Dienstag, 31. Juli 2007

Risiken heimlicher Online-Durchsuchungen

Wie heise berichtet, warnt TeleTrusT vor Risiken heimlicher Online-Durchsuchungen:

In die Phalanx der Kritiker heimlicher Online-Durchsuchungen hat sich nun auch der Verein zur Förderung vertrauenswürdiger IT-Infrastrukturen TeleTrusT eingereiht. "Technologien zum Ablauschen von gesicherten Verbindungen oder zum Online-Ausspähen von Daten auf Rechnern beispielsweise mittels 'Trojanischer Pferde' zerstören sämtliche Ansätze zur Absicherung des Internets und der angeschlossenen Endgeräte", hält der Geschäftsführer der Erfurter Interessensvereinigung, Günther Welsch, in einem Positionspapier fest. Solche bewusst in die IT-Infrastrukturen beziehungsweise in Hard- oder Software eingefügten Hintertüren oder Schwachstellen lassen sich dem Experten zufolge "nicht dauerhaft geheim halten und würden alsbald selber von Kriminellen und Terroristen genutzt, um Schäden zu verursachen". Statt mehr Sicherheit und Freiheit zu gewinnen, würden diese beiden Grundwerte auf diese Weise abgebaut. ...

Weise Worte! Schade nur, dass diese angesichts der militanten Beratungsresistenz des doch eigentlich so dringend beratungsbedürftigen OSM wohl auch wieder ungehört verhallen werden.

Montag, 30. Juli 2007

Schon 5.000 Bürger wollen BVerfG gegen die Vorratsdatenspeicherung anrufen

Pressemitteilung vom Montag, den 30. Juli 2007:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet heute den Eingang der 5.000sten schriftlichen Vollmacht zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die von CDU/CSU und SPD geplante Protokollierung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. „Vorratsdatenspeicherung"). Seit November 2006 ruft der Arbeitskreis zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde auf.

vgl. auch heise:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spricht von einem großen Erfolg seines im November gestarteten Aufrufs zur vorsorglichen Massenklage gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Telefon-, E-Mail- und Internetnutzung über sechs Monate hinweg. "Waschkörbeweise" gehen demzufolge Vollmachten zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale und verdachtsunabhängige Überwachungsmaßnahme beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernehmen wird. Insgesamt seien inzwischen 5000 entsprechende Schreiben bei ihm eingegangen. Im Vergleich zum Februar hat sich die Zahl der besorgten Bürger, die sich an der Aktion beteiligen wollen, somit noch einmal verdoppelt.

Kosten fallen den Teilnehmern an der bislang einmaligen Erhebung einer "Massenverfassungsbeschwerde" gemäß der Zusicherung der zivilgesellschaftlichen Widerstandskämpfer nicht an. Die Eingabe an das Bundesverfassungsgericht soll gestartet werden, sobald der momentan im Bundestag debattierte Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden vom Parlament verabschiedet und in Kraft getreten ist.

Das ist doch einmal eine erfreuliche Nachricht - Der Widerstand wächst! Es bleibt zu hoffen, dass sich weiterhin noch zahlreiche Bürger noch an dieser Aktion beteiligen!

Online-Schnüffelei: Endlich etwas Klartext - Erschreckend!

Dass die Bundesregierung auf eine Anfrage der F.D.P.-Fraktion diese - und somit auch die Öffentlichkeit - zur Frage der Einsatzfähigkeit von Schnüffeltechnologien schlichtweg belogen hat, wurde hier bereits dargestellt.

Wie weit diese Technologie anscheinend schon gediehen ist, will die WELT beim Verfassungsschutz jedenfalls in Umrissen erfahren haben:

Auch vom Verfassungsschutz ist dazu nur Abstraktes zu hören. Es gehe um die „offensive Überwachung des Internets in seiner ganzen Breite", um „technische Mittel für die Kontrolle von Internettelefonie, E-Mail-Accounts, privaten Postfächern und Online-Foren", heißt es in der Kölner Behörde lediglich.

