eigentlich sein?

„Der neue Personalausweis sei „ein faszinierendes Modernisierungsprojekt", mit dem die Bürger einen zeitgemäßen Personalausweis bekämen, der „der beste der Welt sein wird."

Die beste Datenschleuder mit Sicherheit, nicht umsonst schützt sogar Oberschnüffler Ziercke seinen Pass eingestandenermaßen mit Alufolie vor kontaktlosem Auslesen.

„Aufseiten der Union gibt es hierzu keinen Widerspruch. Zwar „wäre es unser Wunsch, den Fingerabdruck bei der ausgebenden Behörde zu speichern", führt CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl aus. Doch angesichts der Haltung der Sozialdemokraten habe man die Forderung zurückgestellt."

„Forderung zurückgestellt" - eben, s.o.

„Möglich wird mit diesem Ausweisformat per Internet dann beispielsweise die Kfz-Anmeldung, die Regelung von Meldeangelegenheiten oder etwa die Abfrage des Punktestands in Flensburg. Neben dem Internethandel soll die Authentifizierung auch für den Jugendschutz, etwa beim Verkauf von Alkohol oder Waffen, genutzt werden."

Welch’ ein toller Service, das ist bestimmt das, was die Bürger brauchen, nicht wahr, Herr Benneter:

„Und auch Klaus-Uwe Benneter, der den Fingerabdrücken bislang am kritischsten gegenüberstand, sagte am Montag: „Ich möchte sicher sein, dass es keine technische Möglichkeit gibt, später doch noch eine Datei zu erstellen. In Abwägung der Vorteile, die so ein Dokument hätte, könnte ich mir vorstellen, dass wir uns darauf verständigen können." Der biometrische Personalausweis sei sicher „ein Gewinn für die Bürger".

Vorteile? Gewinn? Aber sicher, ganz sicher - ebenso wie die Freiheit, die stirbt mit Sicherheit!

Montag, 8. Oktober 2007

Filmtipp "Alltag Überwachung"

Sie möchten "Alltag Überwachung" noch einmal auf Ihrem Computer oder iPod ansehen? Alle vier Folgen oder eine Komplettfassung der Video-Serie von tagesschau.de gibt es für Privatnutzer zum Herunterladen im MP4-Format bei tagesschau.de

Bundestrojaner (RFS): Mythos und Wirklichkeit

Ein lesenswerter Artikel nebst Insider-Interview zur geplanten Realität der Online-Schnüffelei findet sich bei PC Magazin, u.a. auch folgende Passage:

In einen Fragebogen des Bundesjustizministeriums im August wurde bekannt, was das BKA gerne von dem überwachten Rechnersystem erfahren würde:

"Bei der Online-Durchsicht soll der Status Quo ermittelt werden ("Was hat die Zielperson bezogen auf ihr Informationssystem/ihren Rechner in der Vergangenheit gemacht?"). Bei der Online-Überwachung sollen über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum die Aktivitäten des Nutzers protokolliert werden ("Was macht die Zielperson bezogen auf ihr Informationssystem/Rechner aktuell?")." Dazu zählt ebenso die gezielte Suche nach bestimmten Dateien oder Dateiinhalten, Informationen über das jeweilige Rechnerssystem, Kennworteingaben sowie Tastaturanschläge über einen längeren Zeitraum, gibt das BKA zu verstehen. Wie aber soll das möglich sein ohne aufzufallen?

Schon in dieser Kürze allemal informativer als das mehr oder weniger hilflose Gestammel von Politikern bei abgeordnetenquatschwatch zur Frage: Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?

Interessant zu dem massiven Anwachsen der staatlichen Schnüffelei auch folgende Grafik:

Statistik der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation. Der Anstieg bei der Telefonüberwachung zeigt, dass jedes Fahndungsinstrument zunehmend eingesetzt wird. Quelle: Bundesnetzagentur

Diese - und auch das beschwichtigende Argumente pro Jahr sei nur an "ca. 10 Durchsuchungsaktionen" gedacht - wird wohl durchaus zu Recht wie folgt kommentiert:

Ein Blick auf die Zahlen der TKÜ zeigen aber etwas anderes: Eine Vervierfachung auf annähernd 41 000 abgehörte Telefone innerhalb der letzten acht Jahre zeigt, dass Kapazitätsgrenzen kein verlässlicher Schutz gegen Überwachung sind. Daraus folgert der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Weiler: "Mit verbesserter Technik kann es sein, dass die Online-Durchsuchung in fünf Jahren eine Routinemaßnahme wird." Diese gelte es zu verhindern, fordert er deshalb.

