In einen Fragebogen des Bundesjustizministeriums im August wurde bekannt, was das BKA gerne von dem überwachten Rechnersystem erfahren würde:
"Bei der Online-Durchsicht soll der Status Quo ermittelt werden ("Was hat die Zielperson bezogen auf ihr Informationssystem/ihren Rechner in der Vergangenheit gemacht?"). Bei der Online-Überwachung sollen über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum die Aktivitäten des Nutzers protokolliert werden ("Was macht die Zielperson bezogen auf ihr Informationssystem/Rechner aktuell?")." Dazu zählt ebenso die gezielte Suche nach bestimmten Dateien oder Dateiinhalten, Informationen über das jeweilige Rechnerssystem, Kennworteingaben sowie Tastaturanschläge über einen längeren Zeitraum, gibt das BKA zu verstehen. Wie aber soll das möglich sein ohne aufzufallen?
Schon in dieser Kürze allemal informativer als das mehr oder weniger hilflose Gestammel von Politikern bei abgeordneten
Interessant zu dem massiven Anwachsen der staatlichen Schnüffelei auch folgende Grafik:
Statistik der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation. Der Anstieg bei der Telefonüberwachung zeigt, dass jedes Fahndungsinstrument zunehmend eingesetzt wird. Quelle: Bundesnetzagentur
Diese - und auch das beschwichtigende Argumente pro Jahr sei nur an "ca. 10 Durchsuchungsaktionen" gedacht - wird wohl durchaus zu Recht wie folgt kommentiert:
Ein Blick auf die Zahlen der TKÜ zeigen aber etwas anderes: Eine Vervierfachung auf annähernd 41 000 abgehörte Telefone innerhalb der letzten acht Jahre zeigt, dass Kapazitätsgrenzen kein verlässlicher Schutz gegen Überwachung sind. Daraus folgert der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Weiler: "Mit verbesserter Technik kann es sein, dass die Online-Durchsuchung in fünf Jahren eine Routinemaßnahme wird." Diese gelte es zu verhindern, fordert er deshalb.
P.S. Für Zyniker gibt es auch ein schönes Desktop-Motiv von BigSchäuble. (als Großbild öffnen, speichern + als Hintergrundbild einrichten).
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