Wer mehr Anschauung will, muss einen Blick in die USA werfen. Denn dort setzt die Bundespolizei FBI die Spähsoftware bereits ein, über die in Deutschland so ausufernd wie schwer verständlich diskutiert wird. Die Fachmagazine „Cnet" und „Wired" enthüllten jüngst Details über eine vom FBI genutzte Spionagesoftware, die in der Lage ist, in Computer einzudringen und dort nach Informationen zu suchen.
...
Dieses Programm ist in der Lage, auf dem Rechner des Verdächtigen die Internet-Verbindungen und angesteuerten Homepage-Adressen samt Datum und Uhrzeit aufzuzeichnen. Die in Fachkreisen Trojaner genannte Software erfasst auch weitere Daten wie das Betriebssystem des ausgehorchten Computers, den Namen des bei der Windows-Registrierung angegebenen Nutzers, Teile der Windows-Registrierungsdatenbank oder eine Aufzählung aller laufenden Programme.

Ob „abstrakt" oder nicht, man lasse diesen Horrorkatalog einmal in Ruhe auf sich wirken:

  • Offensive Überwachung des Internets in seiner ganzen Breite (!)

  • Kontrolle von Internettelefonie

  • Kontrolle von E-Mail-Accounts

  • Kontrolle von privaten Postfächern

  • Kontrolle von Online-Foren


Mit anderen Worten: Schlicht und ergreifend Totalüberwachung der Kommunikation per Internet.

Dass in erster Linie diese - und nicht dubiose Festplattenschnüffeleien - der wahre Hintergrund der sog. „Online-Durchsuchung" ist (und perfiderweise sein muss, wenn sie denn den gewünschten Zweck auch nur ansatzweise erfüllen soll), hatten wir bereits mehrfach dargestellt.

Die Frage wäre allenfalls, ob der bei der Definition der sog. „Online-Durchsuchung" mehr oder weniger hilflos vor sich hin stotternde OSM das tatsächlich nicht weiß oder auch hier versucht, das Volk zu veralbern - wo ich derzeit noch von ersterer Variante ausgehe (ohne, dass das auch nur in irgendeiner Weise positiv zu werten wäre).

Online-Schnüffler jagen Pin-Up-Girls

Wäre es nicht wieder einmal ein schamloser „klarer Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen", wie FDP-Innenexperte Max Stadler völlig zu Recht kritisierte, könnte man die Suchaktion des Chef der Bundespolizei in Chemnitz, Detlef Fritzsch, nach einer Rundmail mit Fotos von Pin-Up-Girls, von der FOCUS berichtet, ja noch komisch finden:

In einer heimlichen Durchsuchungsaktion ließ der Chef der Bundespolizei in Chemnitz, Detlef Fritzsch, die E-mail-Konten seiner Beamten ausforschen. Internet-Spezialisten der Bundespolizei knackten auf Anweisung des Amtsleiters, der 1800 Beamten vorsteht, die E-mail-Accounts der Mitarbeiter, um einen Kettenbrief mit erotischen Fotos zu finden. „Uns fiel nur auf, dass wir uns eines Morgens neue Passwörter ausdenken sollten", so einer der Beamten, dessen elektronische Post Ende Januar durchsucht worden war.

Mindestens 50 e-mail-Konten ließ Fritzsch insgesamt filzen. An der gesuchten Rund-Mail, die laut Begleittext möglichst schnell an „Freunde" weitergeleitet werden sollte, hingen Fotos von Pin-Up-Girls. Der Kettenbrief „belastet unser IT-Netz zusätzlich und verringert die Bearbeitungsgeschwindigkeit", begründete Amtsleiter Fritzsch in einem Mitarbeiterbrief die Online-Razzia. Drei der geknackten elektronischen Postfächer gehörten Personalräten. Ihre Kontakte zu Kollegen genießen besonderen Vertrauensschutz. Laut einer Dienstvereinbarung von April 2006 ist es zudem allen Bundespolizisten erlaubt, ihre E-mail-Adressen auch privat zu nutzen.

Nachdem die Aktion nun bekannt geworden ist, dürfte sie die „Bearbeitungsgeschwindigkeit" wohl noch deutlich mehr verringern - wobei zu hoffen bleibt, dass das nicht auch für die dringend erforderlichen disziplinarrechtlichen Konsequenzen gegen den übereifrigen Amtschef gilt.

