Nicht nur hierzu lesenswert ein Interview beim Deutschlandfunk mit Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Auszug:
Geuther: Dann zu einem solchen konkreten Fall, aber trotzdem noch zur Frage der Gesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht: Bei der heimlichen Online-Durchsuchung hat sich diese Frage konkret gestellt. Da liegt beim Gericht ein Gesetz, das die Kompetenz für einen Landesverfassungsschutz regelt, und der Bund hat dann eine ganze Weile gestritten, ob für eine Regelung für das Bundeskriminalamt das Urteil des Verfassungsgerichts abzuwarten ist. Ist es hier nicht doch so, dass der Gesetzgeber wartet, dass ihm das Bundesverfassungsgericht Gesetze entwirft?
Papier: Wir werden keine Gesetze entwerfen, übrigens auch in diesem Verfahren nicht. Aber richtig ist, dass in Bezug auf dieses konkrete Verfahren, das Sie angesprochen haben, bei dem es also um die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes geht, notwendigerweise gewisse Grundaussagen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität eigener informationstechnischer Systeme gemacht werden müssen vom zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichts. Und dass diese Grundaussagen, die einfach in Bezug auf das anhängige Verfahren notwendig sein werden, natürlich auch für weitere gesetzgeberische Vorhaben auf der Ebene des Bundes oder anderer Länder Bedeutung haben werden, das wird man wohl sagen dürfen.
„... dass diese Grundaussagen ... natürlich auch für weitere gesetzgeberische Vorhaben auf der Ebene des Bundes ... Bedeutung haben werden, das wird man wohl sagen dürfen."
In der Tat - Schade nur, dass hier einige Damen- und insbesondere Herrschaften grundsätzlich nicht zuhören!
(Link gefunden im ravenhorst)
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