P.S. Für Zyniker gibt es auch ein schönes Desktop-Motiv von BigSchäuble. (als Großbild öffnen, speichern + als Hintergrundbild einrichten).

Zur (Un-)zulässigkeit strafprozessualer Online-Durchsuchungen

Prof. Dr. Hans Kudlich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, hat im Humboldt Forum Recht eine Aufsatz zur Zulässigkeit strafprozessualer Online-Durchsuchungen veröffentlicht. Die Verfassungsrechtlichen Aspekte der (Un)zulässigkeit werden ausführlich erörtert.
Zusammenfassung:
Zusammenfassend bleibt also festzustellen, dass de lege lata der BGH eine strafprozessuale Online-Durchsuchung zu Recht abgelehnt hat. Ob die Einführung einer solchen Befugnis de lege ferenda - obgleich kriminaltaktisch zumindest vordergründig attraktiv - (verfassungs-) rechtspolitisch wirklich wünschenswert ist, erscheint zweifelhaft - dass eine solche Maßnahme aber geschaffen wird, dennoch nahe liegend. Sollte der Gesetzgeber diese Aufgabe angehen, ist die Balance zwischen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz eine schwierige und ernst zu nehmende Aufgabe: Ein "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten"-Ansatz ist sicher nicht hilfreich und kaum geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die modernen Kommunikationsmittel, aber auch in die staatliche Hoheitsgewalt zu stärken.

Schade nur, das die verantwortlichen Politiker auch diesen Beitrag wohl eher nicht lesen werden.

(Link gefunden im Think Law BLawG)

Sonntag, 7. Oktober 2007

Legal, illegal, sch...egal ?!!!

SPON berichtet:

Bayerisches LKA und Zollfahnder spähen Rechner aus

Noch hat das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen nicht erlaubt. Zollfahnder und bayerische LKA-Beamte haben sich nach Informationen des SPIEGEL dennoch Zugang zu privaten Festplatten verschafft - um Internet-Telefonate zu belauschen. Die Opposition spricht von Rechtsbruch.

Berlin - Der Zollfahndungsdienst hat in zwei Fällen auf private Festplatten zugegriffen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervor, die dem SPIEGEL vorliegt. Allerdings geschieht dies nicht, um die Festplatten der Verdächtigen auszulesen, sondern um ihre verschlüsselten Internet-Telefonate zu über-wachen. Auch das bayerische Landeskriminalamt bestätigt, dass es seit diesem Sommer in mehreren Fällen auf Computern Verdächtiger Programme installiert habe, um solche Inter-net-Gespräche abzufangen.

Rechtsbruch und SKANDAL !

(Link gefunden in der Handakte)

8. BigBrotherAwards-Verleihungsgala

Die Einladung zur 8. BigBrotherAwards-Verleihungsgala am Freitag, 12.10.2007 in Bielefeld hatten wir ja bereits bekanntgegeben.

Wer es nicht schafft nach Bielefeld zu kommen, kann die BigBrotherAwards im Internet als Live-Stream verfolgen
1. auf den Seiten des FoeBuD e.V. unter http://streaming.foebud.org
(ab Dienstag gibt es dort Info zum Live-Stream) und
2. bei der Wochenzeitung Die Zeit unter http://www.zeit.de

Das Highlight am Freitag abend ist die große BigBrotherAwards-Gala mit Kabarett (Guido Meyer), Musik (Roth, Käppchen & Wolf), Moderation (Andreas Liebold), allen Jury-Mitgliedern und - vielleicht - den unglücklichen Gewinnern. Anschließend gibt’s einen Sektempfang.