Sonntag, 29. Juli 2007

Schäubles absolute Inkompetenz - Der Beweis

Es klingt wie Comedy, ist aber wohl (leider) echt. Wenn es nicht so extrem traurig wäre, könnte man wirklich herzhaft lachen - über die unbeholfene Stammelei des Mannes, der leider immer noch (!) Innenminister dieser Republik ist und dieselbe bekanntlich nahezu täglich mit seiner gebetsmühlenartig wiederholten These von der unbedingten Notwendigkeit der sog. „Online-Durchsuchung" traktiert (wenn er nicht gerade - wie jetzt - in Urlaub ist, aber von seinen Brüdern und Schwestern im Geiste mehr oder weniger „würdig" vertreten wird).

Dass der OSM tatsächlich nicht die geringste Ahnung hat, wovon er überhaupt redet, ist schon vielfach vermutet bzw. behauptet worden. Der klare Beweis findet sich jetzt bei Netzpolitik.org. Ein dort zum Download angebotener knapp 45 Sekunden langer Ausschnitt (mp3-Datei) aus der Bundespressekonferenz vom 15.o5.2007 ist wirklich hörenswert und belegt die nach eigenen Worten (mehr als) „laienhafte Vorstellung" des Herrn OSM vom Internet, seinen technischen Gegebenheiten und der sog. „Online-Durchsuchung" überdeutlich.

Im Blog von Markus Hansen findet sich eine Niederschrift dieses (nicht nur) dialektbedingt schwer verständlichen Gestammels:
"Unter Online-Durchsuchung wird Verschiedenes verstanden, das ist wahr, da wird zum, da wird sowohl verstanden der Telekommunikation, der, der Verkehr, als auch die Durchsuchung in den Systemen selbst, weil die technische Entwicklung eben so ist, aber da müssen wir dann jetzt schon fast die die die die Internet-Experten genauer befragen, sich so entwickelt, dass eben unsere oder meine laienhafte Vorstellung, äh, dass, äh, das Internet sowas ähnliches sei wie 'ne moderne Telefonanlage, das stimmt eben lange nicht mehr, und deswegen brauchen wir 'ne, wenn Sie wollen kann der Herr Fromm das auch genauer erläutern, der versteht's - ein wenig. Richtig verstehen wird ... tut er’s wahrscheinlich auch nicht, denn das wär ja gar nicht gut, wenn der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz ein Online-Experte wäre, nicht? Des hat er auch seine Fachleute."

Wie Markus Hansen zutreffend formuliert, läßt „Herr Schäuble ... klar durchblicken, dass er nicht die geringste Ahnung hat, was er da eigentlich fordert, ihm jegliche Kompetenz zu diesem Thema fehlt und er anscheinend auch niemanden hat, der ihn kompetent zum Thema auf so eine Pressekonferenz vorbereiten kann."

Sehr bezeichnend auch seine Einschätzung der diesbezüglichen Kompetenz des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm - nach offiziellen Angaben eben „nur" Volljurist.

Wer also bisher tatsächlich noch irgendwelche Zweifel an der diesbezüglichen absoluten Inkompetenz des Herrn OSM - und wohl auch seiner Berater - gehabt haben sollte, wird spätestens jetzt eines Besseren belehrt. Der Mann hat absolut keine Ahnung, wie Internet und/oder Online-Durchsuchung überhaupt funktionoieren, malträtiert das Volk und seine Kollegen aber nahezu tagtäglich mit der Behauptung, diese Schnüffelei sei absolut unerlässlich und müsse so schnell wie möglich gesetzlich eingeführt werden.

Wie sagte doch Dieter Nuhr: „Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten!" - aber dann wäre von Herrn Schäuble (und diversen anderen) wahrscheinlich kaum noch etwas zu hören - was m.E. allerdings nicht unbedingt zu bedauern wäre.

Nachtrag:
Der OSM hält sich natürlich nicht daran und hat nun seine absolute Ahnungslosigkeit ausdrücklich gestanden.

Elena - Noch ein Schnüffelprojekt

Wie golem.de zutreffend anmerkt, nimmt - vornehm ausgedrückt „die Erosion staatlicher Zurückhaltung bei der Durchmusterung der Bevölkerung zu". Anders ausgedrückt: Die Schnüffelwut der Regeierenden wird immer hemmungsloser und kennt kaum noch Grenzen:

Das - wiederum der Öffentlichkeit nahezu völlig unbekannte - aber bevorstehende neue Schnüffelprojekt, von dem auch FOCUS berichtet, heißt Elena:

Das Bundeswirtschaftsministerium will eine Speicherstelle aufbauen, an die von den Arbeitgebern monatlich die Einkommensdaten für 34 Millionen abhängig Beschäftigte gemeldet werden müssen. Wenn ein Bürger zum Beispiel Arbeitslosengeld benötigt, Kindergeld beantragt oder über Unterhaltszahlungen streitet, könnten die Behörden dort Daten online abrufen -.

Ende September oder Anfang Oktober soll nach FOCUS-Informationen das Bundeskabinett über den elektronischen Einkommensnachweis entscheiden, nachdem der Gesetzentwurf Ende Februar von der Tagesordnung genommen wurde. Die Speicherungen sollen ab 2009 beginnen, voraussichtlich im Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg. Ab 2011 soll die Bundesagentur für Arbeit als Vorreiter mit den Datenabrufen starten, weitere Behörden könnten folgen.


Da bin ich natürlich äußerst begeistert, dass hiervon nur abhängig Beschäftigte betroffen sind, Selbstständige und Freiberufler außen vor bleiben sollen und Abrufe das Einverständnis der Betroffenen voraussetzen ...

P.S. Mehr dazu auch bei dem Kollegen Buck sowie bei heise.

Das Sommerloch, irreführende Phrasen und eine Idee

Wie in jedem Jahr ist die Politik wieder redlich bemüht, das Sommerloch auszufüllen. Dank des Urlaubs des OSM bleiben wir zwar wohl tatsächlich einige Zeit von seinen schon fast täglichen Attacken verschont, das hindert die Daheimgebliebenen jedoch in keiner Weise, das Volk täglich auf’s Neue mit irgendwelchem Unsinn zum Thema „Online-Durchsuchung" zu beglücken.

Zeit, einmal (wieder) kurz daran zu erinnern, dass hier wieder und wieder ein Schlagwort gedroschen wird, dessen Bedeutung keineswegs so klar ist, wie man vielleicht meinen möchte:

Zunächst sprachen der OSM und seine Brüder und Schwestern im Geiste davon, durch Einsatz speziell programmierter Software die Festplatten von PCs Terrorverdächtiger und/oder anderer missliebiger Personen auszulesen (wie auch immer das konkret funktionieren soll).

Dass hier ganz erhebliche technische und juristische Probleme hier zu bewältigen wären, einmal ebenso ausgeklammert wie die schon grundsätzlich mehr als zweifelhafte Effizienz dieser Technologie - eines wird in letzter Zeit immer deutlicher: Es gehrt keineswegs „nur" um Durchforstung von Festplatten:

Wie schon der OSM, wiederholt nun auch Haudrauf und designierter bayerischer Ministerpräsident Beckstein, die - möglicherweise ebenso zutreffende wie mit Sicherheit absolut inhaltsleere These, dass „Online-Durchsuchungen ... dringend notwendig seien, weil das Internet das „führende Medium für Terroristen" geworden sei.

„Das führende Medium für Terroristen" - ah ja, und für andere Menschen nicht? Oder ist jeder, der das Internet nutzt, auch schon ein potentieller Terrorverdächtiger?

Und überhaupt - das Internet: Das ist zwar i.d.R. über Computer zugänglich, die ihrerseits Festplatten besitzen, ebenso aber auch über Handys, Blackberrys und ähnliche Geräte. Diese zu durchsuchen, verschafft eher keinen Überblick darüber, was im Internet vorgeht, wohl aber eine Überwachung der Daten, die zwischen den Geräten ausgetauscht werden - anders ausgedrückt: der elektronischen Kommunikation.

Und genau das ist es, was man wirklich will - und notwendigerweise wollen muss (!), damit das Ganze überhaupt einen Sinn haben kann: Die komplette Überwachung der Kommunikation per Internet. Die Vorratsdatenspeicherung war nur der erste Schritt.