Mittwoch, 3. Oktober 2007

Vorratsdatenspeicherung - Blogger schlagen zurück

Wer schon immer einmal wissen wollte, ob sich der OSM & Co. für sein Blog bzw. seine Webseite interessieren, sollte einmal bei Überwach.de vorbeischauen:

WER UND WAS WIRD MIT DIESER AKTION ÜBERWACHT?

Es werden Zugriffe der Bundes- und Landesministerien, sowie von Regierungs- und Oppositionsparteien auf teilnehmende Blogs & Websites überwacht. Dabei werden ausschließlich der Zeitpunkt des Zugriffs, die zugreifende Institution und die Url der besuchten Seite protokolliert und auf Vorrat gespeichert.

Komisch nur, dass Schnullerfamilie.de die von Ministerien und Parteien mit Abstand meist aufgerufene Seite ist. Aber die werden schon wissen, was sie dort suchen. ... (Tipps und Hinweise werden gern entgegen genommen).

Dienstag, 2. Oktober 2007

Generalangriff auf die Schweigepflicht

n-tv berichtet:

Als Anschlag auf die ärztliche Schweigepflicht haben Medizinerverbände und Sozialverbände den Plan des Gesundheitsministeriums bewertet, sie im Falle sogenannter selbst verschuldeter Krankheiten zur Mitteilung an die Krankenkassen zu verpflichten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sprach im "Tagesspiegel" von einem Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis. "Wir lassen uns nicht zu Schnüfflern im Auftrag der Krankenkassen machen", sagte er.

Dieser Regierung ist wirklich nichts mehr heilig peinlich!

Und mal wieder: Euroland = Schnüffelland

Nur übel, was heise berichtet:

Vier Stunden lang hatten die Innenminister der 27 EU-Staaten am Montag in Lissabon über weitreichende Schritte im Kampf gegen Terroristen beraten, als ein Reporter der angesehenen spanischen Zeitung El País wissen wollte: "Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?"

Auch wenn - oder gerade weil - der Herr OSM daraufhin „eine saure Miene" zog, eine sehr berechtigte Frage:

An Ideen dafür mangelt es nicht. Kommissar Frattini will Anfang November ein umfangreiches Paket gegen den Terrorismus vorlegen, dessen wesentliche Teile schon vorab die Zustimmung der Minister fanden. Genauere Kontrolle von Reisenden, eine schärfere Überwachung des Internets, eine Verknüpfung von Datenbanken und deren umfassendere Auswertung sind einige Kernelemente des Frattini-Plans.

Dabei werden Tabus gebrochen. Als europäische Datenbanken wie das Visa-Informationssystem (VIS) oder die Fingerabdruck-Kartei für Asylbewerber einst beschlossen wurden, sollten die dort gesammelten Angaben ausschließlich für den jeweiligen Zweck genutzt werden. Nun will Frattini sämtliche Sammlungen vernetzen. "Die Idee dabei ist, alle Hilfsmittel zusammenzuführen und die vorhandenen Technologien besser zu nutzen", erklärte der Kommissar.

„Alle Hilfsmittel zusammenführen und die vorhandenen Technologien besser nutzen" - das verstehe ich nicht nur als „Tabubruch", sondern als Frontalangriff auf Datenschutz und Grundrechte und den direkten Weg in die totale Überwachung - oder sieht das irgendjemand anders?

P.S, Gruselig auch die Meldung bei Golem: Seit gestern gilt in England die Pflicht zur Übergabe von Schlüsseln für verschlüsselte Daten, wenn die Polizei danach verlangt. Bei Verweigerung droht eine Gefängnisstrafe zwischen zwei und fünf Jahren.

Wenn das so weitergeht, wird bald auch noch die Nichtanzeige eigener (ggf. auch nur geplanter) Straftaten strafbar sein.

Fauler Kompromiss zur Online-Schnüffelei ?