Schade nur, das die Medien zwar immer gerne Interviews zum Thema „Online-Durchsuchung" durchführen, sich aber nie die Mühe machen, ihren jeweiligen Gesprächspartner diesen Begriff zunächst einmal definieren zu lassen. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass das Interview dann sehr schnell zu Ende wäre. ;-) Ansonsten dürfte man wohl gespannt sein, wie viel militante Inkompetenz da zum Vorschein käme.

Spontane Idee: Wie wäre es, wenn die Leser ihre(n) jeweilige(n) Bundestagsabgeordnete(n) via abgeordnetenwatch einmal nur diese eine Frage stellen würden: "Was verstehen Sie unter dem Begriff „Online-Durchsuchung"?

P.S: Entsprechende Fragen

  • Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?

  • Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?


an Angeordnete aller fünf Parteien sind raus. Mal sehen, ob, wann und was für Antworten kommen.

Samstag, 28. Juli 2007

PM der SPD: „Grundgesetz darf nicht Ideen Schäubles geopfert werden"

Pressemitteilung der SPD vom 27.07.2007:

Zum aktuellen Streit bezüglich der Einführung der verdeckten Ermittlungsmaßnahme "Online-Durchsuchung" erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:

Der Druck der Union in Sachen Online-Durchsuchung ist ein parteipolitisches Spielchen, dem sich die SPD nicht beugen darf. Weder sind die technischen und (verfassungs)rechtlichen drängenden Fragen der Online-Durchsuchung geklärt, noch ist deren tatsächliche Notwendigkeit hinreichend belegt. Bevor ein solches heimliches Ermittlungsinstrument, mit dem tief in die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer und möglicherweise auch in den Kernbereich der privaten Lebensführung eingegriffen wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die rechtlichen - insbesondere die verfassungsrechtlichen - Voraussetzungen hinreichend geklärt und die Notwendigkeit eines solchen Instruments dargelegt werden.

Angesichts der aktuellen lauwarmen Erklärung des Parteivorsitzenden Kurt Beck zur Gesprächsbereitschaft der SPD in dieser Sache darf man gespannt sein, wie lange die SPD dem Druck noch standhält und vor allem, was sie dem konkret entgegenzusetzen hat.

Die Merk merkt nichts (mehr)

„Um so richtig schwafeln zu können, muß man schon ein akademisches Studium absolviert haben", sagte dereinst Manfred Rommel (u.a. Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart)

Ein überzeugendes Beispiel liefert hierfür eine studierte (doch, tatsächlich!) Volljuristin, Bayerns Justizministerin Beate Merk, nach einem Bericht von heise:

„Die umstrittene Online-Durchsuchung ist nach Auffassung von Bayerns Justizministerin Beate Merk auch im Kampf gegen die Kinderpornografie unverzichtbar. Die CSU-Politikerin verlangte am Donnerstag in München erneut eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen nicht nur zur Prävention, sondern auch zur Strafverfolgung. "Die Kinderpornografie muss mit allen verfassungsrechtlich möglichen Mitteln bekämpft werden." Auch in der Terrorabwehr sei die Online-Durchsuchung unerlässlich.

Terroristen träfen nicht nur Verabredungen online, sondern auch die Rekrutierung laufe über das Internet. "Sie nutzen alle Kommunikationstechnologien." Mit Blick auf die Forderungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu einer Verschärfung der Terrorgesetze verlangte Merk, auch Sympathie-Bekundungen für Terrorgruppen wieder unter Strafe zu stellen.

Es würden keine Computer unbescholtener Bürger durchsucht. Für jede Aktion müsse ein Anfangsverdacht bestehen und ein Antrag beim zuständigen Richter gestellt werden. Erst dann könne auf dem entsprechenden Computer ein Trojaner eingesetzt werden, der die Überwachung von Inhalten und Online-Kontakten ermögliche. Der Richter müsse wie bei der Telefonüberwachung auch entscheiden, welche Inhalte privat seien und welche für Ermittlungen verwendet werden dürften. ..."

Wichtig, wichtig - und ein erschreckendes Beispiel völliger Ahnungslosigkeit sowohl in technischer als auch in juristischer Hinsicht - oder aber bewusster Volksverdummung:

Mal wieder das Totschlagsargument „Kampf gegen Kinderpornografie" - Na klar, da muss man doch dafür sein, oder? Um die zu bekämpfen, braucht man unbedingt die heimliche Online-Durchsuchung. Ist doch klar: Hat man erst einmal einen Verdacht gegen einen potentiellen Kinderschänder, geht man einfach online, schnüffelt einige 10.000 Dateien auf dessen Festplatte durch und schon hat man das Ferkel! Dass das ein bisschen dauert, u.a. weil gerade qualitativ hochwertige Bilddateien etwas größer sind und auch erheblichen Traffic produziert, der selbst dem Dümmsten irgendwann auffällt, kann doch kein ernsthaftes Hindernis sein, oder?

Und dann die bösen Terroristen, die sich nicht nur telefonisch, sondern auch online zu konspirativem Treiben verabreden - Auch da hilft natürlich die Online-Durchsuchung von Festplatten ungemein, zumal die Oberschurken sicherlich ihre PCs in Deutschland im Geltungsbereich deutscher Gesetze stehen haben. Da wird sich doch wohl eine Datei namens „Bombenbauanleitung.txt" oder ähnliches finden lassen! Wenn überhaupt, nützt hier nicht die - jedenfalls bisher unter dem Stichwort „Online-Durchsuchung" verstandene - Durchsuchung von Festplatten, sondern nur eine Überwachung der gesamten Kommunikation per Internet. Wenn man aber das meint, sollte man es auch offen sagen und sich nicht hinter einem Schlagwort verstecken!

Ist doch aber alles nicht so schlimm, weil „keine Computer unbescholtener Bürger durchsucht" werden! Ach, wirklich? Unbescholten, liebe Frau Volljuristin Merk, ist nach unserem (glücklicherweise noch) geltenden Recht jeder, der nicht rechtskräftig verurteilt ist. Sollen also nur PCs von bereits Verurteilten untersucht werden? (Abgesehen davon, dass auch das dann wieder „Unbescholtene" treffen würde, da es dann ja um ein neues Delikt ginge.)

Aber nein, man beachte die Voraussetzung: Es muss „ein Anfangsverdacht bestehen", um PCs zu durchsuchen. Besteht also ein solcher „Anfangsverdacht", ist der Bürger eben nicht mehr „unbescholten", so einfach ist das!

Wie viel Dünnsinn will die Politik den Bürgern zu dieser Thematik eigentlich noch zumuten?

Donnerstag, 26. Juli 2007

Lesen & Schreiben - eine neue Idee?

Auch Kriminelle und Terroristen können Lesen und Schreiben und mittels dieser "Werkzeuge" ihre kriminellen Taten miteinander planen, koordinieren und anschließend durchführen.

Wann entblödet sich endlich einer aus der zweiten Reihe der Politiker und fordert (während des Sommerlochs), dass das Lesen und Schreiben an Schulen nicht mehr unterrichtet wird, weil diese Ausbildung ja auch dafür benutzt werden könnte, Anschläge zu planen, zu koordinieren und auszuführen?


Ähnlich absurd ist die behauptete "Notwendigkeit" von Totalüberwachung des Telekommunikationsverhaltens der Bevölkerung und des Internetverkehrs. Es wird wiederholt behauptete, dass eine Online-Durchsuchung notwendig sei, um die Daten vor einem Verschlüsseln abgreifen zu können. Auch Briefe auf Papier kann man ohne weiteres so Verschlüsseln und das auch so, dass sie nicht knackbar sind.

Wann kommt also die Forderung, dass endlich alle Briefe präventiv geöffnet und vom Staat gelesen, bzw. - am besten schon vor dem Schreiben - präventiv untersucht werden, um Kriminelle und Terroristen fangen zu können? Wo kann ich demnächst die Erlaubnis beantragen, einen Brief an das Landgericht Köln schreiben dürfen (was ich jetzt machen werde)?


Wer Sarkasmus, Ironie, Bitterkeit und/oder Unmögliches in Vorstehendem findet, darf das gerne behalten.