In den Nachrichten war heute Vormittag zu hören, die Koalitionäre hätten sich zur Online-Schnüffelei noch nicht verständigt. Demgegenüber berichtet heise von einem bisher wohl einmaligen faulen Trick um Gesetzgebungsverfahren:

Demnach soll der Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA), in das Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Rahmen der im Prinzip bereits beschlossenen Stärkung der präventiven Überwachungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörde auch die besonders umkämpfte Lizenz für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" eingebaut hat, zunächst vom Bundeskabinett beschlossen und an den Bundesrat zur weiteren Beratung übergeben werden. Den Passus zu den Netzbespitzelungen will die CDU/CSU-Fraktion dabei gleichsam in Klammern setzen. Er solle formell im Papier drin bleiben, erklärte der neue CSU-Vorsitzende Erwin Huber. Allerdings werde die Klausel mit dem Hinweis versehen, dass es darüber im Regierungsbündnis noch keine Verständigung gibt. Von dem historisch wohl einmaligen klaren "Jein" zu einem Kernpunkt eines Reformvorhabens in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren erhofft sich die Union laut Huber "einen großen Zeitgewinn"

Pfui Teufel!

Schäuble - Schnüffeln hier, Zensur da

Wieder eine tolle Idee unseres (?) OSM, von der drradio.de berichtet:

Schäuble für Sperren von Internetseiten mit gefährlichem Inhalt
Bundesinnenminister Schäuble unterstützt die Pläne der EU-Kommission, Internetseiten mit gefährlichem Inhalt zu sperren. Wenn es technische Möglichkeiten gebe, müssten diese genutzt werden, sagte Schäuble nach einem Treffen mit seinen EU-Kollegen in Lissabon. Als Beispiel nannte er Seiten mit Anleitungen zum Bau von Bomben, aber auch mit Hasspropaganda gegen Israel. Das Konzept von EU-Innenkommissar Frattini sieht unter anderem vor, Webseiten sperren zu lassen, die Terror-Zielen dienen.

Mit Artikel 5 Abs. I S. 3 GG hat das natürlich überhaupt nichts zu tun ...

Montag, 1. Oktober 2007

Hoffentlich nur eine mißverständliche Formulierung!

Heise berichtet über das Treffen der EU Innenminister

Rui Pereira wird im einem indirekten Zitat wie folgt zitiert:

Niemand in der Ministerrunde wolle auf die Grundrechte der Bürger verzichten.

Da das ja auch selbst Bürger sind: Natürlich will niemand in der Ministerrunde auf Grundrechte der Bürger verzichten; dass die selber ihre Grundrechte behalten wollen, dürfte sich ohne weiteres erschliessen.

Aber kommen wir mal weg von der Polemik: Grundrechtsverzicht geht per se schon nicht ohne Weiteres und richtig tricky wird's, wennn ein (lediglich) mehr oder minder legitimierter Dritter für einen den Verzicht erklären soll.

Das wäre also eher eine blanke Nullaussage, wenn die denn tatsächlichso getätigt wurde...

Verleihung der BigBrotherAwards 2007

Der FoeBuD e.V. lädt ein zur Verleihung der BigBrotherAwards 2007.

Wer dieses Mal zu den „glücklichen" (?) Gewinnern zählt, wurde (leider) noch nicht verraten. Einen ganz besonders heißen Kandidaten hätten wir allerdings ...

Termin:
12. Oktober 2007, 18 - 20 Uhr
im Historischen Saal der Ravensberger Spinnerei
Ravensberger Park 1 in  Bielefeld
Eintritt 5.- €, ein Glas Sekt gibt’s auch.

P.S. Die Gelegenheit, einmal zu überprüfen, was an der Bielefeld-Verschwörung dran ist und ob es Bielefeld vielleicht doch (nicht) gibt.

Online-Schnüffelei - die Zustimmung sinkt rapide

Hatte sich der OSM noch im September einer „Zweidrittelzustimmung" für seine Schnüffelpläne gerühmt, ist diese binnen zwei Wochen offensichtlich auf eine „55%-Zustimmung" abgesackt, wie der Kölner Anzeiger berichtet.

55 % sind zwar immer noch 55 % zuviel, aber ein Verlust von 11 % innerhalb von nur zwei Wochen lässt hoffen. Weiter so!!!

WibaS, das BKA und die Rechtmäßigkeit...

Heise online zitiert Schäuble:

Ich mache den Menschen gar keine Angst.


Das kann man mit guten Argumenten auch durchaus anders sehen. Mir macht er mit seinen Forderungen Angst - und ich bin mir sicher, dass ich ein Mensch bin.

Das BKA und sein Chef seien "gegen jeden Verdacht in Schutz zu nehmen, sie wollten etwas haben oder tun, was nicht rechtmäßig ist". Schäuble sei entschlossen, darauf zu achten, "dass in diesem Lande nur getan wird, was in den Grenzen unserer Verfassung und aufgrund klarer rechtlicher Grundlagen ist".


Alleine aus dem Kopf hinsichtlich der jüngsten Vergangenheit: BKA gegen JAP/AN.ON und bei Cicero war das BKA auch beteiligt und es mußte das BVerfG eingreifen..

Es ist kein Verdacht, sondern Faktum, dass das BKA mitunter rechts- und verfassungswidrig handelt. Und jetzt will WibaS das BKA gegen den Verdacht in Schutz nehmen, es könne etwas tun oder getan haben, das rechtswidrig war? Warum nur sagt WibaS das?

Weiteres Zitat:

"Ich bin kein Experte, und ich weiß auch gar nicht, ob es so furchtbar zielführend ist, dass man jede Ermittlungsmethodik der Sicherheitsbehörden breit diskutiert", sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk und revidierte so seinen früheren Wunsch nach einer offenen Debatte der umkämpften Befugnis für Online-Razzien im Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes.


si tacuisses.... Aber WibaS scheint das selbst nicht zu wollen, wenn er mal wieder öffentlich gesetzliche Regelungen zu bestimmten Ermittlungsbefugnissen einfordert.

Und da die Sicherheitsbehördern gesetzliche Grundlagen beötigen, um handeln zu dürfen, ist es zugleich absolut zwingend, dass diese gesetzlichen Grundlagen öffentlich diskutiert werden. Und an der öffentlichen Diskussion um neue Gesetze und neue Befugnisse kann, darf und soll sich jeder Beteiligen, der dazu seinen Teil beitragen möchte.

Ein Verhandeln und Diskutieren um gesetzliche Befugnisse nur von und unter Experten, ist dem Wesen der demokratischen Meinungsfindung fremd.

Wenn die Bundesanwaltschaft oder auch die Chefs der Landespolizeien den Einsatz des so genannten Bundestrojaners für nötig halten, "sollten sich nicht Politiker und vielleicht auch nicht Journalisten gewissermaßen zu größeren Experten machen und sagen, das braucht man gar nicht".


Ach soo.. Erst fordert WibaS (und andere!) bestimmte Ermittlungsmethoden und breitet das genüsslich in aller Öffentlichkeit aus (obwohl er selber zugibt, dass er keine Ahnung von dem Thema hat (Stichwort: Internet und Telefonanlage); außer der fixen Idee, die er verfolgt). Dann gibt's öffentlichen Gegenwind und schon fordert er, dass sich Journalisten nicht weiter äußern sollen?

Als Argument für die Netzbespitzelungen führte er einmal mehr die "geradezu flehentlichen" Bitten unter anderem des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, sowie von Generalbundesanwältin Monika Harms an.


Das ist kein Argument, sondern eine Meinung. Warum Harms und Ziercke "flehentlich Betteln" erschließt sich nicht. Das Sachargument und die Grundlagen, warum gebettelt von Seiten des BKA und der GBA wird, wäre möglicherweise tauglich, um zur Begründung der Notwendigkeit der Ermittlungsmethode herangezogen zu werden. Aber das "Warum" und auf welchen Grundlagen diese Einschätzrung beruht, wird von dort ja nicht öffentlich gemacht.

Das BKA und die GBA wollen eine bestimmte Ermittlungsmethode und deswegen das führt WibaS dafür an, dass das eingeführt werden soll? Erinnern wir uns kurz an den ersten Satz einer Zusammenfassung eines Aufsatzes:

Die Begründungen zur Notwendigkeit der Online-Durchsuchung sind diesen verfassungsrechtlichen Kriterien bisher nicht gerecht geworden.


Dass "Argument", dass Harms und Ziercke "flehentlich Betteln" ist kein Kriterum, das im Ansatz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen würde.